I-II, q. 96 a. 5
Ob alle dem Gesetz unterworfen sind?
Quaestio 96 · Von der Macht des menschlichen Gesetzes
Einwand 1: Es scheint, dass nicht alle dem Gesetz unterworfen sind. Denn nur jene sind einem Gesetz unterworfen, für die ein Gesetz gemacht ist. Aber der Apostel sagt (1 Tim 1,9): „Das Gesetz ist nicht für den Gerechten gemacht.“ Daher sind die Gerechten dem Gesetz nicht unterworfen.
Einwand 2: Ferner sagt Papst Urban [*Decretals. caus. xix, qu. 2]: „Wer durch ein privates Gesetz geleitet wird, braucht aus keinem Grund durch das öffentliche Gesetz gebunden zu sein.“ Nun werden alle geistlichen Menschen durch das private Gesetz des Heiligen Geistes geleitet, denn sie sind Söhne Gottes, von denen es heißt (Röm 8,14): „Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder.“ Daher sind nicht alle Menschen dem menschlichen Gesetz unterworfen.
Einwand 3: Ferner sagt der Jurist [*Pandect. Justin. i, ff., tit. 3, De Leg. et Senat.], dass „der Herrscher von den Gesetzen entbunden ist“. Wer aber vom Gesetz entbunden ist, ist durch dieses nicht gebunden. Daher sind nicht alle dem Gesetz unterworfen.
Dagegen spricht, was der Apostel sagt (Röm 13,1): „Jedermann sei untertan der Obrigkeit.“ Aber Unterwerfung unter eine Gewalt scheint Unterwerfung unter die von dieser Gewalt erlassenen Gesetze zu implizieren. Daher sollten alle Menschen dem menschlichen Gesetz unterworfen sein.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Quaestio [90], Artikel [1], 2; Artikel [3], ad 2), der Begriff des Gesetzes zwei Dinge enthält: erstens, dass es eine Regel menschlicher Handlungen ist; zweitens, dass es Zwangsgewalt hat. Daher kann ein Mensch auf zwei Weisen dem Gesetz unterworfen sein. Erstens, wie das Geregelte dem Regulierenden unterworfen ist: und auf diese Weise ist jeder, der einer Gewalt unterworfen ist, dem von dieser Gewalt erlassenen Gesetz unterworfen. Es kann aber auf zwei Weisen geschehen, dass jemand einer Gewalt nicht unterworfen ist. Auf eine Weise, indem er gänzlich frei von ihrer Autorität ist: daher sind die Untertanen einer Stadt oder eines Königreichs nicht an die Gesetze des Herrschers einer anderen Stadt oder eines anderen Königreichs gebunden, da sie seiner Autorität nicht unterworfen sind. Auf eine andere Weise, indem er unter einem noch höheren Gesetz steht; so sollte der Untertan eines Prokonsuls durch dessen Befehl regiert werden, aber nicht in jenen Angelegenheiten, in denen der Untertan seine Befehle vom Kaiser empfängt: denn in diesen Angelegenheiten ist er nicht an das Mandat der niedrigeren Autorität gebunden, da er durch das einer höheren geleitet wird. Auf diese Weise kann jemand, der einfachhin einem Gesetz unterworfen ist, in gewissen Angelegenheiten diesem nicht unterworfen sein, in Bezug auf welche er durch ein höheres Gesetz regiert wird.
Zweitens wird gesagt, dass ein Mensch einem Gesetz unterworfen ist, wie der Gezwungene dem Zwingenden unterworfen ist. Auf diese Weise sind die Tugendhaften und Gerechten dem Gesetz nicht unterworfen, sondern nur die Bösen. Denn Zwang und Gewalt sind dem Willen entgegengesetzt: aber der Wille der Guten ist in Harmonie mit dem Gesetz, wohingegen der Wille der Bösen davon abweicht. Daher sind in diesem Sinne die Guten dem Gesetz nicht unterworfen, sondern nur die Bösen.
Zu Einwand 1: Dieses Argument gilt für die Unterwerfung durch Zwang: denn auf diese Weise „ist das Gesetz nicht für den Gerechten gemacht“: weil „sie sich selbst ein Gesetz sind“, da sie „des Gesetzes Werk in ihren Herzen geschrieben zeigen“, wie der Apostel sagt (Röm 2,14.15). Folglich erzwingt sich das Gesetz ihnen gegenüber nicht selbst, wie es dies bei den Bösen tut.
Zu Einwand 2: Das Gesetz des Heiligen Geistes steht über jedem vom Menschen erlassenen Gesetz: und deshalb sind geistliche Menschen, insofern sie durch das Gesetz des Heiligen Geistes geleitet werden, dem Gesetz in jenen Angelegenheiten nicht unterworfen, die mit der Führung des Heiligen Geistes unvereinbar sind. Dennoch ist die Tatsache selbst, dass geistliche Menschen dem Gesetz unterworfen sind, auf die Führung des Heiligen Geistes zurückzuführen, gemäß 1 Petr 2,13: „Seid untertan ... aller menschlichen Ordnung um Gottes willen.“
Zu Einwand 3: Der Herrscher wird als „vom Gesetz entbunden“ bezeichnet hinsichtlich dessen Zwangsgewalt; da, genau genommen, kein Mensch von sich selbst gezwungen wird und das Gesetz keine Zwangsgewalt hat außer von der Autorität des Herrschers. So also wird der Herrscher als vom Gesetz entbunden bezeichnet, weil niemand kompetent ist, ein Urteil über ihn zu fällen, wenn er gegen das Gesetz handelt. Weshalb zu Ps 50,6: „An dir allein habe ich gesündigt“, eine Glosse sagt, dass „es keinen Menschen gibt, der die Taten eines Königs richten kann.“ Aber hinsichtlich der lenkenden Kraft des Gesetzes ist der Herrscher dem Gesetz durch seinen eigenen Willen unterworfen, gemäß der Aussage (Extra, De Constit. cap. Cum omnes), dass „welches Gesetz auch immer ein Mensch für einen anderen macht, er es selbst halten sollte. Und eine weise Autorität [*Dionysius Cato, Dist. de Moribus] sagt: ‚Gehorche dem Gesetz, das du selbst gemacht hast.‘“ Überdies tadelt der Herr jene, die „sagen und nicht tun“; und die „schwere Lasten binden und sie den Menschen auf die Schultern legen, aber mit ihrem eigenen Finger wollen sie sie nicht bewegen“ (Mt 23,3.4). Daher ist der Herrscher im Gericht Gottes nicht vom Gesetz entbunden hinsichtlich dessen lenkender Kraft; sondern er sollte es aus eigenem freiem Willen und nicht aus Zwang erfüllen. Wiederum steht der Herrscher über dem Gesetz, insofern er, wenn es zweckmäßig ist, das Gesetz ändern und darin nach Zeit und Ort dispensieren kann.