II-II, q. 117 a. 3
Ob der Gebrauch des Geldes der Akt der Freigebigkeit ist?
Quaestio 117 · Von der Freigebigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass der Gebrauch des Geldes nicht der Akt der Freigebigkeit ist. Denn verschiedene Tugenden haben verschiedene Akte. Aber der Gebrauch von Geld kommt auch anderen Tugenden zu, wie der Gerechtigkeit und der Prachtliebe [magnificentia]. Daher ist er nicht der eigentliche Akt der Freigebigkeit.
Einwand 2: Ferner gehört es zu einem freigebigen Mann, nicht nur zu geben, sondern auch zu empfangen und zu bewahren. Aber Empfangen und Bewahren scheinen nicht mit dem Gebrauch des Geldes verbunden zu sein. Daher scheint der Gebrauch des Geldes unpassend als der eigentliche Akt der Freigebigkeit zugewiesen zu werden.
Einwand 3: Ferner besteht der Gebrauch des Geldes nicht nur im Geben, sondern auch im Ausgeben. Aber das Ausgeben von Geld bezieht sich auf den Ausgebenden und ist folglich kein Akt der Freigebigkeit: denn Seneca sagt (De Benef. v): „Ein Mann ist nicht freigebig, indem er sich selbst gibt.“ Daher gehört nicht jeder Gebrauch von Geld zur Freigebigkeit.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Ethic. iv, 1): „In welcher Materie auch immer ein Mann tugendhaft ist, er wird den besten Gebrauch von dieser Materie machen: Daher wird derjenige, der die Tugend in Bezug auf Geld hat, den besten Gebrauch von Reichtümern machen.“ Ein solcher ist nun der freigebige Mann. Daher ist der gute Gebrauch von Geld der Akt der Freigebigkeit.
Ich antworte darauf, dass die Spezies eines Aktes von seinem Objekt genommen wird, wie oben dargelegt (FS, Quaestio [18], Artikel [2]). Nun ist das Objekt oder die Materie der Freigebigkeit das Geld und alles, was einen Geldwert hat, wie im vorangehenden Artikel (ad 2) dargelegt. Und da jede Tugend mit ihrem Objekt übereinstimmt, folgt daraus, dass, da die Freigebigkeit eine Tugend ist, ihr Akt mit dem Geld übereinstimmt. Nun fällt Geld unter den Begriff der nützlichen Güter, da alle äußeren Güter auf den Gebrauch des Menschen ausgerichtet sind. Daher ist der eigentliche Akt der Freigebigkeit der Gebrauch von Geld oder Reichtümern.
Antwort auf Einwand 1: Es gehört zur Freigebigkeit, guten Gebrauch von Reichtümern als solchen zu machen, weil Reichtümer die eigentliche Materie der Freigebigkeit sind. Andererseits gehört es zur Gerechtigkeit, Gebrauch von Reichtümern unter einem anderen Aspekt zu machen, nämlich dem der Schuldigkeit, insofern eine äußere Sache einem anderen geschuldet ist. Und es gehört zur Prachtliebe, Gebrauch von Reichtümern unter einem besonderen Aspekt zu machen, insofern sie nämlich für die Erfüllung einer großen Tat eingesetzt werden. Daher steht die Prachtliebe in Beziehung zur Freigebigkeit als etwas, das zu ihr hinzukommt, wie wir weiter unten erklären werden (Quaestio [134]).
Antwort auf Einwand 2: Es gehört zu einem tugendhaften Mann, nicht nur guten Gebrauch von seiner Materie oder seinem Instrument zu machen, sondern auch Gelegenheiten für diesen guten Gebrauch bereitzustellen. So gehört es zur Tapferkeit eines Soldaten, nicht nur sein Schwert gegen den Feind zu führen, sondern auch sein Schwert zu schärfen und es in seiner Scheide zu bewahren. So gehört es auch zur Freigebigkeit, Geld nicht nur zu gebrauchen, sondern es auch in Bereitschaft und Sicherheit zu bewahren, um passenden Gebrauch davon zu machen.
Antwort auf Einwand 3: Wie dargelegt (Artikel [2], ad 1), sind die inneren Leidenschaften, durch die der Mensch in Bezug auf Geld affiziert wird, die nächste Materie der Freigebigkeit. Daher gehört es vor allem zur Freigebigkeit, dass ein Mensch nicht durch eine ungeordnete Neigung zum Geld daran gehindert wird, irgendeinen gebührenden Gebrauch vom Geld zu machen. Nun gibt es einen zweifachen Gebrauch des Geldes: der eine besteht darin, es für den eigenen Gebrauch zu verwenden, und dies scheint unter die Bezeichnung Kosten oder Ausgaben zu fallen; während der andere darin besteht, es dem Gebrauch anderer zu widmen, und dies fällt unter den Begriff der Schenkungen. Daher gehört es zur Freigebigkeit, dass man nicht durch eine unmäßige Liebe zum Geld gehindert wird, es entweder geziemend auszugeben oder passende Geschenke zu machen. Deshalb befasst sich die Freigebigkeit mit Geben und Ausgeben, gemäß dem Philosophen (Ethic. iv, 1). Der Ausspruch Senecas bezieht sich auf die Freigebigkeit hinsichtlich des Gebens: denn ein Mann wird nicht deshalb freigebig genannt, weil er sich selbst etwas gibt.