II-II, q. 106 a. 2
Ob der Unschuldige mehr verpflichtet ist, Gott Dank zu sagen, als der Büßer?
Quaestio 106 · Von der Dankbarkeit
1. Einwand: Es scheint, dass der Unschuldige mehr verpflichtet ist, Gott Dank zu sagen, als der Büßer. Denn je größer die Gabe ist, die jemand von Gott empfangen hat, desto mehr ist er verpflichtet, Ihm Dank zu sagen. Nun ist die Gabe der Unschuld größer als die der wiederhergestellten Gerechtigkeit. Deshalb scheint es, dass der Unschuldige mehr verpflichtet ist, Gott Dank zu sagen, als der Büßer.
2. Einwand: Ferner schuldet ein Mensch seinem Wohltäter Liebe, so wie er ihm Dankbarkeit schuldet. Nun sagt Augustinus (Confess. ii): „Welcher Mensch, der seine eigene Schwachheit erwägt, würde es wagen, seine Reinheit und Unschuld seiner eigenen Kraft zuzuschreiben; dass er Dich weniger lieben sollte, als hätte er Deine Barmherzigkeit weniger nötig gehabt, durch die Du denen die Sünden vergibst, die sich zu Dir bekehren?“ Und weiter unten sagt er: „Und deshalb soll er Dich ebenso sehr lieben, ja noch mehr, da er sieht, dass er durch Denjenigen, durch Den er mich von solch tiefer Erstarrung der Sünde genesen sieht, selbst vor der gleichen Erstarrung der Sünde bewahrt wurde.“ Deshalb ist auch der Unschuldige mehr zur Danksagung verpflichtet als der Büßer.
3. Einwand: Ferner, je kontinuierlicher eine unverdiente Gunst ist, desto größer ist die dafür geschuldete Danksagung. Nun ist die Gunst der göttlichen Gnade im Unschuldigen kontinuierlicher als im Büßer. Denn Augustinus sagt (Confess. iii): „Deiner Gnade schreibe ich es zu und Deiner Barmherzigkeit, dass Du meine Sünden weggeschmolzen hast wie Eis. Deiner Gnade schreibe ich auch alles zu, was ich nicht an Bösem getan habe; denn was hätte ich nicht tun können? ... Ja, ich bekenne, dass mir alles vergeben wurde, sowohl welche Übel ich aus eigenem Willen beging, als auch welche ich durch Deine Führung nicht beging.“ Deshalb ist der Unschuldige mehr zur Danksagung verpflichtet als der Büßer.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (Lk 7,43): „Wem mehr vergeben wird, der liebt mehr“ [*Vulg.: 'Wem weniger vergeben wird, der liebt weniger' Lk 7,47]. Deshalb ist er aus demselben Grund zu größerer Danksagung verpflichtet.
Ich antworte darauf, dass die Danksagung [gratiarum actio] im Empfänger der Gunst [gratia] des Gebers entspricht: so dass, wenn auf Seiten des Gebers eine größere Gunst vorliegt, auf Seiten des Empfängers größerer Dank geschuldet ist. Nun ist eine Gunst etwas, das „gratis“ verliehen wird: weshalb die Gunst auf Seiten des Gebers aus zwei Gründen größer sein kann. Erstens aufgrund der Quantität der gegebenen Sache: und auf diese Weise schuldet der Unschuldige größere Danksagung, weil er eine größere Gabe von Gott empfängt, und auch, absolut gesprochen, eine kontinuierlichere Gabe, wenn andere Dinge gleich sind. Zweitens kann eine Gunst größer genannt werden, weil sie unverdienter gegeben wird; und in diesem Sinne ist der Büßer mehr zur Danksagung verpflichtet als der Unschuldige, weil das, was er von Gott empfängt, unverdienter gegeben ist: da er, während er Strafe verdient hätte, Gnade empfangen hat. Weshalb, obwohl die dem Unschuldigen verliehene Gabe absolut betrachtet größer ist, die dem Büßer verliehene Gabe doch in Bezug auf ihn größer ist: so wie eine kleine Gabe, die einem armen Mann verliehen wird, für ihn größer ist als eine große Gabe für einen reichen Mann. Und da Handlungen sich auf das Einzelne beziehen, müssen wir in Fragen des Handelns beachten, was hier und jetzt so ist, eher als was absolut so ist, wie der Philosoph bemerkt (Ethic. iii), wenn er das Freiwillige und das Unfreiwillige behandelt.
Dies genügt für die Antworten auf die Einwände.