I-II, q. 91 a. 3
Ob es ein menschliches Gesetz gibt?
Quaestio 91 · Von den verschiedenen Arten des Gesetzes
Einwand 1: Es scheint, dass es kein menschliches Gesetz gibt. Denn das natürliche Gesetz ist eine Teilhabe am ewigen Gesetz, wie oben gesagt (Artikel [2]). Nun sind durch das ewige Gesetz „alle Dinge bestens geordnet“, wie Augustinus feststellt (De Lib. Arb. i, 6). Daher genügt das natürliche Gesetz für die Ordnung aller menschlichen Angelegenheiten. Folglich besteht keine Notwendigkeit für ein menschliches Gesetz.
Einwand 2: Weiterhin hat ein Gesetz den Charakter eines Maßes, wie oben gesagt (Quaestio [90], Artikel [1]). Aber die menschliche Vernunft ist nicht das Maß der Dinge, sondern umgekehrt, wie in Metaph. x, Text 5 gesagt wird. Daher kann kein Gesetz aus der menschlichen Vernunft hervorgehen.
Einwand 3: Weiterhin sollte ein Maß höchst gewiss sein, wie in Metaph. x, Text 3 gesagt wird. Aber die Diktate der menschlichen Vernunft in Angelegenheiten des Verhaltens sind ungewiss, gemäß Weish 9,14: „Die Gedanken der Sterblichen sind ängstlich, und unsere Überlegungen unsicher.“ Daher kann kein Gesetz aus der menschlichen Vernunft hervorgehen.
Dagegen spricht, dass Augustinus (De Lib. Arb. i, 6) zwei Arten von Gesetzen unterscheidet, das eine ewig, das andere zeitlich, welches er menschlich nennt.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt (Quaestio [90], Artikel [1], ad 2), ein Gesetz ein Diktat der praktischen Vernunft ist. Nun ist zu beachten, dass in der praktischen und in der spekulativen Vernunft derselbe Vorgang stattfindet: denn beide schreiten von Prinzipien zu Schlussfolgerungen fort, wie oben gesagt (De Lib. Arb. i, 6). Dementsprechend schließen wir, dass so wie wir in der spekulativen Vernunft aus natürlich bekannten, unbeweisbaren Prinzipien die Schlussfolgerungen der verschiedenen Wissenschaften ziehen, deren Kenntnis uns nicht von Natur aus gegeben ist, sondern durch die Bemühungen der Vernunft erworben wird, so muss auch die menschliche Vernunft von den Vorschriften des natürlichen Gesetzes als von allgemeinen und unbeweisbaren Prinzipien zur näheren Bestimmung gewisser Angelegenheiten fortschreiten. Diese besonderen Bestimmungen, die von der menschlichen Vernunft ersonnen werden, nennt man menschliche Gesetze, vorausgesetzt, die anderen wesentlichen Bedingungen des Gesetzes werden beachtet, wie oben gesagt (Quaestio [90], Artikel [2], 3, 4). Daher sagt Cicero in seiner Rhetorik (De Invent. Rhet. ii), dass „die Gerechtigkeit ihren Ursprung in der Natur hat; daraus kamen gewisse Dinge aufgrund ihrer Nützlichkeit in Brauch; danach wurden diese Dinge, die aus der Natur hervorgingen und durch Brauch gebilligt wurden, durch Furcht und Ehrfurcht vor dem Gesetz sanktioniert.“
Antwort auf Einwand 1: Die menschliche Vernunft kann keine volle Teilhabe am Diktat der göttlichen Vernunft haben, sondern nur gemäß ihrer eigenen Weise und unvollkommen. Folglich gibt es, wie auf Seiten der spekulativen Vernunft durch eine natürliche Teilhabe an der göttlichen Weisheit in uns die Kenntnis gewisser allgemeiner Prinzipien gibt, aber nicht die eigentliche Kenntnis jeder einzelnen Wahrheit, wie sie in der göttlichen Weisheit enthalten ist; so hat der Mensch auch auf Seiten der praktischen Vernunft eine natürliche Teilhabe am ewigen Gesetz gemäß gewissen allgemeinen Prinzipien, aber nicht hinsichtlich der besonderen Bestimmungen der Einzelfälle, die jedoch im ewigen Gesetz enthalten sind. Daher die Notwendigkeit für die menschliche Vernunft, weiter fortzuschreiten, um sie durch Gesetz zu sanktionieren.
Antwort auf Einwand 2: Die menschliche Vernunft ist nicht aus sich selbst heraus die Regel der Dinge: aber die ihr von der Natur eingeprägten Prinzipien sind allgemeine Regeln und Maße aller Dinge, die sich auf das menschliche Verhalten beziehen, wovon die natürliche Vernunft Regel und Maß ist, obwohl sie nicht das Maß der Dinge ist, die von der Natur sind.
Antwort auf Einwand 3: Die praktische Vernunft befasst sich mit praktischen Angelegenheiten, die einzeln und kontingent sind, aber nicht mit notwendigen Dingen, mit denen sich die spekulative Vernunft befasst. Daher können menschliche Gesetze nicht jene Unfehlbarkeit haben, die den bewiesenen Schlussfolgerungen der Wissenschaften zukommt. Auch ist es nicht notwendig, dass jedes Maß gänzlich unfehlbar und gewiss sei, sondern so, wie es in seiner eigenen besonderen Gattung möglich ist.