II-II, q. 122 a. 1
Ob die Vorschriften des Dekalogs Vorschriften der Gerechtigkeit sind?
Quaestio 122 · Von den Geboten der Gerechtigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Vorschriften des Dekalogs keine Vorschriften der Gerechtigkeit sind. Denn die Absicht des Gesetzgebers ist es, „die Bürger in Bezug auf jede Tugend tugendhaft zu machen“, wie es in Ethic. II, 1 heißt. Daher schreibt das Gesetz gemäß Ethic. V, 1 „über alle Akte aller Tugenden vor“. Nun sind die Vorschriften des Dekalogs die ersten Prinzipien des gesamten göttlichen Gesetzes. Also gehören die Vorschriften des Dekalogs nicht allein zur Gerechtigkeit.
Einwand 2: Ferner scheint es, dass zur Gerechtigkeit besonders die judicialen Vorschriften gehören, die von den moralischen Vorschriften unterschieden werden, wie oben dargelegt wurde (FS, Frage [99], Artikel [4]). Die Vorschriften des Dekalogs sind aber moralische Vorschriften, wie oben gesagt wurde (FS, Frage [100], Artikel [3]). Also sind die Vorschriften des Dekalogs keine Vorschriften der Gerechtigkeit.
Einwand 3: Ferner enthält das Gesetz hauptsächlich Vorschriften über Akte der Gerechtigkeit hinsichtlich des Gemeinwohls, zum Beispiel über öffentliche Amtsträger und dergleichen. Davon ist aber in den Vorschriften des Dekalogs keine Rede. Daher scheint es, dass die Vorschriften des Dekalogs nicht eigentlich zur Gerechtigkeit gehören.
Einwand 4: Ferner sind die Vorschriften des Dekalogs in zwei Tafeln unterteilt, die der Liebe zu Gott und der Liebe zum Nächsten entsprechen, welche beide die Tugend der Caritas (Liebe) betreffen. Daher gehören die Vorschriften des Dekalogs eher zur Caritas als zur Gerechtigkeit.
Dagegen spricht, dass die Gerechtigkeit anscheinend die einzige Tugend ist, durch die wir auf einen anderen hingeordnet werden. Nun werden wir durch alle Vorschriften des Dekalogs auf einen anderen hingeordnet, wie offensichtlich ist, wenn man jede einzelne von ihnen betrachtet. Also gehören alle Vorschriften des Dekalogs zur Gerechtigkeit.
Ich antworte darauf, dass die Vorschriften des Dekalogs die ersten Prinzipien des Gesetzes sind: und die natürliche Vernunft stimmt ihnen sofort zu, wie Prinzipien, die höchst evident sind. Nun ist es ganz offensichtlich, dass der Begriff des Geschuldeten, der für eine Vorschrift wesentlich ist, in der Gerechtigkeit erscheint, welche das Verhältnis eines zum anderen betrifft. Denn in jenen Dingen, die sich auf einen selbst beziehen, scheint es auf den ersten Blick, dass der Mensch Herr seiner selbst ist und tun kann, was er will: wohingegen in Dingen, die sich auf einen anderen beziehen, offensichtlich ist, dass ein Mensch verpflichtet ist, dem anderen das zu geben, was ihm gebührt. Daher müssen die Vorschriften des Dekalogs notwendigerweise zur Gerechtigkeit gehören. Deshalb betreffen die ersten drei Vorschriften Akte der Religion, welche der vorzüglichste Teil der Gerechtigkeit ist; die vierte Vorschrift betrifft Akte der Pietät, welche der zweite Teil der Gerechtigkeit ist; und die sechs übrigen betreffen die allgemein so genannte Gerechtigkeit, die unter Gleichen beobachtet wird.
Zu Einwand 1: Die Absicht des Gesetzes ist es, alle Menschen tugendhaft zu machen, aber in einer gewissen Ordnung, nämlich indem es ihnen zuerst Vorschriften über jene Dinge gibt, wo der Begriff des Geschuldeten am offensichtlichsten ist, wie oben gesagt.
Zu Einwand 2: Die judicialen Vorschriften sind Bestimmungen der moralischen Vorschriften, insofern diese auf den Nächsten gerichtet sind, so wie die zeremoniellen Vorschriften Bestimmungen der moralischen Vorschriften sind, insofern diese auf Gott gerichtet sind. Daher sind keine dieser Vorschriften im Dekalog enthalten: und doch sind sie Bestimmungen der Vorschriften des Dekalogs und gehören daher zur Gerechtigkeit.
Zu Einwand 3: Dinge, die das Gemeinwohl betreffen, müssen auf unterschiedliche Weise verwaltet werden, entsprechend der Verschiedenheit der Menschen. Daher war ihnen nicht unter den Vorschriften des Dekalogs ein Platz zu geben, sondern unter den judicialen Vorschriften.
Zu Einwand 4: Die Vorschriften des Dekalogs gehören zur Caritas als ihrem Ziel, gemäß 1 Tim 1,5: „Das Ziel des Gebotes ist die Liebe“: aber sie gehören zur Gerechtigkeit, insofern sie sich unmittelbar auf Akte der Gerechtigkeit beziehen.