I-II, q. 91 a. 4
Ob es eine Notwendigkeit für ein göttliches Gesetz gab?
Quaestio 91 · Von den verschiedenen Arten des Gesetzes
Einwand 1: Es scheint, dass es keine Notwendigkeit für ein göttliches Gesetz gab. Denn wie oben gesagt (Artikel [2]), ist das natürliche Gesetz eine Teilhabe am ewigen Gesetz in uns. Aber das ewige Gesetz ist ein göttliches Gesetz, wie oben gesagt (Artikel [1]). Daher gab es keine Notwendigkeit für ein göttliches Gesetz zusätzlich zum natürlichen Gesetz und den daraus abgeleiteten menschlichen Gesetzen.
Einwand 2: Weiterhin steht geschrieben (Sir 15,14), dass „Gott den Menschen in der Hand seines eigenen Rates ließ.“ Nun ist Rat ein Akt der Vernunft, wie oben gesagt (Quaestio [14], Artikel [1]). Also wurde der Mensch der Leitung seiner Vernunft überlassen. Aber ein Diktat der menschlichen Vernunft ist ein menschliches Gesetz, wie oben gesagt (Artikel [3]). Also besteht keine Notwendigkeit, dass der Mensch auch durch ein göttliches Gesetz regiert wird.
Einwand 3: Weiterhin ist die menschliche Natur autarker als vernunftlose Geschöpfe. Aber vernunftlose Geschöpfe haben kein göttliches Gesetz außer der ihnen eingeprägten natürlichen Neigung. Viel weniger sollte daher die vernunftbegabte Kreatur ein göttliches Gesetz zusätzlich zum natürlichen Gesetz haben.
Dagegen spricht, dass David Gott bat, ihm Sein Gesetz vorzulegen, indem er sagte (Ps 118,33): „Lege mir als Gesetz vor den Weg deiner Rechtfertigungen, o Herr.“
Ich antworte darauf, dass es neben dem natürlichen und dem menschlichen Gesetz notwendig war, zur Lenkung des menschlichen Verhaltens ein göttliches Gesetz zu haben. Und dies aus vier Gründen. Erstens, weil der Mensch durch das Gesetz angeleitet wird, wie er seine eigenen Handlungen im Hinblick auf sein letztes Ziel vollziehen soll. Und in der Tat, wenn der Mensch auf kein anderes Ziel hingeordnet wäre als jenes, das seinem natürlichen Vermögen angemessen ist, gäbe es keine Notwendigkeit für den Menschen, eine weitere Leitung seitens seiner Vernunft zu haben, außer dem natürlichen Gesetz und dem menschlichen Gesetz, das davon abgeleitet ist. Da aber der Mensch auf ein Ziel ewiger Glückseligkeit hingeordnet ist, welches das natürliche Vermögen des Menschen übersteigt, wie oben gesagt (Quaestio [5], Artikel [5]), war es notwendig, dass der Mensch neben dem natürlichen und dem menschlichen Gesetz durch ein von Gott gegebenes Gesetz zu seinem Ziel geleitet wird.
Zweitens, weil aufgrund der Ungewissheit des menschlichen Urteils, besonders in kontingenten und besonderen Angelegenheiten, verschiedene Menschen verschiedene Urteile über menschliche Handlungen bilden; woraus auch verschiedene und gegensätzliche Gesetze resultieren. Damit der Mensch also ohne jeden Zweifel wissen möge, was er tun und was er meiden soll, war es notwendig, dass der Mensch in seinen eigenen Handlungen durch ein von Gott gegebenes Gesetz geleitet wird, denn es ist gewiss, dass ein solches Gesetz nicht irren kann.
Drittens, weil der Mensch Gesetze in jenen Angelegenheiten machen kann, über die zu urteilen er kompetent ist. Aber der Mensch ist nicht kompetent, über innere Regungen zu urteilen, die verborgen sind, sondern nur über äußere Handlungen, die sichtbar sind: und doch ist es für die Vollkommenheit der Tugend notwendig, dass der Mensch sich in beiden Arten von Handlungen recht verhält. Folglich konnte das menschliche Gesetz innere Handlungen nicht hinreichend zügeln und lenken; und es war zu diesem Zweck notwendig, dass ein göttliches Gesetz hinzukommt.
Viertens, weil, wie Augustinus sagt (De Lib. Arb. i, 5, 6), das menschliche Gesetz nicht alle bösen Taten bestrafen oder verbieten kann: denn während es darauf abzielt, alle Übel zu beseitigen, würde es viele gute Dinge beseitigen und den Fortschritt des Gemeinwohls behindern, der für den menschlichen Verkehr notwendig ist. Damit also kein Übel unverboten und ungestraft bleibe, war es notwendig, dass das göttliche Gesetz hinzukommt, durch welches alle Sünden verboten werden.
Und diese vier Ursachen werden in Ps 18,8 berührt, wo es heißt: „Das Gesetz des Herrn ist makellos“, d.h. keine Unreinheit der Sünde zulassend; „es bekehrt die Seelen“, weil es nicht nur äußere, sondern auch innere Handlungen lenkt; „das Zeugnis des Herrn ist treu“, wegen der Gewissheit dessen, was wahr und recht ist; „es gibt den Kleinen Weisheit“, indem es den Menschen auf ein übernatürliches und göttliches Ziel hinlenkt.
Antwort auf Einwand 1: Durch das natürliche Gesetz wird am ewigen Gesetz teilgehabt im Verhältnis zur Kapazität der menschlichen Natur. Aber zu seinem übernatürlichen Ziel muss der Mensch auf eine noch höhere Weise geleitet werden. Daher das zusätzliche von Gott gegebene Gesetz, wodurch der Mensch vollkommener am ewigen Gesetz teilhat.
Antwort auf Einwand 2: Rat ist eine Art von Untersuchung: daher muss er von irgendwelchen Prinzipien ausgehen. Auch genügt es nicht, dass er von Prinzipien ausgeht, die von der Natur verliehen sind, welche die Vorschriften des natürlichen Gesetzes sind, aus den oben genannten Gründen: sondern es bedarf gewisser zusätzlicher Prinzipien, nämlich der Vorschriften des göttlichen Gesetzes.
Antwort auf Einwand 3: Vernunftlose Geschöpfe sind nicht auf ein höheres Ziel hingeordnet als jenes, das ihren natürlichen Kräften angemessen ist: folglich versagt der Vergleich.