I-II, q. 94 a. 2
Ob das Naturgesetz mehrere Vorschriften enthält oder nur eine?
Quaestio 94 · Vom natürlichen Gesetz
Einwand 1: Es scheint, dass das Naturgesetz nicht mehrere Vorschriften enthält, sondern nur eine einzige. Denn das Gesetz ist eine Art Vorschrift, wie oben gesagt wurde (Frage [92], Artikel [2]). Wenn es also viele Vorschriften des Naturgesetzes gäbe, würde folgen, dass es auch viele Naturgesetze gibt.
Einwand 2: Ferner folgt das Naturgesetz der menschlichen Natur. Die menschliche Natur ist aber als Ganzes eine; obwohl sie, was ihre Teile betrifft, vielfältig ist. Deshalb gibt es entweder nur eine Vorschrift des Gesetzes der Natur, aufgrund der Einheit der Natur als Ganzes; oder es gibt viele, aufgrund der Anzahl der Teile der menschlichen Natur. Das Ergebnis wäre, dass sogar Dinge, die sich auf die Neigung des begehrenden Vermögens beziehen, zum Naturgesetz gehören würden.
Einwand 3: Ferner ist das Gesetz etwas, das zur Vernunft gehört, wie oben gesagt wurde (Frage [90], Artikel [1]). Nun ist die Vernunft im Menschen nur eine. Deshalb gibt es nur eine Vorschrift des Naturgesetzes.
Dagegen spricht, dass die Vorschriften des Naturgesetzes im Menschen in Beziehung zu praktischen Dingen stehen, wie die ersten Prinzipien zu den Dingen der Beweisführung. Es gibt aber mehrere erste unbeweisbare Prinzipien. Deshalb gibt es auch mehrere Vorschriften des Naturgesetzes.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt wurde (Frage [91], Artikel [3]), die Vorschriften des Naturgesetzes für die praktische Vernunft das sind, was die ersten Prinzipien der Beweisführungen für die spekulative Vernunft sind; denn beide sind an sich bekannte Prinzipien (principia per se nota). Nun wird etwas auf zweifache Weise als an sich bekannt bezeichnet: erstens an sich; zweitens in Bezug auf uns. Ein Satz wird an sich als selbstverständlich bezeichnet, wenn sein Prädikat im Begriff des Subjekts enthalten ist: obwohl es für jemanden, der die Definition des Subjekts nicht kennt, vorkommt, dass ein solcher Satz nicht selbstverständlich ist. Zum Beispiel ist dieser Satz: „Der Mensch ist ein vernunftbegabtes Wesen“, seiner Natur nach selbstverständlich, da wer „Mensch“ sagt, „ein vernunftbegabtes Wesen“ sagt: und doch ist dieser Satz für jemanden, der nicht weiß, was ein Mensch ist, nicht selbstverständlich. Daher kommt es, dass, wie Boethius sagt (De Hebdom.), gewisse Axiome oder Sätze allgemein für alle selbstverständlich sind; und solche sind jene Sätze, deren Begriffe allen bekannt sind, wie: „Jedes Ganze ist größer als sein Teil“ und: „Dinge, die einem und demselben gleich sind, sind einander gleich.“ Aber manche Sätze sind nur für die Weisen selbstverständlich, welche die Bedeutung der Begriffe solcher Sätze verstehen: so ist es für jemanden, der versteht, dass ein Engel kein Körper ist, selbstverständlich, dass ein Engel nicht umschreibbar an einem Ort ist: aber dies ist für die Ungebildeten nicht offensichtlich, denn sie können es nicht erfassen.
Nun findet sich eine gewisse Ordnung in jenen Dingen, die allgemein aufgefasst werden. Denn das, was vor allem anderen unter die Auffassung fällt, ist das „Seiende“, dessen Begriff in allen Dingen enthalten ist, was auch immer ein Mensch auffasst. Daher ist das erste unbeweisbare Prinzip, dass „dasselbe nicht zugleich bejaht und verneint werden kann“, welches auf dem Begriff von „Sein“ und „Nicht-Sein“ gründet: und auf diesem Prinzip gründen alle anderen, wie in Metaph. iv, text. 9 gesagt wird. Wie nun das „Seiende“ das Erste ist, das schlechthin unter die Auffassung fällt, so ist das „Gute“ das Erste, das unter die Auffassung der praktischen Vernunft fällt, die auf das Handeln ausgerichtet ist: da jedes Agens um eines Zweckes willen unter dem Aspekt des Guten handelt. Folglich ist das erste Prinzip der praktischen Vernunft eines, das auf dem Begriff des Guten gründet, nämlich dass „das Gute das ist, wonach alle Dinge streben.“ Daher ist dies die erste Vorschrift des Gesetzes, dass „das Gute zu tun und anzustreben ist, und das Böse zu meiden ist.“ Alle anderen Vorschriften des Naturgesetzes gründen darauf: so dass alles, was die praktische Vernunft von Natur aus als gut (oder böse) für den Menschen auffasst, zu den Vorschriften des Naturgesetzes gehört als etwas, das zu tun oder zu meiden ist.
Da jedoch das Gute die Natur eines Zweckes hat und das Böse die Natur eines Gegenteils, so kommt es, dass all jene Dinge, zu denen der Mensch eine natürliche Neigung hat, von der Vernunft von Natur aus als gut aufgefasst werden und folglich als anzustrebende Objekte, und ihre Gegenteile als böse und zu meidende Objekte. Daher entspricht die Ordnung der Vorschriften des Naturgesetzes der Ordnung der natürlichen Neigungen. Denn im Menschen gibt es zuallererst eine Neigung zum Guten gemäß der Natur, die er mit allen Substanzen gemeinsam hat: insofern jede Substanz die Erhaltung ihres eigenen Seins gemäß ihrer Natur anstrebt: und aufgrund dieser Neigung gehört alles zum Naturgesetz, was ein Mittel zur Erhaltung des menschlichen Lebens ist und was dessen Hindernisse abwehrt. Zweitens gibt es im Menschen eine Neigung zu Dingen, die ihm spezieller zukommen, gemäß jener Natur, die er mit anderen Tieren gemeinsam hat: und kraft dieser Neigung werden jene Dinge als zum Naturgesetz gehörig bezeichnet, „welche die Natur alle Tiere gelehrt hat“ [*Pandect. Just. I, tit. i], wie etwa die geschlechtliche Verbindung, die Erziehung der Nachkommen und dergleichen. Drittens gibt es im Menschen eine Neigung zum Guten gemäß der Natur seiner Vernunft, welche Natur ihm eigen ist: so hat der Mensch eine natürliche Neigung, die Wahrheit über Gott zu erkennen und in Gesellschaft zu leben: und in dieser Hinsicht gehört alles, was zu dieser Neigung gehört, zum Naturgesetz; zum Beispiel Unwissenheit zu meiden, zu vermeiden, jene zu beleidigen, unter denen man leben muss, und andere solche Dinge, die die genannte Neigung betreffen.
Antwort auf Einwand 1: Alle diese Vorschriften des Gesetzes der Natur haben den Charakter eines einzigen Naturgesetzes, insofern sie aus einer ersten Vorschrift fließen.
Antwort auf Einwand 2: Alle Neigungen irgendwelcher Teile der menschlichen Natur, z.B. des begehrenden und des zornmütigen Teils, gehören, insofern sie von der Vernunft beherrscht werden, zum Naturgesetz und werden auf eine erste Vorschrift zurückgeführt, wie oben gesagt: so dass die Vorschriften des Naturgesetzes an sich viele sind, aber auf einem gemeinsamen Fundament beruhen.
Antwort auf Einwand 3: Obwohl die Vernunft an sich eine ist, lenkt sie doch alle Dinge, die den Menschen betreffen; so dass alles, was von der Vernunft beherrscht werden kann, unter dem Gesetz der Vernunft enthalten ist.