I-II, q. 94 a. 3
Ob alle Tugendakte vom Naturgesetz vorgeschrieben sind?
Quaestio 94 · Vom natürlichen Gesetz
Einwand 1: Es scheint, dass nicht alle Tugendakte vom Naturgesetz vorgeschrieben sind. Denn wie oben gesagt wurde (Frage [90], Artikel [2]), ist es wesentlich für ein Gesetz, dass es auf das Gemeinwohl hingeordnet ist. Aber einige Tugendakte sind auf das private Wohl des Einzelnen hingeordnet, wie besonders in Bezug auf Akte der Mäßigung ersichtlich ist. Deshalb sind nicht alle Tugendakte Gegenstand des Naturgesetzes.
Einwand 2: Ferner ist jede Sünde einem tugendhaften Akt entgegengesetzt. Wenn also alle Tugendakte vom Naturgesetz vorgeschrieben sind, scheint zu folgen, dass alle Sünden gegen die Natur sind: wohingegen dies nur auf gewisse spezielle Sünden zutrifft.
Einwand 3: Ferner sind jene Dinge, die der Natur entsprechen, allen gemeinsam. Aber Tugendakte sind nicht allen gemeinsam: da eine Sache bei dem einen tugendhaft und bei einem anderen lasterhaft ist. Deshalb sind nicht alle Tugendakte vom Naturgesetz vorgeschrieben.
Dagegen spricht, dass Damascenus sagt (De Fide Orth. iii, 4), dass „Tugenden natürlich sind.“ Deshalb sind tugendhafte Akte auch ein Gegenstand des Naturgesetzes.
Ich antworte darauf, dass wir von tugendhaften Akten auf zweifache Weise sprechen können: erstens unter dem Aspekt des Tugendhaften; zweitens als solche und solche Akte, betrachtet in ihrer eigenen Spezies. Wenn wir also von Akten der Tugend sprechen, betrachtet als tugendhaft, so gehören alle tugendhaften Akte zum Naturgesetz. Denn es wurde gesagt (Artikel [2]), dass zum Naturgesetz alles gehört, wozu ein Mensch gemäß seiner Natur geneigt ist. Nun ist jedes Ding von Natur aus zu einer Tätigkeit geneigt, die ihm gemäß seiner Form angemessen ist: so ist das Feuer geneigt, Hitze zu geben. Da also die vernünftige Seele die eigentliche Form des Menschen ist, gibt es in jedem Menschen eine natürliche Neigung, gemäß der Vernunft zu handeln: und dies heißt, gemäß der Tugend zu handeln. Folglich sind, so betrachtet, alle Tugendakte vom Naturgesetz vorgeschrieben: da die Vernunft eines jeden ihm von Natur aus diktiert, tugendhaft zu handeln. Wenn wir aber von tugendhaften Akten sprechen, betrachtet in sich selbst, d.h. in ihrer eigenen Spezies, so sind nicht alle tugendhaften Akte vom Naturgesetz vorgeschrieben: denn viele Dinge werden tugendhaft getan, zu denen die Natur zunächst nicht neigt; die aber durch die Untersuchung der Vernunft von den Menschen als dem Wohlleben förderlich befunden wurden.
Antwort auf Einwand 1: Die Mäßigung befasst sich mit den natürlichen Begierden nach Speise, Trank und geschlechtlichen Dingen, die in der Tat auf das natürliche Gemeinwohl hingeordnet sind, so wie andere Gesetzesmaterien auf das moralische Gemeinwohl hingeordnet sind.
Antwort auf Einwand 2: Unter menschlicher Natur können wir entweder das verstehen, was dem Menschen eigen ist – und in diesem Sinne sind alle Sünden, da sie gegen die Vernunft sind, auch gegen die Natur, wie Damascenus feststellt (De Fide Orth. ii, 30): oder wir können jene Natur meinen, die dem Menschen und anderen Tieren gemeinsam ist; und in diesem Sinne werden gewisse spezielle Sünden als gegen die Natur bezeichnet; so ist entgegen dem geschlechtlichen Verkehr, der allen Tieren natürlich ist, die gleichgeschlechtliche Lust, welche den besonderen Namen des widernatürlichen Verbrechens erhalten hat.
Antwort auf Einwand 3: Dieses Argument betrachtet die Akte in sich selbst. Denn aufgrund der verschiedenen Bedingungen der Menschen sind gewisse Akte für einige tugendhaft, da sie ihnen angemessen und geziemend sind, während sie für andere lasterhaft sind, da sie ihnen unangemessen sind.