I-II, q. 89 a. 3
Ob der Mensch im Stand der Unschuld eine lässliche Sünde begehen konnte?
Quaestio 89 · Über die lässliche Sünde an sich
1. Einwand: Es scheint, dass der Mensch im Stand der Unschuld eine lässliche Sünde begehen konnte. Denn zu 1 Tim 2,14, „Adam wurde nicht verführt“, sagt eine Glosse: „Da er keine Erfahrung mit der Strenge Gottes hatte, war es ihm möglich, sich so zu irren, dass er dachte, das, was er getan hatte, sei eine lässliche Sünde.“ Aber er hätte dies nicht gedacht, wenn er keine lässliche Sünde hätte begehen können. Also konnte er eine lässliche Sünde begehen, ohne tödlich zu sündigen.
2. Einwand: Ferner sagt Augustinus (Gen. ad lit. xi, 5): „Wir dürfen nicht annehmen, dass der Versucher den Menschen überwunden hätte, wenn nicht zuerst in der Seele des Menschen eine Regung von Eitelkeit entstanden wäre, die hätte unterdrückt werden müssen.“ Nun konnte die Eitelkeit, die der Niederlage des Menschen vorausging, welche durch seinen Fall in die Todsünde vollzogen wurde, nichts anderes als eine lässliche Sünde sein. In gleicher Weise sagt Augustinus (Gen. ad lit. xi, 5), dass „der Mensch durch ein gewisses Verlangen, das Experiment zu machen, angelockt wurde, als er sah, dass die Frau nicht starb, als sie die verbotene Frucht genommen hatte.“ Auch scheint es eine gewisse Regung des Unglaubens in Eva gegeben zu haben, da sie zweifelte, was der Herr gesagt hatte, wie aus ihren Worten hervorgeht (Gen 3,3): „Damit wir vielleicht nicht sterben.“ Dies waren nun anscheinend lässliche Sünden. Also konnte der Mensch eine lässliche Sünde begehen, bevor er eine Todsünde beging.
3. Einwand: Ferner steht die Todsünde der Integrität des ursprünglichen Zustands mehr entgegen als die lässliche Sünde. Nun konnte der Mensch ungeachtet der Integrität des ursprünglichen Zustands tödlich sündigen. Also konnte er auch lässlich sündigen.
Dagegen spricht: Jede Sünde verdient eine Strafe. Aber im Stand der Unschuld war nichts Strafbares möglich, wie Augustinus erklärt (De Civ. Dei xiv, 10). Also konnte er keine Sünde begehen, die ihn nicht jenes Zustands der Integrität berauben würde. Aber die lässliche Sünde ändert den Zustand des Menschen nicht. Also konnte er nicht lässlich sündigen.
Ich antworte darauf, dass allgemein anerkannt wird, dass der Mensch im Stand der Unschuld keine lässliche Sünde begehen konnte. Dies ist jedoch nicht so zu verstehen, als ob aufgrund der Vollkommenheit seines Zustands die Sünde, die für uns lässlich ist, für ihn tödlich gewesen wäre, wenn er sie begangen hätte. Denn die Würde einer Person ist ein Umstand, der eine Sünde erschwert, aber er überträgt sie nicht in eine andere Spezies, es sei denn, es kommt eine zusätzliche Deformität aufgrund von Ungehorsam oder Gelübde oder dergleichen hinzu, was auf die vorliegende Frage nicht zutrifft. Folglich konnte das, was an sich lässlich ist, nicht aufgrund der Vorzüglichkeit des ursprünglichen Zustands in eine Todsünde verwandelt werden. Wir müssen dies daher so verstehen, dass er nicht lässlich sündigen konnte, weil es ihm unmöglich war, eine Sünde zu begehen, die an sich lässlich war, bevor er die Integrität des ursprünglichen Zustands durch eine Todsünde verlor.
Der Grund dafür ist, dass die lässliche Sünde in uns vorkommt, entweder durch die Unvollkommenheit des Aktes, wie im Falle plötzlicher Regungen in einer Gattung der Todsünde, oder durch eine gewisse Ungeordnetheit in Bezug auf Dinge, die auf das Ziel bezogen sind, wobei die geschuldete Ordnung des Ziels gewahrt bleibt. Beides geschieht nun aufgrund eines Mangels an Ordnung, weil die niederen Kräfte nicht durch die höheren gezügelt werden. Denn das plötzliche Aufsteigen einer Regung der Sinnlichkeit in uns ist darauf zurückzuführen, dass die Sinnlichkeit der Vernunft nicht vollkommen unterworfen ist; und das plötzliche Aufsteigen einer Regung der Vernunft selbst ist bei uns darauf zurückzuführen, dass die Ausführung des Vernunftaktes nicht dem Akt der Überlegung unterworfen ist, der von einem höheren Gut ausgeht, wie oben dargelegt (Quaestio 74, Artikel 10); und dass der menschliche Geist in Bezug auf die Dinge, die auf das Ziel gerichtet sind, ungeordnet ist, während die geschuldete Ordnung des Ziels gewahrt bleibt, liegt daran, dass die Dinge, die auf das Ziel bezogen sind, nicht unfehlbar unter das Ziel gerichtet sind, welches den höchsten Platz einnimmt, da es gleichsam der Anfang in Angelegenheiten des Begehrens ist, wie oben dargelegt (Quaestio 10, Artikel 1, 2, ad 3; Quaestio 72, Artikel 5). Nun gab es im Stand der Unschuld, wie im ersten Teil (I, Quaestio 95, Artikel 1) dargelegt, eine unfehlbare Stabilität der Ordnung, so dass die niederen Kräfte immer den höheren unterworfen waren, solange der Mensch Gott unterworfen blieb, wie Augustinus sagt (De Civ. Dei xiv, 13). Daher kann es im Menschen keine Ungeordnetheit geben, es sei denn, zuerst wäre der höchste Teil des Menschen Gott nicht unterworfen, was eine Todsünde darstellt. Daraus ist ersichtlich, dass der Mensch im Stand der Unschuld keine lässliche Sünde begehen konnte, bevor er eine Todsünde beging.
Antwort auf den 1. Einwand: In der zitierten Stelle wird „lässlich“ nicht in demselben Sinne verstanden, wie wir es jetzt verstehen; sondern unter lässlicher Sünde verstehen wir das, was leicht vergeben wird.
Antwort auf den 2. Einwand: Diese Eitelkeit, die dem Fall des Menschen vorausging, war seine erste Todsünde, denn es wird gesagt, dass sie seinem Fall in den äußeren Akt der Sünde vorausging. Dieser Eitelkeit folgte beim Mann das Verlangen, ein Experiment zu machen, und bei der Frau der Zweifel, denn sie gab der Eitelkeit nach, bloß weil sie die Schlange das Gebot erwähnen hörte, als ob sie sich weigerte, durch das Gebot im Zaum gehalten zu werden.
Antwort auf den 3. Einwand: Die Todsünde steht der Integrität des ursprünglichen Zustands dadurch entgegen, dass sie diesen Zustand zerstört: dies kann eine lässliche Sünde nicht tun. Und weil die Integrität des ursprünglichen Zustands mit jedweder Ungeordnetheit unvereinbar ist, folgt daraus, dass der erste Mensch nicht lässlich sündigen konnte, bevor er eine Todsünde beging.