I-II, q. 13 a. 6
Ob der Mensch aus Notwendigkeit oder frei wählt?
Quaestio 13 · Von der Wahl, die ein Akt des Willens in Bezug auf die Mittel ist.
Einwand 1: Es scheint, dass der Mensch aus Notwendigkeit wählt. Denn das Ziel steht in Beziehung zum Objekt der Wahl wie das Prinzip zu dem, was aus den Prinzipien folgt, wie in Ethic. vii, 8 erklärt wird. Aber Schlussfolgerungen folgen aus ihren Prinzipien mit Notwendigkeit. Also wird der Mensch aus Notwendigkeit vom (Wollen des) Ziels zur Wahl (der Mittel) bewegt.
Einwand 2: Ferner folgt, wie oben dargelegt (Artikel [1], ad 2), die Wahl dem Urteil der Vernunft darüber, was zu tun ist. Aber die Vernunft urteilt über einige Dinge mit Notwendigkeit: aufgrund der Notwendigkeit der Prämissen. Daher scheint es, dass auch die Wahl mit Notwendigkeit folgt.
Einwand 3: Ferner, wenn zwei Dinge absolut gleich sind, wird der Mensch nicht mehr zu dem einen als zu dem anderen bewegt; so wird ein hungriger Mensch, wie Plato sagt (vgl. De Coelo ii, 13), wenn er auf beiden Seiten mit zwei Portionen Essen konfrontiert wird, die gleichermaßen appetitlich und in gleicher Entfernung sind, nicht mehr zu der einen als zu der anderen bewegt; und er findet den Grund hierfür in der Unbeweglichkeit der Erde in der Mitte der Welt. Nun, wenn das, was gleichermaßen (wählbar) ist wie etwas anderes, nicht gewählt werden kann, kann viel weniger das gewählt werden, was als weniger (wählbar) erscheint. Wenn also zwei oder mehr Dinge verfügbar sind, von denen eines mehr (wählbar) erscheint, ist es unmöglich, irgendeines der anderen zu wählen. Daher wird das, was den ersten Platz einzunehmen scheint, aus Notwendigkeit gewählt. Aber jeder Akt des Wählens ist in Bezug auf etwas, das in irgendeiner Weise besser scheint. Daher wird jede Wahl notwendigerweise getroffen.
Dagegen spricht, dass die Wahl ein Akt einer rationalen Kraft ist; welche gemäß dem Philosophen (Metaph. ix, 2) in Beziehung zu Entgegengesetztem steht.
Ich antworte darauf, Der Mensch wählt nicht aus Notwendigkeit. Und dies liegt daran, dass das, was möglich ist, nicht zu sein, nicht aus Notwendigkeit ist. Nun kann der Grund, warum es möglich ist, nicht zu wählen oder zu wählen, aus einer zweifachen Kraft im Menschen entnommen werden. Denn der Mensch kann wollen und nicht wollen, handeln und nicht handeln; wiederum kann er dieses oder jenes wollen und dieses oder jenes tun. Der Grund hierfür liegt in der Kraft der Vernunft selbst. Denn der Wille kann zu allem tendieren, was die Vernunft als gut erfassen kann. Nun kann die Vernunft als gut erfassen nicht nur dieses, nämlich „zu wollen“ oder „zu handeln“, sondern auch dieses, nämlich „nicht zu wollen“ oder „nicht zu handeln“. Wiederum kann die Vernunft in allen einzelnen Gütern einen Aspekt irgendeines Gutes betrachten und den Mangel irgendeines Gutes, welcher den Aspekt des Übels hat: und in dieser Hinsicht kann sie jedes einzelne solcher Güter als zu wählen oder zu meiden erfassen. Allein das vollkommene Gut, welches die Glückseligkeit ist, kann von der Vernunft nicht als ein Übel oder als in irgendeiner Weise mangelhaft erfasst werden. Folglich will der Mensch die Glückseligkeit aus Notwendigkeit, noch kann er wollen, nicht glücklich zu sein oder unglücklich zu sein. Da nun die Wahl nicht vom Ziel ist, sondern von den Mitteln, wie oben dargelegt (Artikel [3]); ist sie nicht vom vollkommenen Gut, welches die Glückseligkeit ist, sondern von anderen einzelnen Gütern. Daher wählt der Mensch nicht aus Notwendigkeit, sondern frei.
Antwort auf Einwand 1: Die Schlussfolgerung folgt nicht immer aus Notwendigkeit aus den Prinzipien, sondern nur dann, wenn die Prinzipien nicht wahr sein können, wenn die Schlussfolgerung nicht wahr ist. In gleicher Weise macht das Ziel im Menschen nicht immer das Wählen der Mittel notwendig, weil die Mittel nicht immer derart sind, dass das Ziel ohne sie nicht erreicht werden kann; oder, wenn sie derart sind, werden sie nicht immer in diesem Licht betrachtet.
Antwort auf Einwand 2: Die Entscheidung oder das Urteil der Vernunft darüber, was zu tun ist, betrifft Dinge, die kontingent und uns möglich sind. In solchen Angelegenheiten folgen die Schlussfolgerungen nicht aus Notwendigkeit aus Prinzipien, die absolut notwendig sind, sondern aus solchen, die es bedingterweise sind; wie zum Beispiel: „Wenn er rennt, ist er in Bewegung.“
Antwort auf Einwand 3: Wenn zwei Dinge unter einem Aspekt als gleich vorgeschlagen werden, hindert uns nichts daran, in einem von ihnen irgendeinen besonderen Punkt der Überlegenheit zu betrachten, so dass der Wille eine Neigung zu jenem eher als zu dem anderen hat.