I-II, q. 56 a. 5
Ob die sinnlichen Erkenntnisvermögen Subjekt der Tugend sind?
Quaestio 56 · Vom Subjekt der Tugend
1. Einwand: Es scheint, dass es möglich ist, dass Tugend in den inneren sinnlichen Erkenntnisvermögen ist. Denn das sinnliche Strebevermögen kann Subjekt der Tugend sein, insofern es der Vernunft gehorcht. Aber die inneren sinnlichen Erkenntnisvermögen gehorchen der Vernunft; denn die Vermögen der Einbildungskraft, der Denkkraft und des Gedächtnisses [*Vgl. FP, Frage [78], Artikel [4]] handeln auf Befehl der Vernunft. Also kann in diesen Vermögen Tugend sein.
2. Einwand: Ferner, wie das rationale Strebevermögen, welches der Wille ist, in seinem Akt durch das sinnliche Strebevermögen gehindert oder unterstützt werden kann, so können auch der Intellekt oder die Vernunft durch die oben genannten Vermögen gehindert oder unterstützt werden. Wie es also Tugend in den inneren Strebevermögen geben kann, so kann es auch Tugend in den inneren Erkenntnisvermögen geben.
3. Einwand: Ferner ist die Klugheit eine Tugend, von der Cicero (De Invent. Rhetor. ii) sagt, dass das Gedächtnis ein Teil von ihr ist. Also kann auch im Vermögen des Gedächtnisses eine Tugend sein; und in gleicher Weise in den anderen inneren sinnlichen Erkenntnisvermögen.
Dagegen spricht, dass alle Tugenden entweder intellektuell oder moralisch sind (Ethic. ii, 1). Nun sind alle moralischen Tugenden im Strebevermögen; während die intellektuellen Tugenden im Intellekt oder in der Vernunft sind, wie aus Ethic. vi, 1 klar ist. Also gibt es keine Tugend in den inneren sinnlichen Erkenntnisvermögen.
Ich antworte darauf, dass es in den inneren sinnlichen Erkenntnisvermögen einige Habitus gibt. Und dies wird hauptsächlich aus dem deutlich, was der Philosoph sagt (De Memoria ii), dass „wir uns, indem wir uns an eine Sache nach der anderen erinnern, daran gewöhnen; und Gewohnheit ist eine zweite Natur.“ Nun ist ein Habitus der Gewohnheit nichts anderes als ein durch Gebrauch erworbener Habitus, der wie eine Natur ist. Weshalb Tullius in seiner Rhetorik von der Tugend sagt, dass sie „ein Habitus wie eine zweite Natur in Übereinstimmung mit der Vernunft“ ist. Doch ist im Menschen das, was er durch Gebrauch in seinem Gedächtnis und anderen sinnlichen Erkenntnisvermögen erwirbt, kein Habitus im eigentlichen Sinne, sondern etwas, das den Habitus des intellektiven Vermögens angegliedert ist, wie wir oben gesagt haben (Frage [50], Artikel [4], ad 3).
Dennoch, selbst wenn es Habitus in solchen Vermögen gibt, können sie keine Tugenden sein. Denn Tugend ist ein vollkommener Habitus, durch den es niemals geschieht, dass etwas anderes als Gutes getan wird; und so muss die Tugend notwendigerweise in jenem Vermögen sein, das den guten Akt vollendet. Aber die Erkenntnis der Wahrheit wird nicht in den sinnlichen Erkenntnisvermögen vollendet; denn solche Vermögen bereiten den Weg zur intellektiven Erkenntnis. Und deshalb gibt es in diesen Vermögen keine der Tugenden, durch die wir die Wahrheit erkennen; diese sind vielmehr im Intellekt oder in der Vernunft.
Antwort auf den 1. Einwand: Das sinnliche Strebevermögen ist auf den Willen, welcher das rationale Strebevermögen ist, dadurch bezogen, dass es von ihm bewegt wird. Und deshalb wird der Akt des Strebevermögens im sinnlichen Strebevermögen vollendet; und aus diesem Grund ist das sinnliche Strebevermögen das Subjekt der Tugend. Wohingegen die sinnlichen Erkenntnisvermögen auf den Intellekt eher dadurch bezogen sind, dass sie ihn bewegen; aus dem Grund, dass die Phantasmen zur intellektiven Seele in Beziehung stehen wie Farben zum Gesichtssinn (De Anima iii, text. 18). Und deshalb wird der Akt der Erkenntnis im Intellekt terminiert; und aus diesem Grund sind die erkenntnisbezogenen Tugenden im Intellekt selbst oder in der Vernunft.
Und so wird die Antwort auf den zweiten Einwand klar.
Antwort auf den 3. Einwand: Das Gedächtnis ist nicht ein Teil der Klugheit, wie die Art Teil einer Gattung ist, als ob das Gedächtnis eine Tugend im eigentlichen Sinne wäre; sondern eine der für die Klugheit erforderlichen Bedingungen ist ein gutes Gedächtnis; so dass es in gewisser Weise nach der Art eines integrierenden Teils ist.