I-II, q. 20 a. 1
Ob das Gute oder Böse zuerst im Willensakt oder in der äußeren Handlung ist?
Quaestio 20 · Von der Güte und Bosheit der äußeren menschlichen Handlungen
Einwand 1: Es scheint, dass Gut und Böse eher in der äußeren Handlung sind als im Willensakt. Denn der Wille bezieht seine Güte von seinem Objekt, wie oben dargelegt wurde (Frage [19], Artikel [1], 2). Die äußere Handlung aber ist das Objekt des inneren Willensaktes: denn man sagt, jemand wolle einen Diebstahl begehen oder ein Almosen geben. Also sind Gut und Böse in der äußeren Handlung, bevor sie im Willensakt sind.
Einwand 2: Ferner kommt der Charakter des Guten zuerst dem Ziel zu: denn was auf das Ziel hingeordnet ist, empfängt den Charakter des Guten aus seiner Beziehung zum Ziel. Nun kann aber der Willensakt kein Ziel sein, wie oben dargelegt (Frage [1], Artikel [1], zu 2), wohl aber kann der Akt eines anderen Vermögens ein Ziel sein. Also ist das Gute eher im Akt eines anderen Vermögens als im Willensakt.
Einwand 3: Ferner steht der Willensakt in einer formalen Beziehung zur äußeren Handlung, wie oben dargelegt (Frage [18], Artikel [6]). Das Formale aber ist das Spätere; denn die Form ist etwas, das zur Materie hinzukommt. Also sind Gut und Böse eher in der äußeren Handlung als im Willensakt.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (Retract. i, 9): „Durch den Willen sündigt man, und durch ihn lebt man recht.“ Also sind das moralisch Gute und Böse zuerst im Willen.
Ich antworte darauf, dass äußere Handlungen auf zweifache Weise gut oder schlecht genannt werden können. Erstens hinsichtlich ihrer Gattung und der mit ihnen verbundenen Umstände: so wird das Almosengeben, wenn die erforderlichen Bedingungen beachtet werden, gut genannt. Zweitens wird eine Sache gut oder böse genannt aufgrund ihrer Beziehung zum Ziel: so wird das Almosengeben aus Ruhmsucht böse genannt. Da nun das Ziel das eigentliche Objekt des Willens ist, ist es offensichtlich, dass dieser Aspekt von Gut oder Böse, den die äußere Handlung aus ihrer Beziehung zum Ziel ableitet, sich zuallererst im Willensakt findet, von wo aus er auf die äußere Handlung übergeht. Andererseits stammt die Güte oder Bosheit, welche die äußere Handlung aus sich selbst hat, aufgrund dessen, dass sie sich auf die gebührende Materie bezieht und von den gebührenden Umständen begleitet wird, nicht vom Willen, sondern vielmehr von der Vernunft. Folglich, wenn wir die Güte der äußeren Handlung betrachten, insofern sie aus der Anordnung und Erfassung der Vernunft stammt, ist sie früher als die Güte des Willensaktes; betrachten wir sie aber, insofern sie in der Ausführung der getanen Handlung liegt, so ist sie später als die Güte des Willens, welcher ihr Prinzip ist.
Antwort auf Einwand 1: Die äußere Handlung ist das Objekt des Willens, insofern sie dem Willen durch die Vernunft vorgestellt wird, als ein von der Vernunft erfasstes und geordnetes Gut: und so ist sie früher als das Gute im Willensakt. Insofern sie sich aber in der Ausführung der Handlung findet, ist sie eine Wirkung des Willens und ist dem Willen nachgeordnet.
Antwort auf Einwand 2: Das Ziel geht in der Ordnung der Absicht voraus, folgt aber in der Ordnung der Ausführung nach.
Antwort auf Einwand 3: Eine Form, wie sie in der Materie empfangen wird, ist der Ordnung des Werdens nach später als die Materie, obwohl sie ihr in der Ordnung der Natur vorausgeht: insofern sie aber in der Wirkursache ist, geht sie in jeder Weise voraus. Nun verhält sich der Wille zur äußeren Handlung wie ihre Wirkursache. Daher ist die Güte des Willensaktes, wie sie in der Wirkursache existiert, die Form der äußeren Handlung.