I-II, q. 20 a. 2
Ob die gesamte Güte und Bosheit der äußeren Handlung von der Güte des Willens abhängt?
Quaestio 20 · Von der Güte und Bosheit der äußeren menschlichen Handlungen
Einwand 1: Es scheint, dass die gesamte Güte und Bosheit der äußeren Handlung von der Güte des Willens abhängt. Denn es steht geschrieben (Mt 7,18): „Ein guter Baum kann keine schlechten Früchte bringen, noch kann ein schlechter Baum gute Früchte bringen.“ Nach der Glosse aber bezeichnet der Baum den Willen und die Frucht die Werke. Also ist es unmöglich, dass der innere Willensakt gut ist und die äußere Handlung böse, oder umgekehrt.
Einwand 2: Ferner sagt Augustinus (Retract. i, 9), dass es keine Sünde ohne den Willen gibt. Wenn also keine Sünde im Willen ist, wird auch keine in der äußeren Handlung sein. Und so hängt die gesamte Güte oder Bosheit der äußeren Handlung vom Willen ab.
Einwand 3: Ferner sind das Gute und Böse, von dem wir jetzt sprechen, Unterschiede des moralischen Aktes. Unterschiede aber bewirken eine wesentliche Teilung in einer Gattung, gemäß dem Philosophen (Metaph. vii, 12). Da also ein Akt dadurch moralisch ist, dass er freiwillig ist, scheint es, dass Güte und Bosheit in einem Akt allein vom Willen abgeleitet werden.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (Contra Mendac. vii), dass „es einige Handlungen gibt, die weder ein gutes Ziel noch ein guter Wille gut machen können.“
Ich antworte darauf, Wie oben dargelegt (Artikel [1]), können wir eine zweifache Güte oder Bosheit in der äußeren Handlung betrachten: eine hinsichtlich der gebührenden Materie und der Umstände; die andere hinsichtlich der Hinordnung auf das Ziel. Und jene, die hinsichtlich der Hinordnung auf das Ziel besteht, hängt gänzlich vom Willen ab; jene aber, die hinsichtlich der gebührenden Materie oder der Umstände besteht, hängt von der Vernunft ab: und von dieser Güte hängt die Güte des Willens ab, insofern der Wille auf sie tendiert.
Nun muss beachtet werden, wie oben angemerkt wurde (Frage [19], Artikel [6], zu 1), dass, damit eine Sache schlecht sei, ein einziger Mangel genügt, wohingegen es, damit sie schlechthin gut sei, nicht genügt, dass sie nur in einem Punkt gut ist, sondern sie muss in jeder Hinsicht gut sein. Wenn also der Wille gut ist, sowohl aufgrund seines eigentlichen Objekts als auch aufgrund seines Ziels, so folgt daraus, dass die äußere Handlung gut ist. Wenn aber der Wille nur aufgrund seiner Absicht auf das Ziel gut ist, so genügt dies nicht, um die äußere Handlung gut zu machen: und wenn der Wille böse ist, entweder aufgrund seiner Absicht auf das Ziel oder aufgrund des gewollten Aktes, so folgt daraus, dass die äußere Handlung böse ist.
Antwort auf Einwand 1: Wenn der gute Baum den guten Willen bezeichnen soll, so muss dies insofern verstanden werden, als der Wille die Güte aus dem gewollten Akt und aus dem beabsichtigten Ziel ableitet.
Antwort auf Einwand 2: Ein Mensch sündigt durch seinen Willen nicht nur, wenn er ein böses Ziel will, sondern auch, wenn er einen bösen Akt will.
Antwort auf Einwand 3: Die Freiwilligkeit bezieht sich nicht nur auf den inneren Willensakt, sondern auch auf die äußeren Handlungen, insofern sie aus dem Willen und der Vernunft hervorgehen. Folglich ist der Unterschied von Gut und Böse sowohl auf den inneren als auch auf den äußeren Akt anwendbar.