I-II, q. 93 a. 4
Ob Notwendiges und Ewiges dem ewigen Gesetz unterworfen sind?
Quaestio 93 · Vom ewigen Gesetz
Einwand 1: Es scheint, dass Notwendiges und Ewiges dem ewigen Gesetz unterworfen sind. Denn was vernünftig ist, ist der Vernunft unterworfen. Aber der göttliche Wille ist vernünftig, denn er ist gerecht. Daher ist er der (göttlichen) Vernunft unterworfen. Aber das ewige Gesetz ist die göttliche Vernunft. Daher ist Gottes Wille dem ewigen Gesetz unterworfen. Aber Gottes Wille ist ewig. Daher sind ewige und notwendige Dinge dem ewigen Gesetz unterworfen.
Einwand 2: Ferner, was dem König untertan ist, ist dem Gesetz des Königs untertan. Nun wird der Sohn, gemäß 1 Kor 15,28.24, „Gott und dem Vater untertan sein ... wenn er ihm das Reich übergeben haben wird“. Daher ist der Sohn, der ewig ist, dem ewigen Gesetz unterworfen.
Einwand 3: Ferner ist das ewige Gesetz die göttliche Vorsehung als Plan [ratio]. Aber viele notwendige Dinge sind der göttlichen Vorsehung unterworfen: zum Beispiel die Beständigkeit der unkörperlichen Substanzen und der Himmelskörper. Daher sind auch notwendige Dinge dem ewigen Gesetz unterworfen.
Dagegen spricht, dass Dinge, die notwendig sind, nicht anders sein können und folglich keiner Beschränkung bedürfen. Gesetze aber werden den Menschen auferlegt, um sie vom Bösen abzuhalten, wie oben erklärt (Quaestio [92], Artikel [2]). Daher sind notwendige Dinge nicht dem ewigen Gesetz unterworfen.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt (Artikel [1]), das ewige Gesetz der Plan der göttlichen Regierung ist. Folglich ist alles, was der göttlichen Regierung unterworfen ist, dem ewigen Gesetz unterworfen: wenn aber etwas nicht der göttlichen Regierung unterworfen ist, ist es auch nicht dem ewigen Gesetz unterworfen. Die Anwendung dieser Unterscheidung kann man erfassen, wenn man um sich blickt. Denn jene Dinge sind der menschlichen Regierung unterworfen, die durch den Menschen getan werden können; was aber zur Natur des Menschen gehört, ist nicht der menschlichen Regierung unterworfen; zum Beispiel, dass er eine Seele, Hände oder Füße hat. Dementsprechend ist alles, was in den von Gott geschaffenen Dingen ist, sei es kontingent oder notwendig, dem ewigen Gesetz unterworfen: während Dinge, die zur göttlichen Natur oder Wesenheit gehören, nicht dem ewigen Gesetz unterworfen sind, sondern das ewige Gesetz selbst sind.
Antwort auf Einwand 1: Wir können auf zwei Arten von Gottes Willen sprechen. Erstens in Bezug auf den Willen selbst: und so ist er, da Gottes Wille seine Wesenheit selbst ist, weder der göttlichen Regierung noch dem ewigen Gesetz unterworfen, sondern ist dasselbe wie das ewige Gesetz. Zweitens können wir von Gottes Willen sprechen in Bezug auf die Dinge selbst, die Gott über die Geschöpfe will; welche Dinge dem ewigen Gesetz unterworfen sind, insofern sie durch die göttliche Weisheit geplant sind. In Bezug auf diese Dinge wird Gottes Wille vernünftig [rationalis] genannt: obwohl er, in sich selbst betrachtet, eher ihr Plan [ratio] genannt werden sollte.
Antwort auf Einwand 2: Gott der Sohn wurde nicht von Gott gemacht, sondern naturgemäß aus Gott geboren. Folglich ist er nicht der göttlichen Vorsehung oder dem ewigen Gesetz unterworfen: sondern ist vielmehr selbst das ewige Gesetz durch eine Art Appropriation, wie Augustinus erklärt (De Vera Relig. xxxi). Aber er wird dem Vater untertan genannt aufgrund seiner menschlichen Natur, in Bezug auf welche auch der Vater größer genannt wird als er.
Den dritten Einwand geben wir zu, weil er von jenen notwendigen Dingen handelt, die geschaffen sind.
Antwort auf Einwand 4: Wie der Philosoph sagt (Metaph. v, text. 6), haben einige notwendige Dinge eine Ursache ihrer Notwendigkeit: und so leiten sie von etwas anderem die Tatsache ab, dass sie nicht anders sein können. Und dies ist an sich eine höchst wirksame Beschränkung; denn was beschränkt wird, wird insofern als beschränkt bezeichnet, als es nicht anders handeln kann, als es ihm erlaubt ist.