I-II, q. 9 a. 1
Ob der Wille vom Intellekt bewegt wird?
Quaestio 9 · Von dem, was den Willen bewegt
Einwand 1: Es scheint, dass der Wille nicht vom Intellekt bewegt wird. Denn Augustinus sagt zu Ps 118,20: „Meine Seele verlangte danach, deine Rechtfertigungen zu ersehnen“: Der Intellekt eilt voraus, das Begehren folgt träge oder gar nicht: Wir wissen, was gut ist, aber das Tun erfreut uns nicht. Dies wäre aber nicht so, wenn der Wille vom Intellekt bewegt würde: denn die Bewegung des Beweglichen folgt aus der Bewegung des Bewegers. Also bewegt der Intellekt den Willen nicht.
Einwand 2: Ferner steht der Intellekt, indem er dem Willen das begehrenswerte Objekt vorstellt, in derselben Beziehung zum Willen wie die Einbildungskraft, die dem sinnlichen Begehren das Begehrenswerte vorstellt. Aber die Einbildungskraft bewegt das sinnliche Begehren nicht [immer]: tatsächlich berührt uns unsere Vorstellung manchmal nicht mehr als das, was uns in einem Bild vorgesetzt wird, und bewegt uns überhaupt nicht (De Anima iii, 3). Daher bewegt auch der Intellekt den Willen nicht.
Einwand 3: Ferner sind dasselbe nicht Beweger und Bewegtes in Bezug auf dasselbe. Aber der Wille bewegt den Intellekt; denn wir gebrauchen den Intellekt, wenn wir wollen. Also bewegt der Intellekt den Willen nicht.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (De Anima iii, 10), dass „das begehrenswerte Objekt ein unbewegter Beweger ist, während der Wille ein bewegter Beweger ist.“
Ich antworte darauf, dass ein Ding insoweit von etwas bewegt werden muss, als es in Potenz zu mehreren Dingen steht; denn was in Potenz ist, muss durch etwas Aktuelles in den Akt überführt werden; und dies zu tun, heißt bewegen. Nun zeigt sich eine Kraft der Seele auf zwei Arten in Potenz zu verschiedenen Dingen: erstens hinsichtlich des Handelns und Nichthandelns; zweitens hinsichtlich dieser oder jener Handlung. So sieht der Sehsinn manchmal aktuell und manchmal nicht: und manchmal sieht er Weiß und manchmal Schwarz. Er bedarf daher eines Bewegers in zweifacher Hinsicht, nämlich hinsichtlich der Ausübung oder des Gebrauchs des Aktes und hinsichtlich der Bestimmung des Aktes. Das erste liegt auf Seiten des Subjekts, das manchmal handelt, manchmal nicht handelt: während das andere auf Seiten des Objekts liegt, durch welches der Akt spezifiziert wird.
Die Bewegung des Subjekts selbst ist auf ein Agens zurückzuführen. Und da jedes Agens um eines Zieles willen handelt, wie oben gezeigt wurde (Frage [1], Artikel [2]), liegt das Prinzip dieser Bewegung im Ziel. Und daher kommt es, dass die Kunst, die sich mit dem Ziel befasst, durch ihren Befehl die Kunst bewegt, die sich mit den Mitteln befasst; so wie die „Kunst des Segelns die Kunst des Schiffbaus befehligt“ (Phys. ii, 2). Nun ist das Gute im Allgemeinen, das die Natur eines Zieles hat, das Objekt des Willens. Folglich bewegt der Wille in dieser Hinsicht die anderen Kräfte der Seele zu ihren Akten, denn wir gebrauchen die anderen Kräfte, wenn wir wollen. Denn das Ziel und die Vollkommenheit jeder anderen Kraft ist unter dem Objekt des Willens als ein bestimmtes partikulares Gut enthalten: und immer bewegt die Kunst oder Kraft, der das universale Ziel zugehört, jene Künste oder Kräfte zu ihren Akten, denen die partikularen Ziele zugehören, die im universalen Ziel eingeschlossen sind. So bewegt der Anführer einer Armee, der das Gemeinwohl beabsichtigt – d.h. die Ordnung der ganzen Armee – durch seinen Befehl einen der Hauptleute, der die Ordnung einer Kompanie beabsichtigt.
Andererseits bewegt das Objekt, indem es den Akt bestimmt, nach Art eines formalen Prinzips, wodurch in den natürlichen Dingen die Handlungen spezifiziert werden, wie das Erhitzen durch die Hitze. Nun ist das erste formale Prinzip das universale „Sein“ und „Wahre“, welches das Objekt des Intellekts ist. Und deshalb bewegt der Intellekt durch diese Art der Bewegung den Willen, indem er ihm sein Objekt vorstellt.
Antwort auf Einwand 1: Die zitierte Stelle beweist nicht, dass der Intellekt nicht bewegt, sondern dass er nicht notwendigerweise bewegt.
Antwort auf Einwand 2: So wie die Vorstellung einer Form ohne die Einschätzung ihrer Angemessenheit oder Schädlichkeit das sinnliche Begehren nicht bewegt, so tut dies auch nicht die Erfassung des Wahren ohne den Aspekt des Guten und Begehrenswerten. Daher ist es nicht der spekulative Intellekt, der bewegt, sondern der praktische Intellekt (De Anima iii, 9).
Antwort auf Einwand 3: Der Wille bewegt den Intellekt hinsichtlich der Ausübung seines Aktes; da selbst das Wahre, welches die Vollkommenheit des Intellekts ist, im universalen Guten als ein partikulares Gut enthalten ist. Aber hinsichtlich der Bestimmung des Aktes, welche der Akt vom Objekt herleitet, bewegt der Intellekt den Willen; da das Gute selbst unter einem speziellen Aspekt erfasst wird, als im universalen Wahren enthalten. Es ist daher offensichtlich, dass dasselbe nicht Beweger und Bewegtes in derselben Hinsicht ist.