I-II, q. 94 a. 1
Ob das Naturgesetz ein Habitus ist?
Quaestio 94 · Vom natürlichen Gesetz
Einwand 1: Es scheint, dass das Naturgesetz ein Habitus ist. Denn wie der Philosoph sagt (Ethic. ii, 5), „gibt es drei Dinge in der Seele: Vermögen, Habitus und Leidenschaft.“ Das Naturgesetz ist aber keines der Vermögen der Seele, noch ist es eine der Leidenschaften, wie man sieht, wenn man sie einzeln durchgeht. Also ist das Naturgesetz ein Habitus.
Einwand 2: Ferner sagt Basilius [*Damascenus, De Fide Orth. iv, 22], dass das Gewissen oder die „Synderesis das Gesetz unseres Verstandes ist“; was nur auf das Naturgesetz zutreffen kann. Die „Synderesis“ ist aber ein Habitus, wie im ersten Teil, Frage [79], Artikel [12] gezeigt wurde. Also ist das Naturgesetz ein Habitus.
Einwand 3: Ferner bleibt das Naturgesetz immer im Menschen, wie weiter unten gezeigt wird (Artikel [6]). Die Vernunft des Menschen aber, auf die sich das Gesetz bezieht, denkt nicht immer an das Naturgesetz. Deshalb ist das Naturgesetz kein Akt, sondern ein Habitus.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Bono Conjug. xxi), ein Habitus sei das, „wodurch man etwas tut, wenn es notwendig ist.“ Dies trifft aber auf das Naturgesetz nicht zu: denn es ist in den Kindern und in den Verdammten, die nicht danach handeln können. Also ist das Naturgesetz kein Habitus.
Ich antworte darauf, dass etwas auf zweifache Weise Habitus genannt werden kann. Erstens eigentlich und wesentlich: und so ist das Naturgesetz kein Habitus. Denn es wurde oben gesagt (Frage [90], Artikel [1], ad 2), dass das Naturgesetz etwas von der Vernunft Festgesetztes ist, so wie auch ein Satz ein Werk der Vernunft ist. Nun ist das, was ein Mensch tut, nicht dasselbe wie das, wodurch er es tut: denn er bildet eine angemessene Rede durch den Habitus der Grammatik. Da also ein Habitus das ist, wodurch wir handeln, kann ein Gesetz nicht eigentlich und wesentlich ein Habitus sein.
Zweitens kann der Begriff Habitus auf das angewendet werden, was wir durch einen Habitus besitzen: so kann Glaube das bedeuten, was wir durch den Glauben festhalten. Und dementsprechend, da die Vorschriften des Naturgesetzes manchmal von der Vernunft aktuell betrachtet werden, während sie manchmal nur habituell in der Vernunft sind, kann das Naturgesetz auf diese Weise ein Habitus genannt werden. So sind in spekulativen Dingen die unbeweisbaren Prinzipien nicht der Habitus selbst, durch den wir diese Prinzipien innehaben, sondern sie sind die Prinzipien, deren Habitus wir besitzen.
Antwort auf Einwand 1: Der Philosoph beabsichtigt dort, die Gattung der Tugend zu entdecken; und da es offensichtlich ist, dass die Tugend ein Prinzip des Handelns ist, erwähnt er nur jene Dinge, die Prinzipien menschlicher Akte sind, nämlich Vermögen, Habitus und Leidenschaften. Aber es gibt noch andere Dinge in der Seele außer diesen drei: es gibt Akte; so ist „das Wollen“ in dem, der will; ferner sind die gewussten Dinge im Wissenden; zudem sind ihre eigenen natürlichen Eigenschaften in der Seele, wie Unsterblichkeit und dergleichen.
Antwort auf Einwand 2: Die „Synderesis“ wird das Gesetz unseres Verstandes genannt, weil sie ein Habitus ist, der die Vorschriften des Naturgesetzes enthält, welche die ersten Prinzipien der menschlichen Handlungen sind.
Antwort auf Einwand 3: Dieses Argument beweist, dass das Naturgesetz habituell innegehabt wird; und dies wird zugestanden.
Auf das im gegenteiligen Sinne vorgebrachte Argument antworten wir, dass ein Mensch manchmal unfähig ist, Gebrauch von dem zu machen, was habituell in ihm ist, aufgrund irgendeines Hindernisses: so ist ein Mensch wegen des Schlafes unfähig, den Habitus der Wissenschaft zu gebrauchen. In gleicher Weise kann ein Kind aufgrund des Mangels seines Alters den Habitus des Verständnisses der Prinzipien oder das Naturgesetz, das habituell in ihm ist, nicht gebrauchen.