I-II, q. 9 a. 2
Ob der Wille vom sinnlichen Begehren bewegt wird?
Quaestio 9 · Von dem, was den Willen bewegt
Einwand 1: Es scheint, dass der Wille nicht vom sinnlichen Begehren bewegt werden kann. Denn „Bewegen und Handeln ist vorzüglicher als Leiden [Passivsein]“, wie Augustinus sagt (Gen. ad lit. xii, 16). Aber das sinnliche Begehren ist weniger vorzüglich als der Wille, welcher das intellektuelle Begehren ist; so wie der Sinn weniger vorzüglich ist als der Intellekt. Daher bewegt das sinnliche Begehren den Willen nicht.
Einwand 2: Ferner kann keine partikulare Kraft eine universale Wirkung hervorbringen. Aber das sinnliche Begehren ist eine partikulare Kraft, weil es der partikularen Erfassung des Sinnes folgt. Daher kann es nicht die Bewegung des Willens verursachen, welche universal ist, da sie der universalen Erfassung des Intellekts folgt.
Einwand 3: Ferner wird, wie in Phys. viii, 5 bewiesen wird, der Beweger nicht von dem bewegt, was er bewegt, in der Weise, dass es eine wechselseitige Bewegung gäbe. Aber der Wille bewegt das sinnliche Begehren, insofern das sinnliche Begehren der Vernunft gehorcht. Daher bewegt das sinnliche Begehren den Willen nicht.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Jak 1,14): „Jeder wird versucht, wenn er von seiner eigenen Begierde fortgezogen und gelockt wird.“ Aber der Mensch würde nicht von seiner Begierde fortgezogen, wenn sein Wille nicht vom sinnlichen Begehren bewegt würde, worin die Begierde ihren Sitz hat. Daher bewegt das sinnliche Begehren den Willen.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt (Artikel [1]), dasjenige, was als gut und passend erfasst wird, den Willen nach Art eines Objekts bewegt. Dass aber ein Ding gut und passend erscheint, geschieht aus zwei Ursachen: nämlich aus der Beschaffenheit entweder des vorgeschlagenen Dinges oder dessen, dem es vorgeschlagen wird. Denn Angemessenheit wird in Form einer Relation ausgesagt; daher hängt sie von beiden Extremen ab. Und daher kommt es, dass der Geschmackssinn, je nachdem er verschieden disponiert ist, ein Ding auf verschiedene Weise aufnimmt, als passend oder unpassend. Weshalb der Philosoph sagt (Ethic. iii, 5): „Wie der Mensch beschaffen ist, so erscheint ihm das Ziel.“
Nun ist offensichtlich, dass der Mensch gemäß einer Leidenschaft des sinnlichen Begehrens zu einer gewissen Disposition verändert wird. Weshalb dem Menschen, je nachdem er von einer Leidenschaft affiziert ist, etwas passend erscheint, was ihm nicht so erscheint, wenn er nicht so affiziert ist: so erscheint einem Menschen im Zorn jenes gut, was ihm nicht gut erscheint, wenn er ruhig ist. Und auf diese Weise bewegt das sinnliche Begehren den Willen auf Seiten des Objekts.
Antwort auf Einwand 1: Nichts hindert daran, dass das, was schlechthin und an sich besser ist, in gewisser Hinsicht weniger vorzüglich ist. Dementsprechend ist der Wille schlechthin vorzüglicher als das sinnliche Begehren: aber in Bezug auf den Menschen, in dem eine Leidenschaft vorherrscht, ist das sinnliche Begehren, insofern er dieser Leidenschaft unterworfen ist, vorzüglicher.
Antwort auf Einwand 2: Die Handlungen und Entscheidungen der Menschen beziehen sich auf Einzeldinge. Weshalb gerade aus der Tatsache, dass das sinnliche Begehren eine partikulare Kraft ist, es großen Einfluss darauf hat, den Menschen so zu disponieren, dass ihm etwas in partikularen Fällen so oder anders erscheint.
Antwort auf Einwand 3: Wie der Philosoph sagt (Polit. i, 2), bewegt die Vernunft, in welcher der Wille residiert, durch ihren Befehl die zornmütigen und begehrlichen Kräfte, zwar nicht durch eine „despotische Herrschaft“, wie ein Sklave von seinem Herrn bewegt wird, sondern durch eine „königliche und politische Herrschaft“, wie freie Männer von ihrem Regenten regiert werden und dennoch gegen dessen Befehle handeln können. Daher können sich sowohl das Zornmütige als auch das Begehrliche gegen den Willen bewegen: und dementsprechend hindert nichts daran, dass der Wille zuweilen von ihnen bewegt wird.