I-II, q. 93 a. 2
Ob das ewige Gesetz allen bekannt ist?
Quaestio 93 · Vom ewigen Gesetz
Einwand 1: Es scheint, dass das ewige Gesetz nicht allen bekannt ist. Denn wie der Apostel sagt (1 Kor 2,11): „Was in Gott ist, erkennt niemand, außer der Geist Gottes.“ Aber das ewige Gesetz ist ein im göttlichen Geist existierender Plan. Daher ist es allen unbekannt, außer Gott allein.
Einwand 2: Ferner sagt Augustinus (De Lib. Arb. i, 6): „Das ewige Gesetz ist jenes, durch das es recht ist, dass alle Dinge höchst geordnet seien.“ Aber nicht alle wissen, wie alle Dinge höchst geordnet sind. Daher kennen nicht alle das ewige Gesetz.
Einwand 3: Ferner sagt Augustinus (De Vera Relig. xxxi), dass „das ewige Gesetz nicht dem Urteil des Menschen unterworfen ist“. Aber gemäß Ethic. i kann „jeder gut über das urteilen, was er kennt“. Daher ist uns das ewige Gesetz nicht bekannt.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Lib. Arb. i, 6), dass „die Kenntnis des ewigen Gesetzes uns eingeprägt ist“.
Ich antworte darauf, dass ein Ding auf zwei Arten erkannt werden kann: erstens in sich selbst; zweitens in seiner Wirkung, worin eine gewisse Ähnlichkeit jenes Dinges gefunden wird: so wie jemand, der die Sonne nicht in ihrer Substanz sieht, sie durch ihre Strahlen erkennen kann. So kann also niemand das ewige Gesetz erkennen, wie es in sich selbst ist, außer den Seligen, die Gott in seinem Wesen schauen. Aber jedes vernunftbegabte Geschöpf erkennt es in seinem Abglanz, mehr oder weniger. Denn jede Erkenntnis der Wahrheit ist eine Art Abglanz und Teilhabe am ewigen Gesetz, welches die unveränderliche Wahrheit ist, wie Augustinus sagt (De Vera Relig. xxxi). Nun kennen alle Menschen die Wahrheit in einem gewissen Ausmaß, zumindest was die allgemeinen Prinzipien des Naturgesetzes betrifft: und was die anderen Dinge betrifft, so haben sie teil an der Erkenntnis der Wahrheit, einige mehr, einige weniger; und in dieser Hinsicht haben sie mehr oder weniger Kenntnis vom ewigen Gesetz.
Antwort auf Einwand 1: Wir können die Dinge, die Gottes sind, nicht erkennen, wie sie in sich selbst sind; aber sie werden uns in ihren Wirkungen bekannt gemacht, gemäß Röm 1,20: „Das Unsichtbare Gottes ... wird an den Werken der Schöpfung durch das Denken geschaut.“
Antwort auf Einwand 2: Obwohl jeder das ewige Gesetz gemäß seiner eigenen Kapazität kennt, in der oben erklärten Weise, kann es doch keiner ganz begreifen: denn es kann durch seine Wirkungen nicht vollkommen bekannt gemacht werden. Daher folgt nicht, dass jeder, der das ewige Gesetz in der vorgenannten Weise kennt, auch die ganze Ordnung der Dinge kennt, wodurch sie höchst geordnet sind.
Antwort auf Einwand 3: Über ein Ding zu urteilen, kann auf zwei Arten verstanden werden. Erstens, wenn eine Erkenntniskraft über ihr eigenes Objekt urteilt, gemäß Ijob 12,11: „Prüft nicht das Ohr die Worte, wie der Gaumen die Speise schmeckt?“ Auf diese Art des Urteils spielt der Philosoph an, wenn er sagt, dass „jeder gut über das urteilen kann, was er kennt“, indem er nämlich urteilt, ob das Vorgebrachte wahr ist. Auf eine andere Weise sprechen wir von einem Vorgesetzten, der über einen Untergebenen durch eine Art praktisches Urteil richtet, ob er so oder so sein sollte oder nicht. Und auf diese Weise kann niemand über das ewige Gesetz urteilen.