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Ob das Gute zu Recht in das Ehrenhafte*, das Nützliche und das Angenehme eingeteilt wird? [*"Bonum honestum" ist das tugendhafte Gute, betrachtet als das Geziemende. (vgl. SS, Frage [141], Artikel [3]; SS, Frage [145])] – Summa Theologiae I, q. 5 a. 6 (Deutsch) | Sacraresponda