I-II, q. 67 a. 1
Ob die sittlichen Tugenden nach diesem Leben verbleiben?
Quaestio 67 · Von der Dauer der Tugenden nach diesem Leben
Einwand 1: Es scheint, dass die sittlichen Tugenden nach diesem Leben nicht verbleiben. Denn im zukünftigen Zustand der Herrlichkeit werden die Menschen wie die Engel sein, gemäß Mt 22,30. Es ist aber absurd, den Engeln sittliche Tugenden zuzuschreiben [„Was sich auf sittliches Handeln bezieht, ist kleinlich und der Götter unwürdig“ (Ethic. x, 8)], wie in Ethic. x, 8 dargelegt wird. Also wird es auch im Menschen nach diesem Leben keine sittlichen Tugenden geben.
Einwand 2: Ferner vervollkommnen die sittlichen Tugenden den Menschen im tätigen Leben. Das tätige Leben aber verbleibt nicht nach diesem Leben; denn Gregor sagt (Moral. iv, 18): „Die Werke des tätigen Lebens vergehen mit dem Leib.“ Also verbleiben die sittlichen Tugenden nicht nach diesem Leben.
Einwand 3: Ferner befinden sich Mäßigung und Tapferkeit, welche sittliche Tugenden sind, in den vernunftlosen Teilen der Seele, wie der Philosoph feststellt (Ethic. iii, 10). Nun werden die vernunftlosen Teile der Seele zerstört, wenn der Leib zerstört wird, da sie Akte körperlicher Organe sind. Daher scheint es, dass die sittlichen Tugenden nach diesem Leben nicht verbleiben.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Weish 1,15): „Die Gerechtigkeit ist ewig und unsterblich.“
Ich antworte darauf, dass, wie Augustinus sagt (De Trin. xiv, 9), Cicero die Meinung vertrat, die Kardinaltugenden verblieben nicht nach diesem Leben; und dass, wie Augustinus sagt (De Trin. xiv, 9), „im anderen Leben die Menschen allein durch die Erkenntnis jener Natur glücklich gemacht werden, als welche nichts besser oder liebenswerter ist, jener Natur nämlich, die alle anderen erschaffen hat.“ Danach folgert er, dass diese vier Tugenden im zukünftigen Leben verbleiben, jedoch auf eine andere Weise.
Um dies deutlich zu machen, müssen wir beachten, dass es in diesen Tugenden ein formales Element und ein gleichsam materielles Element gibt. Das materielle Element in diesen Tugenden ist eine gewisse Neigung des Begehrungsvermögens zu den Leidenschaften und Handlungen gemäß einer bestimmten Weise: und da diese Weise durch die Vernunft festgesetzt wird, ist das formale Element genau diese Ordnung der Vernunft.
Demnach müssen wir sagen, dass diese sittlichen Tugenden im zukünftigen Leben nicht verbleiben, was ihr materielles Element betrifft. Denn im zukünftigen Leben wird es keine Begierden und Genüsse in Bezug auf Speise und Geschlecht geben; noch Furcht und Wagnis angesichts von Todesgefahren; noch Verteilungen und Tauschgeschäfte von Dingen, die in diesem gegenwärtigen Leben gebraucht werden. Was aber das formale Element betrifft, so werden sie nach diesem Leben in den Seligen auf vollkommenste Weise verbleiben, insofern als die Vernunft eines jeden die vollkommenste Richtigkeit haben wird in Bezug auf die Dinge, die ihn hinsichtlich jenes Lebenszustandes betreffen: und sein Begehrungsvermögen wird gänzlich gemäß der Ordnung der Vernunft bewegt werden in den Dingen, die zu eben jenem Zustand gehören. Daher sagt Augustinus (De Trin. xiv, 9), dass „die Klugheit dort ohne jede Gefahr des Irrtums sein wird; die Tapferkeit ohne die Angst, Übel zu ertragen; die Mäßigung ohne den Aufstand der Begierden: so dass die Klugheit kein Gut Gott vorziehen oder gleichstellen wird; die Tapferkeit Ihm auf das Standhafteste anhangen wird; und die Mäßigung sich an Ihm erfreuen wird, der keine Unvollkommenheit kennt.“ Was die Gerechtigkeit betrifft, so ist noch offensichtlicher, was ihr Akt in jenem Leben sein wird, nämlich „Gott untertan zu sein“: denn auch in diesem Leben ist die Unterwerfung unter einen Oberen Teil der Gerechtigkeit.
Antwort auf Einwand 1: Der Philosoph spricht dort von diesen sittlichen Tugenden hinsichtlich ihres materiellen Elements; so spricht er von der Gerechtigkeit in Bezug auf „Tausch und Verteilung“; von der Tapferkeit in Bezug auf „Dinge des Schreckens und der Gefahr“; von der Mäßigung hinsichtlich „unzüchtiger Begierden“.
Dasselbe gilt für den zweiten Einwand. Denn jene Dinge, die das tätige Leben betreffen, gehören zum materiellen Element der Tugenden.
Antwort auf Einwand 3: Es gibt einen zweifachen Zustand nach diesem Leben: einen vor der Auferstehung, während dessen die Seele vom Leib getrennt sein wird; den anderen nach der Auferstehung, wenn die Seelen wieder mit ihren Leibern vereint sein werden. In diesem Zustand der Auferstehung werden die vernunftlosen Kräfte in den körperlichen Organen sein, so wie sie es jetzt sind. Daher wird es möglich sein, dass die Tapferkeit im Zornmütigen und die Mäßigung im Begehrlichen ist, insofern jede Kraft vollkommen disponiert sein wird, der Vernunft zu gehorchen. Aber in dem Zustand, der der Auferstehung vorausgeht, werden die vernunftlosen Teile nicht aktuell in der Seele sein, sondern nur radikal in ihrer Essenz, wie im Ersten Teil, Frage [77], Artikel [8] dargelegt wurde. Daher werden auch diese Tugenden nicht aktuell sein, sondern nur in ihrer Wurzel, d.h. in der Vernunft und im Willen, worin sich gewisse Keimstätten dieser Tugenden befinden, wie oben dargelegt (Frage [63], Artikel [1]). Die Gerechtigkeit jedoch wird verbleiben, weil sie im Willen ist. Daher wird von der Gerechtigkeit besonders gesagt, sie sei „ewig und unsterblich“; sowohl aufgrund ihres Subjekts, da der Wille unvergänglich ist; als auch weil ihr Akt sich nicht ändern wird, wie dargelegt.