II-II, q. 117 a. 1
Ob die Freigebigkeit eine Tugend ist?
Quaestio 117 · Von der Freigebigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Freigebigkeit keine Tugend ist. Denn keine Tugend steht im Gegensatz zu einer natürlichen Neigung. Nun ist es eine natürliche Neigung, dass jemand mehr für sich selbst sorgt als für andere; und doch kommt es dem freigebigen Mann zu, das Gegenteil zu tun, da es nach dem Philosophen (Ethic. iv, 1) „das Kennzeichen eines freigebigen Mannes ist, nicht auf sich selbst zu schauen, so dass er für sich das Geringere übrig lässt.“ Daher ist die Freigebigkeit keine Tugend.
Einwand 2: Ferner erhält der Mensch sein Leben durch Reichtümer, und der Reichtum trägt instrumentell zur Glückseligkeit bei, wie in Ethic. i, 8 dargelegt wird. Da nun jede Tugend auf die Glückseligkeit ausgerichtet ist, scheint der freigebige Mann nicht tugendhaft zu sein, denn der Philosoph sagt von ihm (Ethic. iv, 1), dass „er weder geneigt ist, Geld zu empfangen noch zu behalten, sondern es wegzugeben.“
Einwand 3: Ferner hängen die Tugenden untereinander zusammen. Aber die Freigebigkeit scheint nicht mit den anderen Tugenden verbunden zu sein: denn viele sind tugendhaft, die nicht freigebig sein können, weil sie nichts zu geben haben; und viele geben oder spenden freigebig, die ansonsten nicht tugendhaft sind. Daher ist die Freigebigkeit keine Tugend.
Dagegen spricht, dass Ambrosius sagt (De Offic. i), dass „das Evangelium viele Beispiele enthält, in denen eine gerechte Freigebigkeit eingeschärft wird.“ Nun wird im Evangelium nichts gelehrt, was nicht zur Tugend gehört. Daher ist die Freigebigkeit eine Tugend.
Ich antworte darauf, dass, wie Augustinus sagt (De Lib. Arb. ii, 19), „es zur Tugend gehört, die Dinge gut zu gebrauchen, die wir auch schlecht gebrauchen können.“ Nun können wir sowohl die Dinge, die in uns sind, wie die Kräfte und Leidenschaften der Seele, als auch jene, die außerhalb sind, wie die Dinge dieser Welt, die uns für unseren Lebensunterhalt gewährt sind, gut und schlecht gebrauchen. Da es nun zur Freigebigkeit gehört, diese Dinge gut zu gebrauchen, folgt daraus, dass die Freigebigkeit eine Tugend ist.
Antwort auf Einwand 1: Nach Ambrosius (Serm. lxiv de Temp.) und Basilius (Hom. in Luc. xii, 18) wird ein Überfluss an Reichtümern von Gott einigen gewährt, damit sie das Verdienst einer guten Verwalterschaft erlangen können. Aber es genügt für einen Menschen, wenige Dinge zu haben. Daher gibt der freigebige Mann lobenswerterweise mehr für andere aus als für sich selbst. Dennoch sind wir verpflichtet, für uns selbst in geistlichen Gütern vorsorglicher zu sein, in denen jeder in erster Linie für sich selbst sorgen kann. Und doch gehört es nicht zum freigebigen Mann, selbst in zeitlichen Dingen so sehr auf andere zu achten, dass er sich selbst und die Seinigen aus den Augen verliert. Daher sagt Ambrosius (De Offic. i): „Es ist eine lobenswerte Freigebigkeit, deine Verwandten nicht zu vernachlässigen, wenn du weißt, dass sie in Not sind.“
Antwort auf Einwand 2: Es gehört nicht zu einem freigebigen Mann, seine Reichtümer so wegzugeben, dass nichts für seinen eigenen Unterhalt übrig bleibt, noch die Mittel, um jene Tugendakte zu vollziehen, durch die die Glückseligkeit erlangt wird. Daher sagt der Philosoph (Ethic. iv, 1), dass „der freigebige Mann das Seine nicht vernachlässigt, da er wünscht, auf diese Weise gewissen Leuten zu helfen“; und Ambrosius sagt (De Offic. i), dass „Unser Herr nicht will, dass ein Mann seine Reichtümer auf einmal ausschüttet, sondern dass er sie austeilt: es sei denn, er tue es wie Elisäus, der seine Ochsen schlachtete und die Armen speiste, damit er nicht durch irgendwelche häuslichen Sorgen gebunden sei.“ Denn dies gehört zum Stand der Vollkommenheit, von dem wir weiter unten sprechen werden (Quaestio [184], Quaestio [186], Artikel [3]).
Es muss jedoch beachtet werden, dass gerade der Akt des freigebigen Weggebens des eigenen Besitzes, insofern er ein Akt der Tugend ist, auf die Glückseligkeit ausgerichtet ist.
Antwort auf Einwand 3: Wie der Philosoph sagt (Ethic. iv, 1), „sind jene, die viel für Unmäßigkeit ausgeben, nicht freigebig, sondern verschwenderisch“; und ebenso jeder, der das, was er hat, um anderer Sünden willen ausgibt. Daher sagt Ambrosius (De Offic. i): „Wenn du hilfst, andere ihres Besitzes zu berauben, ist deine Ehrlichkeit nicht zu loben, noch ist deine Freigebigkeit echt, wenn du gibst, um zu prahlen, statt aus Mitleid.“ Daher sind jene, denen andere Tugenden fehlen, auch wenn sie viel für gewisse böse Werke ausgeben, nicht freigebig.
Wiederum hindert nichts gewisse Leute daran, viel für gute Zwecke auszugeben, ohne den Habitus der Freigebigkeit zu haben: so wie Menschen Werke anderer Tugenden vollbringen, bevor sie den Habitus der Tugend haben, wenn auch nicht auf dieselbe Weise wie tugendhafte Menschen, wie oben dargelegt (FS, Quaestio [65], Artikel [1]). In gleicher Weise hindert nichts einen tugendhaften Mann daran, freigebig zu sein, auch wenn er arm ist. Daher sagt der Philosoph (Ethic. iv, 1): „Die Freigebigkeit richtet sich nach dem Vermögen des Mannes“, d.h. seinen Mitteln, „denn sie besteht nicht in der Menge des Gegebenen, sondern im Habitus des Gebers“: und Ambrosius sagt (De Offic. i), dass „es das Herz ist, das eine Gabe reich oder arm macht und den Dingen ihren Wert gibt.“