I-II, q. 56 a. 3
Ob der Verstand das Subjekt der Tugend sein kann?
Quaestio 56 · Vom Subjekt der Tugend
1. Einwand: Es scheint, dass der Verstand nicht das Subjekt der Tugend ist. Denn Augustinus sagt (De Moribus Eccl. xv), dass alle Tugend Liebe ist. Das Subjekt der Liebe aber ist nicht der Verstand, sondern allein das Begehrungsvermögen. Also ist keine Tugend im Verstand.
2. Einwand: Ferner ist die Tugend auf das Gute hingeordnet, wie aus dem oben Gesagten klar ist (Frage [55], Artikel [3]). Das Gute ist aber nicht Gegenstand des Verstandes, sondern des Begehrungsvermögens. Also ist das Subjekt der Tugend nicht der Verstand, sondern das Begehrungsvermögen.
3. Einwand: Ferner ist Tugend das, „was ihren Träger gut macht“, wie der Philosoph sagt (Ethic. ii, 6). Der Habitus aber, der den Verstand vervollkommnet, macht seinen Träger nicht gut; denn ein Mensch wird nicht aufgrund seiner Wissenschaft oder seiner Kunst ein guter Mensch genannt. Also ist der Verstand nicht das Subjekt der Tugend.
Dagegen spricht, dass der Geist hauptsächlich Verstand genannt wird. Das Subjekt der Tugend aber ist der Geist, wie aus der oben gegebenen Definition der Tugend klar ist (Frage [55], Artikel [4]). Also ist der Verstand das Subjekt der Tugend.
Ich antworte darauf, dass, wie wir oben gesagt haben (Frage [55], Artikel [3]), eine Tugend ein Habitus ist, durch den wir gut wirken. Nun kann ein Habitus auf zweierlei Weise auf einen guten Akt hingeordnet sein. Erstens, insofern der Mensch durch den Habitus eine Eignung zu einem guten Akt erlangt; zum Beispiel hat der Mensch durch den Habitus der Grammatik die Eignung, korrekt zu sprechen. Aber die Grammatik macht nicht, dass ein Mensch immer korrekt spricht; denn ein Grammatiker kann sich eines Barbarismus schuldig machen oder einen Solözismus begehen; und ebenso verhält es sich mit anderen Wissenschaften und Künsten. Zweitens kann ein Habitus nicht nur die Eignung zum Handeln verleihen, sondern auch den rechten Gebrauch dieser Eignung; zum Beispiel gibt die Gerechtigkeit dem Menschen nicht nur den prompten Willen, gerechte Handlungen zu tun, sondern macht auch, dass er gerecht handelt.
Und da das Gute und in gleicher Weise das Seiende von einem Ding schlechthin ausgesagt wird, nicht in Bezug auf das, was es potentiell ist, sondern auf das, was es aktuell ist, wird der Mensch deshalb, weil er Habitus der letzteren Art hat, schlechthin gut handelnd und gut seiend genannt; zum Beispiel, weil er gerecht oder mäßig ist; und in gleicher Weise in Bezug auf andere solche Tugenden. Und da Tugend das ist, „was ihren Träger gut macht und ebenso sein Werk“, werden diese letzteren Habitus schlechthin Tugenden genannt, weil sie das Werk aktuell gut machen und das Subjekt schlechthin gut. Die erste Art von Habitus aber werden nicht schlechthin Tugenden genannt, weil sie das Werk nicht gut machen, außer in Bezug auf eine gewisse Eignung, noch machen sie ihren Träger schlechthin gut. Denn dadurch, dass er in Wissenschaft oder Kunst begabt ist, wird ein Mensch gut genannt, nicht schlechthin, sondern relativ; zum Beispiel ein guter Grammatiker oder ein guter Schmied. Und aus diesem Grund werden Wissenschaft und Kunst oft der Tugend entgegengesetzt, während sie zu anderen Zeiten Tugenden genannt werden (Ethic. vi, 2).
Daher kann das Subjekt eines Habitus, der in einem relativen Sinne Tugend genannt wird, der Verstand sein, und zwar nicht nur der praktische Verstand, sondern auch der spekulative, ohne irgendeinen Bezug zum Willen; denn so hält der Philosoph (Ethic. vi, 3), dass Wissenschaft, Weisheit und Einsicht und auch Kunst intellektuelle Tugenden sind. Aber das Subjekt eines Habitus, der schlechthin Tugend genannt wird, kann nur der Wille sein oder ein Vermögen, insofern es vom Willen bewegt wird. Und der Grund dafür ist, dass der Wille alle jene anderen Vermögen, die in irgendeiner Weise rational sind, zu ihren Akten bewegt, wie wir oben gesagt haben (Frage [9], Artikel [1]; Frage [17], Artikel [1],5; FP, Frage [82], Artikel [4]); und deshalb, wenn der Mensch aktuell gut handelt, geschieht dies, weil er einen guten Willen hat. Daher muss die Tugend, die einen Menschen dazu bringt, aktuell gut zu handeln, und nicht bloß die Eignung zu haben, gut zu handeln, entweder im Willen selbst sein oder in einem Vermögen, wie es vom Willen bewegt wird.
Nun geschieht es, dass der Verstand vom Willen bewegt wird, ebenso wie die anderen Vermögen; denn ein Mensch betrachtet etwas aktuell, weil er es will. Und deshalb kann der Verstand, insofern er dem Willen untergeordnet ist, das Subjekt der Tugend im absoluten Sinne sein. Und auf diese Weise ist der spekulative Verstand oder die Vernunft das Subjekt des Glaubens; denn der Verstand wird durch den Befehl des Willens bewegt, dem zuzustimmen, was Gegenstand des Glaubens ist; denn „niemand glaubt, es sei denn, er will“ [*Augustinus: Tract. xxvi in Joan.]. Der praktische Verstand aber ist das Subjekt der Klugheit. Denn da die Klugheit die rechte Vernunft des Handelns ist, ist es eine Bedingung dafür, dass der Mensch in Bezug auf die Prinzipien dieser Vernunft des Handelns recht disponiert ist, das heißt in Bezug auf ihre Ziele, zu denen der Mensch durch die Richtigkeit des Willens recht disponiert wird, so wie er zu den Prinzipien der spekulativen Wahrheit durch das natürliche Licht des aktiven Intellekts recht disponiert wird. Und deshalb, wie das Subjekt der Wissenschaft, welche die rechte Vernunft der spekulativen Wahrheiten ist, der spekulative Verstand in seiner Beziehung zum aktiven Intellekt ist, so ist das Subjekt der Klugheit der praktische Verstand in seiner Beziehung zum rechten Willen.
Antwort auf den 1. Einwand: Der Ausspruch des Augustinus ist von der Tugend schlechthin zu verstehen; nicht dass jede Tugend schlechthin Liebe ist, sondern dass sie in gewisser Weise von der Liebe abhängt, insofern sie vom Willen abhängt, dessen erste Regung in der Liebe besteht, wie wir oben gesagt haben (Frage [25], Artikel [1],2,3; Frage [27], Artikel [4]; FP, Frage [20], Artikel [1]).
Antwort auf den 2. Einwand: Das Gut eines jeden Dinges ist sein Ziel; und deshalb, wie die Wahrheit das Ziel des Verstandes ist, so ist die Erkenntnis der Wahrheit der gute Akt des Verstandes. Daher ist der Habitus, der den Verstand in Bezug auf die Erkenntnis der Wahrheit vervollkommnet, sei sie spekulativ oder praktisch, eine Tugend.
Antwort auf den 3. Einwand: Dieser Einwand betrachtet die Tugend im Sinne der Tugend schlechthin.