II-II, q. 106 a. 6
Ob die Vergeltung der Dankbarkeit die empfangene Wohltat übertreffen sollte?
Quaestio 106 · Von der Dankbarkeit
1. Einwand: Es scheint, dass keine Notwendigkeit besteht, dass die Vergeltung der Dankbarkeit die empfangene Wohltat übertrifft. Denn es ist nicht möglich, manchen auch nur gleiche Vergeltung zu leisten, zum Beispiel den eigenen Eltern, wie der Philosoph feststellt (Ethic. viii, 14). Nun versucht die Tugend nicht das Unmögliche. Deshalb tendiert die Dankbarkeit für eine Wohltat nicht zu etwas noch Größerem.
2. Einwand: Ferner, wenn eine Person einer anderen mehr vergilt, als sie durch deren Wohltat empfangen hat, gibt sie ihr durch eben diese Tatsache ihrerseits gleichsam etwas. Aber letztere schuldet ihr Vergeltung für die Wohltat, die erstere ihr ihrerseits erwiesen hat. Deshalb wird derjenige, der zuerst eine Wohltat erwiesen hat, zu einer noch größeren Vergeltung verpflichtet sein, und so weiter ins Unendliche. Nun strebt die Tugend nicht nach dem Unendlichen, da „das Unendliche die Natur des Guten aufhebt“ (Metaph. ii, text. 8). Deshalb sollte die Vergeltung der Dankbarkeit die empfangene Wohltat nicht übertreffen.
3. Einwand: Ferner besteht Gerechtigkeit in Gleichheit. Aber „mehr“ ist ein Übermaß an Gleichheit. Da also Übermaß in jeder Tugend sündhaft ist, scheint es, dass mehr zu vergelten als die empfangene Wohltat sündhaft ist und der Gerechtigkeit entgegengesetzt.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Ethic. v, 5): „Wir sollten denen vergelten, die uns gnädig sind, indem wir ihnen wiederum gnädig sind“, und dies geschieht, indem wir mehr vergelten, als wir empfangen haben. Deshalb sollte die Dankbarkeit dazu neigen, etwas Größeres zu tun.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt wurde (Artikel [5]), die Dankbarkeit die empfangene Wohltat gemäß der Absicht des Wohltäters betrachtet; der Lob zu verdienen scheint, hauptsächlich dafür, dass er die Wohltat „gratis“ erwiesen hat, ohne dazu verpflichtet zu sein. Weshalb der Begünstigte unter einer moralischen Verpflichtung steht, als Gegenleistung etwas „gratis“ zu gewähren. Nun scheint er nicht etwas „gratis“ zu gewähren, wenn er nicht die Quantität der empfangenen Wohltat übertrifft: denn solange er weniger oder ein Äquivalent vergilt, schiene er nichts „gratis“ zu tun, sondern nur zurückzugeben, was er empfangen hat. Deshalb neigt die Dankbarkeit immer dazu, soweit möglich, etwas mehr zurückzuzahlen.
Antwort auf den 1. Einwand: Wie oben gesagt wurde (Artikel [3], ad 5; Artikel [5]), müssen wir bei der Vergeltung von Wohltaten eher die Gesinnung als die Tat betrachten. Dementsprechend, wenn wir die Wirkung der Wohltätigkeit betrachten, die ein Sohn von seinen Eltern empfängt, nämlich zu sein und zu leben, kann der Sohn keine gleiche Vergeltung leisten, wie der Philosoph feststellt (Ethic. viii, 14). Aber wenn wir den Willen des Gebers und des Vergelters betrachten, dann ist es dem Sohn möglich, seinem Vater etwas Größeres zurückzuzahlen, wie Seneca erklärt (De Benef. iii). Wenn er dazu jedoch unfähig wäre, wäre der Wille zurückzuzahlen für die Dankbarkeit ausreichend.
Antwort auf den 2. Einwand: Die Schuld der Dankbarkeit fließt aus der Liebe (Caritas), die, je mehr sie bezahlt wird, desto mehr geschuldet ist, gemäß Röm 13,8: „Seid niemandem etwas schuldig, außer dass ihr einander liebt.“ Weshalb es nicht unvernünftig ist, wenn die Verpflichtung der Dankbarkeit keine Grenze hat.
Antwort auf den 3. Einwand: Wie wir in der Ungerechtigkeit, die eine Kardinaltugend ist, die Gleichheit der Dinge betrachten, so betrachten wir in der Dankbarkeit die Gleichheit der Willen. Denn während einerseits der Wohltäter aus eigenem freiem Willen etwas gab, wozu er nicht verpflichtet war, so vergilt andererseits der Begünstigte etwas über das hinaus, was er empfangen hat.