I-II, q. 56 a. 1
Ob das Subjekt der Tugend ein Seelenvermögen ist?
Quaestio 56 · Vom Subjekt der Tugend
1. Einwand: Es scheint, dass das Subjekt der Tugend kein Seelenvermögen ist. Denn Augustinus sagt (De Lib. Arb. ii, 19): „Tugend ist das, wodurch man recht lebt.“ Wir leben aber durch das Wesen der Seele und nicht durch ein Vermögen der Seele. Also ist die Tugend kein Vermögen, sondern im Wesen der Seele.
2. Einwand: Ferner sagt der Philosoph (Ethic. ii, 6), dass „die Tugend das ist, was ihren Träger gut macht und ebenso sein Werk.“ Wie aber das Werk durch das Vermögen zustande kommt, so wird der, der eine Tugend hat, durch das Wesen der Seele konstituiert. Also gehört die Tugend nicht mehr zum Vermögen als zum Wesen der Seele.
3. Einwand: Ferner gehört das Vermögen zur zweiten Art der Qualität. Die Tugend aber ist eine Qualität, wie oben gesagt wurde (Frage [55], Artikel [4]); und eine Qualität ist nicht das Subjekt einer Qualität. Also ist ein Seelenvermögen nicht das Subjekt der Tugend.
Dagegen spricht, dass es heißt: „Die Tugend ist das Äußerste des Vermögens“ (De Coelo ii). Das Äußerste aber ist in dem, dessen Äußerstes es ist. Also ist die Tugend in einem Seelenvermögen.
Ich antworte darauf, dass auf dreifache Weise bewiesen werden kann, dass die Tugend zu einem Seelenvermögen gehört. Erstens aus dem Begriff des Wesens der Tugend selbst, welcher die Vervollkommnung eines Vermögens impliziert; denn die Vervollkommnung ist in dem, was sie vervollkommnet. Zweitens aus der Tatsache, dass die Tugend ein operativer Habitus ist, wie oben gesagt wurde (Frage [55], Artikel [2]); denn jede Tätigkeit geht von der Seele durch ein Vermögen aus. Drittens aus der Tatsache, dass die Tugend zum Besten disponiert; denn das Beste ist das Ziel, welches entweder die Tätigkeit eines Dinges ist oder etwas, das durch eine Tätigkeit erlangt wird, die aus dem Vermögen des Dinges hervorgeht. Daher ist ein Seelenvermögen das Subjekt der Tugend.
Antwort auf den 1. Einwand: „Leben“ kann auf zweierlei Weise verstanden werden. Manchmal wird es für das Dasein des Lebendigen selbst genommen: In dieser Weise gehört es zum Wesen der Seele, welches das Prinzip des Daseins im Lebendigen ist. Manchmal aber wird „leben“ für die Tätigkeit des Lebendigen genommen: In diesem Sinne leben wir durch die Tugend recht, insofern wir durch die Tugend rechte Handlungen vollziehen.
Antwort auf den 2. Einwand: Das Gute ist entweder das Ziel oder etwas, das auf das Ziel hingeordnet ist. Da also das Gut des Wirkenden im Werk besteht, wird auch diese Tatsache, dass die Tugend den Wirkenden gut macht, auf das Werk bezogen und folglich auf das Vermögen.
Antwort auf den 3. Einwand: Ein Akzidens wird als Subjekt eines anderen bezeichnet, nicht als ob ein Akzidens ein anderes tragen könnte, sondern weil ein Akzidens der Substanz mittels eines anderen innewohnt, wie die Farbe dem Körper mittels der Oberfläche; so dass die Oberfläche das Subjekt der Farbe genannt wird. Auf diese Weise wird ein Seelenvermögen das Subjekt der Tugend genannt.