II-II, q. 106 a. 1
Ob die Dankbarkeit eine besondere Tugend ist, unterschieden von den anderen Tugenden?
Quaestio 106 · Von der Dankbarkeit
1. Einwand: Es scheint, dass die Dankbarkeit keine besondere, von den anderen Tugenden unterschiedene Tugend ist. Denn wir haben die größten Wohltaten von Gott und von unseren Eltern empfangen. Die Ehre nun, die wir Gott als Gegenleistung erweisen, gehört zur Tugend der Religion, und die Ehre, mit der wir unseren Eltern vergelten, gehört zur Tugend der Pietät. Deshalb ist die Dankbarkeit oder Gratitudo nicht von den anderen Tugenden unterschieden.
2. Einwand: Ferner gehört die angemessene Vergeltung zur Tauschgerechtigkeit, wie der Philosoph sagt (Ethic. v, 4). Der Zweck der Danksagung ist aber die Vergeltung (Ethic. v, 4). Also ist die Danksagung, welche zur Dankbarkeit gehört, ein Akt der Gerechtigkeit. Folglich ist die Dankbarkeit keine besondere, von den anderen Tugenden unterschiedene Tugend.
3. Einwand: Ferner ist die Anerkennung einer empfangenen Gunst für die Erhaltung der Freundschaft erforderlich, wie der Philosoph sagt (Ethic. viii, 13; ix, 1). Die Freundschaft aber ist mit allen Tugenden verbunden, da sie der Grund sind, weshalb der Mensch geliebt wird. Deshalb ist die Dankbarkeit oder Gratitudo, der es zukommt, empfangene Wohltaten zu vergelten, keine besondere Tugend.
Dagegen spricht, dass Tullius die Dankbarkeit als einen besonderen Teil der Gerechtigkeit rechnet (De Invent. Rhet. ii).
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt wurde (I-II, Frage [60], Artikel [3]), die Art der zu beglichenden Schuld gemäß den verschiedenen Ursachen, aus denen die Schuld entsteht, variieren muss, jedoch so, dass das Größere immer das Kleinere einschließt. Nun findet sich die Ursache der Schuld erstens und hauptsächlich in Gott, insofern Er das erste Prinzip all unserer Güter ist; zweitens findet sie sich in unserem Vater, weil er das nächste Prinzip unserer Zeugung und Erziehung ist; drittens findet sie sich in der Person, die an Würde hervorragt, von der allgemeine Wohltaten ausgehen; viertens findet sie sich in einem Wohltäter, von dem wir besondere und private Wohltaten empfangen haben, aufgrund derer wir ihm gegenüber besonders verpflichtet sind.
Da also das, was wir Gott oder unserem Vater oder einer an Würde hervorragenden Person schulden, nicht dasselbe ist wie das, was wir einem Wohltäter schulden, von dem wir eine besondere Gunst empfangen haben, folgt daraus, dass nach der Religion, durch die wir Gott die gebührende Verehrung erweisen, und der Pietät, durch die wir unsere Eltern verehren, und der Ehrerbietung (Observanz), durch die wir Personen verehren, die an Würde hervorragen, die Dankbarkeit oder Gratitudo steht, durch die wir unseren Wohltätern danken. Und sie ist von den vorangegangenen Tugenden unterschieden, so wie jede dieser Tugenden von derjenigen unterschieden ist, die ihr vorausgeht, indem sie hinter ihr zurückbleibt.
Antwort auf den 1. Einwand: So wie die Religion eine überragende Pietät ist, so ist sie auch eine überragende Dankbarkeit oder Gratitudo: weshalb die Danksagung an Gott oben (Frage [83], Artikel [17]) zu den Dingen gerechnet wurde, die zur Religion gehören.
Antwort auf den 2. Einwand: Die angemessene Vergeltung gehört zur Tauschgerechtigkeit, wenn sie dem gesetzlich Geschuldeten entspricht; zum Beispiel, wenn vertraglich vereinbart ist, dass so viel für so viel gezahlt wird. Aber die Vergeltung, die zur Tugend der Dankbarkeit oder Gratitudo gehört, entspricht der moralischen Schuld und wird freiwillig geleistet. Daher ist die Danksagung weniger dankbar, wenn sie erzwungen wird, wie Seneca bemerkt (De Beneficiis iii).
Antwort auf den 3. Einwand: Da die wahre Freundschaft auf der Tugend gründet, ist alles, was in einem Freund der Tugend entgegensteht, ein Hindernis für die Freundschaft, und alles, was in ihm tugendhaft ist, ein Anreiz zur Freundschaft. Auf diese Weise wird die Freundschaft durch die Vergeltung von Wohltaten bewahrt, obwohl die Vergeltung von Wohltaten speziell zur Tugend der Dankbarkeit gehört.