I-II, q. 14 a. 3
Ob sich die Beratung nur auf das bezieht, was wir tun?
Quaestio 14 · Vom Rat, der der Wahl vorangeht.
1. Einwand: Es scheint, dass sich die Beratung nicht nur auf Dinge bezieht, die wir tun. Denn Beratung impliziert eine Art Besprechung. Es ist aber möglich, dass viele sich über Dinge besprechen, die keiner Veränderung unterliegen und nicht das Ergebnis unserer Handlungen sind, wie etwa die Natur verschiedener Dinge. Also bezieht sich die Beratung nicht nur auf Dinge, die wir tun.
2. Einwand: Ferner suchen Menschen manchmal Rat über Dinge, die durch das Gesetz festgelegt sind; daher sprechen wir von Rechtsberatung. Und doch haben jene, die so Rat suchen, nichts mit der Gesetzgebung zu tun. Also bezieht sich die Beratung nicht nur auf Dinge, die wir tun.
3. Einwand: Ferner sagt man von einigen, dass sie sich über zukünftige Ereignisse beraten; welche jedoch nicht in unserer Macht stehen. Also bezieht sich die Beratung nicht nur auf Dinge, die wir tun.
4. Einwand: Ferner, wenn die Beratung nur von Dingen wäre, die wir tun, würde niemand Rat darüber halten, was ein anderer tut. Dies ist aber offensichtlich unwahr. Also bezieht sich die Beratung nicht nur auf Dinge, die wir tun.
Dagegen spricht, dass Gregor von Nyssa [*Nemesius, De Nat. Hom. xxxiv.] sagt: „Wir beraten über Dinge, die in unserer Zuständigkeit liegen und die wir zu tun vermögen.“
Ich antworte darauf, dass Beratung eigentlich eine Besprechung impliziert, die zwischen mehreren gehalten wird; das Wort selbst [consilium] deutet dies an, denn es bedeutet ein Zusammensitzen [considium], von der Tatsache her, dass viele zusammensitzen, um sich miteinander zu besprechen. Nun muss man beachten, dass es in kontingenten Einzelfällen, damit etwas als sicher erkannt werde, notwendig ist, mehrere Bedingungen oder Umstände in Betracht zu ziehen, welche für einen einzelnen nicht leicht zu bedenken sind, aber von mehreren mit größerer Sicherheit bedacht werden, da das, was der eine bemerkt, der Aufmerksamkeit des anderen entgeht; wohingegen sich unser Blick in notwendigen und allgemeinen Dingen auf Sachverhalte richtet, die viel absoluter und einfacher sind, so dass ein Mensch für sich allein genügen kann, diese Dinge zu betrachten. Daher befasst sich die Untersuchung der Beratung eigentlich mit kontingenten Einzeldingen. Nun steht die Erkenntnis der Wahrheit in solchen Dingen nicht so hoch im Rang, dass sie um ihrer selbst willen erstrebenswert wäre, wie die Erkenntnis der allgemeinen und notwendigen Dinge; sondern sie wird begehrt, weil sie nützlich für das Handeln ist, da Handlungen sich auf einzelne und kontingente Dinge beziehen. Folglich bezieht sich die Beratung eigentlich auf Dinge, die von uns getan werden.
Antwort auf den 1. Einwand: Beratung impliziert Besprechung, nicht irgendeiner Art, sondern über das, was zu tun ist, aus dem oben genannten Grund.
Antwort auf den 2. Einwand: Obwohl das, was durch das Gesetz festgelegt ist, nicht auf die Handlung dessen zurückgeht, der Rat sucht, so leitet es ihn doch in seiner Handlung: da das Gebot des Gesetzes ein Grund ist, etwas zu tun.
Antwort auf den 3. Einwand: Die Beratung bezieht sich nicht nur auf das, was getan wird, sondern auch auf alles, was eine Beziehung zu dem hat, was getan wird. Und aus diesem Grund sprechen wir von Beratung über zukünftige Ereignisse, insofern der Mensch durch die Kenntnis zukünftiger Ereignisse veranlasst wird, etwas zu tun oder zu unterlassen.
Antwort auf den 4. Einwand: Wir suchen Rat über die Handlungen anderer, insofern sie in gewisser Weise eins mit uns sind; entweder durch Vereinigung der Zuneigung – so ist ein Mensch besorgt um das, was seinen Freund betrifft, als ob es ihn selbst beträfe; oder nach Art eines Werkzeugs, denn das Hauptagens und das Werkzeug sind in gewisser Weise eine Ursache, da der eine durch den anderen handelt; so hält der Herr Rat darüber, was er durch seinen Diener tun möchte.