I-II, q. 85 a. 1
Ob die Sünde das Naturgut vermindert?
Quaestio 85 · Von den Wirkungen der Sünde, und erstens von der Verderbnis des Naturgutes.
Einwand 1: Es scheint, dass die Sünde das Naturgut nicht vermindert. Denn die Sünde des Menschen ist nicht schlimmer als die des Teufels. Das natürliche Gut bleibt aber in den Teufeln nach der Sünde unversehrt, wie Dionysius feststellt (Div. Nom. iv). Also vermindert auch die Sünde das Gut der menschlichen Natur nicht.
Einwand 2: Ferner: Wenn das Nachfolgende geändert wird, bleibt das Vorausgehende unverändert, da die Substanz dieselbe bleibt, wenn ihre Akzidenzien geändert werden. Die Natur existiert aber vor der freiwilligen Handlung. Wenn also die Sünde eine Unordnung in einem freiwilligen Akt verursacht hat, wird die Natur deswegen nicht geändert, so dass das Naturgut vermindert würde.
Einwand 3: Ferner ist die Sünde eine Handlung, die Verminderung aber ein Erleiden. Nun ist kein Handelnder passiv aufgrund seines Handelns, wenngleich es möglich ist, dass er auf eine Sache einwirkt und in Bezug auf eine andere passiv ist. Wer also sündigt, vermindert durch seine Sünde nicht das Gut seiner Natur.
Einwand 4: Ferner wirkt kein Akzidens auf sein Subjekt ein: denn das, was leidet, ist ein Seiendes in Potenz, während das, was einem Akzidens unterworfen ist, in Bezug auf jenes Akzidens bereits ein Seiendes in Akt ist. Die Sünde aber ist im Naturgut wie ein Akzidens in einem Subjekt. Also vermindert die Sünde das Naturgut nicht, da vermindern ein Handeln ist.
Dagegen spricht, dass jener Mann, der „von Jerusalem nach Jericho hinabstieg“ (Lk 10,30), d.h. in die Verderbnis der Sünde, „seiner Gaben beraubt und in seiner Natur verwundet wurde“, wie Beda die Stelle auslegt. Also vermindert die Sünde das Naturgut.
Ich antworte darauf, dass das Gut der menschlichen Natur dreifach ist. Erstens gibt es die Prinzipien, aus denen die Natur konstituiert ist, und die Eigenschaften, die aus ihnen fließen, wie die Kräfte der Seele und dergleichen. Zweitens, da der Mensch von Natur aus eine Neigung zur Tugend hat, wie oben dargelegt (Quaestio 60, Artikel 1; Quaestio 63, Artikel 1), ist diese Neigung zur Tugend ein Naturgut. Drittens kann die Gabe der ursprünglichen Gerechtigkeit, die der gesamten menschlichen Natur in der Person des ersten Menschen verliehen wurde, ein Naturgut genannt werden.
Dementsprechend wird das erstgenannte Naturgut durch die Sünde weder zerstört noch vermindert. Das dritte Naturgut wurde durch die Sünde unseres Stammvaters gänzlich zerstört. Aber das zweite Naturgut, nämlich die natürliche Neigung zur Tugend, wird durch die Sünde vermindert. Denn menschliche Handlungen erzeugen eine Neigung zu gleichartigen Handlungen, wie oben dargelegt (Quaestio 50, Artikel 1). Nun muss aber durch die Tatsache, dass ein Ding zu einem von zwei Gegensätzen geneigt wird, seine Neigung zum anderen Gegensatz notwendig vermindert werden. Da also die Sünde der Tugend entgegengesetzt ist, resultiert aus der Tatsache, dass ein Mensch sündigt, eine Verminderung jenes Naturgutes, welches die Neigung zur Tugend ist.
Antwort auf Einwand 1: Dionysius spricht von dem erstgenannten Naturgut, das in „Sein, Leben und Verstehen“ besteht, wie jeder sehen kann, der den Kontext liest.
Antwort auf Einwand 2: Obwohl die Natur der freiwilligen Handlung vorausgeht, hat sie eine Neigung zu einer gewissen freiwilligen Handlung. Daher wird die Natur nicht in sich selbst durch eine Änderung in der freiwilligen Handlung geändert: es ist die Neigung, die geändert wird, insofern sie auf ihr Ziel ausgerichtet ist.
Antwort auf Einwand 3: Eine freiwillige Handlung geht aus verschiedenen Kräften hervor, aktiven und passiven. Das Ergebnis ist, dass durch freiwillige Handlungen etwas in dem Menschen, der handelt, verursacht oder weggenommen wird, wie wir bei der Behandlung der Entstehung von Gewohnheiten dargelegt haben (Quaestio 51, Artikel 2).
Antwort auf Einwand 4: Ein Akzidens wirkt nicht effektiv auf sein Subjekt ein, sondern es wirkt formal auf es ein, im gleichen Sinne, wie wir sagen, dass die Weiße ein Ding weiß macht. Auf diese Weise hindert nichts die Sünde daran, das Naturgut zu vermindern; jedoch nur insofern, als die Sünde selbst eine Verminderung des Naturgutes ist, indem sie eine Unordnung der Handlung ist. Was aber die Unordnung des Handelnden betrifft, so müssen wir sagen, dass eine solche Unordnung dadurch verursacht wird, dass es in den Akten der Seele ein aktives und ein passives Element gibt: so bewegt das sinnliche Objekt das sinnliche Begehren, und das sinnliche Begehren neigt die Vernunft und den Willen, wie oben dargelegt (Quaestio 77, Artikel 1 und 2). Das Ergebnis davon ist die Unordnung, nicht als ob ein Akzidens auf sein eigenes Subjekt einwirkte, sondern insofern das Objekt auf die Kraft einwirkt und eine Kraft auf die andere einwirkt und sie in Unordnung bringt.