I-II, q. 13 a. 1
Ob die Wahl ein Akt des Willens oder der Vernunft ist?
Quaestio 13 · Von der Wahl, die ein Akt des Willens in Bezug auf die Mittel ist.
Einwand 1: Es scheint, dass die Wahl kein Akt des Willens, sondern der Vernunft ist. Denn Wahl impliziert einen Vergleich, wodurch eines dem anderen vorgezogen wird. Zu vergleichen ist aber ein Akt der Vernunft. Also ist die Wahl ein Akt der Vernunft.
Einwand 2: Ferner gehört es derselben Fähigkeit zu, einen Syllogismus zu bilden und die Schlussfolgerung zu ziehen. In praktischen Dingen aber ist es die Vernunft, die Syllogismen bildet. Da also die Wahl eine Art Schlussfolgerung in praktischen Dingen ist, wie in Ethic. vii, 3 dargelegt wird, scheint sie ein Akt der Vernunft zu sein.
Einwand 3: Ferner gehört Unwissenheit nicht zum Willen, sondern zur Erkenntniskraft. Nun gibt es aber eine „Unwissenheit in der Wahl“, wie in Ethic. iii, 1 gesagt wird. Daher scheint die Wahl nicht zum Willen, sondern zur Vernunft zu gehören.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Ethic. iii, 3), die Wahl sei „das begehrende Streben nach Dingen, die in unserer Macht stehen“. Das Begehren aber ist ein Akt des Willens. Also ist es die Wahl auch.
Ich antworte darauf, Das Wort Wahl impliziert etwas, das zur Vernunft oder zum Intellekt gehört, und etwas, das zum Willen gehört: denn der Philosoph sagt (Ethic. vi, 2), die Wahl sei entweder „ein vom Begehren beeinflusster Verstand oder ein vom Verstand beeinflusstes Begehren“. Wann immer nun zwei Dinge zusammenkommen, um eines zu bilden, ist eines von ihnen formal in Bezug auf das andere. Daher sagt Gregor von Nyssa [*Nemesius, De Nat. Hom. xxxiii.], die Wahl sei „weder nur Begehren noch nur Beratung, sondern eine Verbindung aus beiden. Denn so wie wir sagen, dass ein Lebewesen aus Seele und Leib zusammengesetzt ist und dass es weder bloßer Leib noch bloße Seele ist, sondern beides; so verhält es sich auch mit der Wahl.“
Nun müssen wir hinsichtlich der Akte der Seele beachten, dass ein Akt, der wesentlich zu einer bestimmten Kraft oder einem Habitus gehört, eine Form oder Spezies von einer höheren Kraft oder einem höheren Habitus empfängt, insofern das Niedere vom Höheren geordnet wird: Wenn nämlich jemand einen Akt der Tapferkeit aus Liebe zu Gott vollbrächte, so ist dieser Akt materiell ein Akt der Tapferkeit, formell aber ein Akt der Liebe (Caritas). Nun ist es offensichtlich, dass die Vernunft in gewissem Sinne dem Willen vorausgeht und dessen Akt ordnet: insofern der Wille zu seinem Objekt tendiert gemäß der Ordnung der Vernunft, da die Erkenntniskraft dem Begehren das Objekt vorstellt. Dementsprechend ist jener Akt, durch den der Wille zu etwas ihm Vorgeschlagenem als einem Gut tendiert, indem er durch die Vernunft auf das Ziel hingeordnet ist, materiell ein Akt des Willens, formell aber ein Akt der Vernunft. In solchen Dingen nun verhält sich die Substanz des Aktes wie die Materie im Vergleich zu der Ordnung, die von der höheren Kraft auferlegt wird. Daher ist die Wahl substanziell kein Akt der Vernunft, sondern des Willens: denn die Wahl vollzieht sich in einer gewissen Bewegung der Seele hin zu dem Gut, das gewählt wird. Folglich ist sie offensichtlich ein Akt der Begehrungskraft.
Antwort auf Einwand 1: Die Wahl impliziert einen vorausgehenden Vergleich; nicht dass sie im Vergleich selbst bestünde.
Antwort auf Einwand 2: Es ist durchaus wahr, dass es der Vernunft zukommt, die Schlussfolgerung eines praktischen Syllogismus zu ziehen; und dies wird „Entscheidung“ oder „Urteil“ genannt, worauf die „Wahl“ folgt. Und aus diesem Grund scheint die Schlussfolgerung zum Akt der Wahl zu gehören, wie zu dem, was aus ihr resultiert.
Antwort auf Einwand 3: Wenn wir von „Unwissenheit in der Wahl“ sprechen, meinen wir nicht, dass die Wahl eine Art Wissen sei, sondern dass Unwissenheit darüber besteht, was gewählt werden soll.