II-II, q. 117 a. 2
Ob die Freigebigkeit sich auf das Geld bezieht?
Quaestio 117 · Von der Freigebigkeit
Einwand 1: Es scheint, dass die Freigebigkeit sich nicht auf das Geld bezieht. Denn jede moralische Tugend bezieht sich auf Handlungen und Leidenschaften. Nun ist es der Gerechtigkeit eigen, sich auf Handlungen zu beziehen, wie in Ethic. v, 1 dargelegt. Da also die Freigebigkeit eine moralische Tugend ist, scheint es, dass sie sich auf Leidenschaften und nicht auf Geld bezieht.
Einwand 2: Ferner kommt es einem freigebigen Mann zu, jegliche Art von Reichtum zu gebrauchen. Nun sind natürliche Reichtümer wirklicher als künstliche Reichtümer, gemäß dem Philosophen (Polit. i, 5,6). Daher bezieht sich die Freigebigkeit nicht hauptsächlich auf das Geld.
Einwand 3: Ferner haben verschiedene Tugenden verschiedene Materie, da Habitus durch ihre Objekte unterschieden werden. Aber äußere Dinge sind die Materie der austeilenden und der ausgleichenden Gerechtigkeit. Daher sind sie nicht die Materie der Freigebigkeit.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Ethic. iv, 1), dass „die Freigebigkeit eine Mitte in Bezug auf Geld zu sein scheint.“
Ich antworte darauf, dass es gemäß dem Philosophen (Ethic. iv, 1) dem freigebigen Mann zukommt, sich von Dingen zu trennen. Daher wird die Freigebigkeit auch „largitas“ [Großzügigkeit/Weitherzigkeit] genannt, weil das, was weit [largus] ist, Dinge nicht zurückhält, sondern sie loslässt. Der Begriff „Liberalität“ scheint auch darauf anzuspielen, denn wenn ein Mann den Halt an einer Sache aufgibt, befreit [liberat] er sie sozusagen aus seiner Verwahrung und seinem Eigentum und zeigt, dass sein Geist frei von der Anhänglichkeit daran ist. Nun sind jene Dinge, die Gegenstand der Freigebigkeit eines Mannes gegenüber anderen sind, die Güter, die er besitzt, welche mit dem Begriff „Geld“ bezeichnet werden. Daher ist die eigentliche Materie der Freigebigkeit das Geld.
Antwort auf Einwand 1: Wie oben dargelegt (Artikel [1], ad 3), hängt die Freigebigkeit nicht von der Menge des Gegebenen ab, sondern vom Herzen des Gebers. Nun ist das Herz des Gebers gemäß den Leidenschaften der Liebe und der Begierde und folglich denen der Freude und der Trauer gegenüber den gegebenen Dingen disponiert. Daher sind die inneren Leidenschaften die unmittelbare Materie der Freigebigkeit, während das äußere Geld das Objekt eben dieser Leidenschaften ist.
Antwort auf Einwand 2: Wie Augustinus in seinem Buch De Disciplina Christi (Tract. de divers, i) sagt, geht alles, was auch immer der Mensch auf Erden hat und was auch immer er besitzt, unter dem Namen „pecunia“ [Geld], weil in alten Zeiten der Besitz der Menschen gänzlich aus „pecora“ [Viehherden] bestand. Und der Philosoph sagt (Ethic. iv, 1): „Wir geben den Namen Geld allem, was in Währung bewertet werden kann.“
Antwort auf Einwand 3: Die Gerechtigkeit stellt die Gleichheit in äußeren Dingen her, hat aber, eigentlich gesprochen, nichts mit der Regelung der inneren Leidenschaften zu tun: daher ist Geld auf eine Weise die Materie der Freigebigkeit und auf eine andere Weise die der Gerechtigkeit.