App. I, q. 2 a. 6
Ob eine Person früher von dieser Strafe befreit wird als eine andere?
Quaestio 2 · Von der Beschaffenheit der Seelen, welche die Tatsünde oder deren Strafe im Fegefeuer abbüßen.
1. Einwand: Es scheint, dass eine Person nicht früher von dieser Strafe befreit wird als eine andere. Denn je schwerer die Sünde und je größer die Schuld, desto strenger wird sie im Fegefeuer bestraft. Nun besteht dasselbe Verhältnis zwischen strengerer Strafe und schwererer Schuld wie zwischen leichterer Strafe und weniger schwerer Schuld. Daher wird einer so bald von dieser Strafe befreit wie ein anderer.
2. Einwand: Ferner erhalten ungleiche Verdienste hinsichtlich der Dauer gleiche Vergeltung sowohl im Himmel als auch in der Hölle. Daher ist es scheinbar im Fegefeuer dasselbe.
Dagegen spricht der Vergleich des Apostels, der die Unterschiede der lässlichen Sünden durch Holz, Heu und Stroh bezeichnet. Nun ist es klar, dass Holz länger im Feuer bleibt als Heu und Stroh. Daher wird eine lässliche Sünde im Fegefeuer länger bestraft als eine andere.
Ich antworte darauf, dass einige lässliche Sünden hartnäckiger anhaften als andere, je nachdem, wie die Neigungen stärker zu ihnen hinneigen und fester in ihnen fixiert sind. Und da das, was hartnäckiger anhaftet, langsamer gereinigt wird, folgt daraus, dass einige im Fegefeuer länger gepeinigt werden als andere, insofern ihre Neigungen in lässlichen Sünden durchtränkt waren.
Antwort auf den 1. Einwand: Die Strenge der Strafe entspricht eigentlich der Menge der Schuld: wohingegen die Länge der Festigkeit entspricht, mit der die Sünde in ihrem Subjekt Wurzel geschlagen hat. Daher kann es geschehen, dass einer länger aufgehalten wird, der weniger gepeinigt wird, und „umgekehrt“.
Antwort auf den 2. Einwand: Die Todsünde, die die Strafe der Hölle verdient, und die Liebe [caritas], die den Lohn des Himmels verdient, werden nach diesem Leben unbeweglich in ihrem Subjekt verwurzelt sein. Daher gibt es für alle dieselbe Dauer in beiden Fällen. Anders verhält es sich mit der lässlichen Sünde, die im Fegefeuer bestraft wird, wie oben dargelegt (Artikel [6]).