App. I, q. 2 a. 4
Ob die lässliche Sünde durch die Peinen des Fegefeuers hinsichtlich der Schuld gesühnt wird?
Quaestio 2 · Von der Beschaffenheit der Seelen, welche die Tatsünde oder deren Strafe im Fegefeuer abbüßen.
1. Einwand: Es scheint, dass die lässliche Sünde durch die Peinen des Fegefeuers hinsichtlich der Schuld nicht gesühnt wird. Denn eine Glosse [*St. Gregor, Moral. xvi, 28] zu 1 Joh 5,16, „Es gibt eine Sünde zum Tode“, etc., sagt: „Es ist vergeblich, nach dem Tod um Vergebung für das zu bitten, was in diesem Leben nicht gebessert wurde.“ Daher wird keine Sünde hinsichtlich der Schuld nach diesem Leben vergeben.
2. Einwand: Ferner wird dasselbe Subjekt von der Sünde befreit, das in die Sünde fällt. Aber nach dem Tod kann die Seele nicht lässlich sündigen. Daher kann sie auch nicht von der lässlichen Sünde gelöst werden.
3. Einwand: Ferner sagt Gregor [*Dial. iv, 39], dass jeder Mensch beim Gericht so sein wird, wie er war, als er den Körper verließ, denn „der Baum ... wohin er fällt, da wird er liegen“ [*Pred 11,3]. Wenn also ein Mann mit lässlicher Sünde aus diesem Leben scheidet, wird er beim Gericht mit lässlicher Sünde sein: und folglich sühnt man im Fegefeuer nicht für lässliche Sünde.
4. Einwand: Ferner wurde festgestellt (XP, Frage [2], Artikel [3]), dass die tatsächliche Sünde nicht getilgt wird außer durch Reue. Aber nach diesem Leben wird es keine Reue geben, weil sie ein verdienstlicher Akt ist. Denn dann wird es weder Verdienst noch Missverdienst geben, da gemäß dem Damaszener [*De Fide Orth. ii, 4] „der Tod für die Menschen das ist, was der Fall für die Engel war.“ Daher wird nach diesem Leben die lässliche Sünde im Fegefeuer hinsichtlich ihrer Schuld nicht vergeben.
5. Einwand: Ferner ist die lässliche Sünde nur aufgrund des Zunders [fomes] in uns. Weshalb Adam im Urzustand nicht lässlich gesündigt hätte, wie dargelegt wurde (Sent. ii, D, xxi, 2). Nun wird es nach diesem Leben keine Sinnlichkeit mehr geben; weil der Zunder aufhören wird, wenn die Seele getrennt ist, da er das „Gesetz des Fleisches“ genannt wird (Röm 7). Daher wird es dann keine lässliche Sünde geben, und folglich kann sie nicht durch das Feuer des Fegefeuers gesühnt werden.
Dagegen spricht, dass Gregor [*Dial. iv, 39] und Augustinus [*De vera et falsa poenit. iv, xviii, von einem anderen Autor] sagen, dass gewisse leichte Sünden im kommenden Leben vergeben werden. Dies kann auch nicht von der Strafe verstanden werden: denn auf diese Weise werden alle Sünden, wie schwer sie auch seien, durch das Feuer des Fegefeuers hinsichtlich der Strafschuld gesühnt. Daher werden lässliche Sünden durch das Feuer des Fegefeuers hinsichtlich ihrer Schuld gereinigt.
Ferner bezeichnen Holz, Heu, Stroh (1 Kor 3,12) lässliche Sünden, wie wir gesagt haben (FS, Frage [89], Artikel [2]). Nun werden Holz, Heu, Stroh im Fegefeuer verzehrt. Daher werden lässliche Sünden nach diesem Leben vergeben.
Ich antworte darauf, dass einige behauptet haben, keine Sünde werde nach diesem Leben hinsichtlich der Schuld vergeben: dass, wenn ein Mensch mit Todsünde stirbt, er verdammt und unfähig ist, vergeben zu werden; und dass es für einen Menschen nicht möglich ist, mit einer lässlichen Sünde und ohne Todsünde zu sterben, da die letzte Gnade die lässliche Sünde abwäscht. Sie geben als Grund dafür an, dass die lässliche Sünde eine übermäßige Liebe zu einer zeitlichen Sache ist, in einem, der sein Fundament in Christus hat, welcher Exzess aus der Verderbnis der Begierlichkeit resultiert. Wenn daher die Gnade die Verderbnis der Begierlichkeit gänzlich überwindet, wie bei der seligen Jungfrau, gibt es keinen Raum für lässliche Sünde. Da also diese Begierlichkeit gänzlich gemindert und entfernt ist, sind die Kräfte der Seele der Gnade völlig unterworfen, und die lässliche Sünde ist ausgetrieben. Aber diese Meinung ist unsinnig in sich selbst und in ihrem Beweis. In sich selbst, weil sie den Aussagen heiliger Männer und des Evangeliums widerspricht, die nicht so ausgelegt werden können, dass sie sich auf den Erlass der lässlichen Sünden hinsichtlich ihrer Strafe beziehen, wie der Magister im Text sagt [*Sentent. iv, D, xxi], weil auf diese Weise sowohl leichte als auch schwere Sünden im kommenden Leben vergeben werden: während Gregor [*Dial. iv, 39] erklärt, dass nur leichte Sünden nach diesem Leben vergeben werden. Auch genügt es für sie nicht zu sagen, dass dies ausdrücklich von leichten Sünden gesagt wird, damit wir nicht denken, wir würden ihretwegen nichts Schweres erleiden: weil der Erlass der Sünde die Strafe eher vermindert als erschwert. Was den Beweis betrifft, so erweist er sich als wertlos, da ein körperlicher Defekt, wie er im letzten Moment des Lebens besteht, die Verderbnis der Begierlichkeit nicht entfernt; noch vermindert er sie in ihrer Wurzel, sondern in ihrem Akt, wie am Beispiel jener zu sehen ist, die gefährlich krank liegen; noch beruhigt er wiederum die Kräfte der Seele so, dass er sie der Gnade unterwirft, weil die Ruhe der Kräfte und ihre Unterwerfung unter die Gnade bewirkt wird, wenn die niederen Kräfte den höheren gehorchen, die sich gemeinsam am Gesetz Gottes erfreuen. Aber dies kann in jenem Zustand nicht geschehen, da die Akte beider Arten von Kräften behindert sind; es sei denn, Ruhe bezeichnet die Abwesenheit von Kampf, wie es sogar bei denen vorkommt, die schlafen; und doch wird vom Schlaf aus diesem Grund nicht gesagt, dass er die Begierlichkeit vermindert oder die Kräfte der Seele beruhigt oder sie der Gnade unterwirft. Überdies, angenommen, dass der besagte Defekt die Begierlichkeit radikal verminderte und dass er die Kräfte der Gnade unterwürfe, so wäre dies immer noch unzureichend, um bereits begangene lässliche Sünde abzuwaschen, obwohl es ausreichen würde, um sie in Zukunft zu vermeiden. Denn die tatsächliche Sünde, selbst wenn sie lässlich ist, wird nicht ohne eine tatsächliche Regung der Reue vergeben, wie oben dargelegt (XP, Frage [2], Artikel [3]), wie sehr letztere auch in der habituellen Intention sein mag. Nun geschieht es manchmal, dass ein Mensch im Schlaf stirbt, der sich im Stand der Gnade befindet und doch eine lässliche Sünde hatte, als er einschlief: und ein solcher Mensch kann keinen Akt der Reue für seine lässliche Sünde vollziehen, bevor er stirbt. Auch dürfen wir nicht sagen, wie sie es tun, dass, wenn er weder durch Tat noch durch Intention bereute, weder im Allgemeinen noch im Besonderen, seine lässliche Sünde zur Todsünde wird, denn dass „lässliche zur Todsünde wird, wenn sie ein Gegenstand des Wohlgefallens ist“; weil nicht jedes Wohlgefallen an der lässlichen Sünde sie zur Todsünde macht (sonst wäre jede lässliche Sünde eine Todsünde, da jede lässliche Sünde insofern gefällt, als sie freiwillig ist), sondern nur jenes Wohlgefallen, das auf Genuss hinausläuft, worin alle menschliche Bosheit besteht, indem „wir genießen, was wir gebrauchen sollten“, wie Augustinus sagt [*De Trin. x, 10]. Daher ist das Wohlgefallen, das eine Sünde zur Todsünde macht, tatsächliches Wohlgefallen, denn jede Todsünde besteht in einem Akt. Nun kann es geschehen, dass ein Mensch, nachdem er eine lässliche Sünde begangen hat, keinen tatsächlichen Gedanken daran hat, vergeben zu werden oder in dieser Sünde zu verbleiben, sondern vielleicht darüber nachdenkt, dass ein Dreieck drei Winkel hat, die zwei rechten Winkeln gleich sind, und während er mit diesem Gedanken beschäftigt ist, einschläft und stirbt.
Es ist daher klar, dass diese Meinung völlig unvernünftig ist: und folglich müssen wir mit anderen sagen, dass die lässliche Sünde in einem, der im Stand der Gnade stirbt, nach diesem Leben durch das Feuer des Fegefeuers vergeben wird: weil diese Strafe, insofern sie freiwillig ist, kraft der Gnade die Macht haben wird, alle solche Schuld zu sühnen, die mit der Gnade vereinbar ist. [*St. Thomas drückt sich anders aus, De Malo, Frage [7], Artikel [2], ad 9,17: „Schuld wird nicht durch Strafe vergeben, aber lässliche Sünde wird hinsichtlich ihrer Schuld im Fegefeuer kraft der Gnade vergeben, nicht nur als im Habitus existierend, sondern auch als zum Akt der Liebe in Verabscheuung der lässlichen Sünde fortschreitend.“]
Antwort auf den 1. Einwand: Die Glosse bezieht sich auf die Todsünde. Oder es kann geantwortet werden, dass, obwohl sie in diesem Leben nicht in sich selbst gebessert wird, sie in den Verdiensten gebessert wird, weil ein Mensch hier verdient hat, dass seine Bestrafung dort für ihn verdienstlich sein sollte.
Antwort auf den 2. Einwand: Die lässliche Sünde entsteht aus der Verderbnis des Zunders [fomes], der nicht mehr in der getrennten Seele sein wird, die im Fegefeuer ist, weshalb diese Seele nicht lässlich sündigen kann. Andererseits geht der Erlass der lässlichen Sünde vom Willen aus, der durch die Gnade geformt ist, welcher in der getrennten Seele im Fegefeuer sein wird. Daher hinkt der Vergleich.
Antwort auf den 3. Einwand: Lässliche Sünden ändern den Zustand eines Menschen nicht, denn sie zerstören oder vermindern weder die Liebe [caritas], nach der das Maß der gnadenhaften Güte der Seele bemessen wird. Daher bleibt die Seele so, wie sie zuvor war, ungeachtet des Erlasses oder der Begehung lässlicher Sünden.
Antwort auf den 4. Einwand: Nach diesem Leben kann es kein Verdienst hinsichtlich des wesentlichen Lohnes geben, aber es kann eines hinsichtlich eines akzidentellen Lohnes geben, solange der Mensch in gewissem Sinne im Stand des Pilgers verbleibt. Folglich kann es im Fegefeuer einen verdienstlichen Akt hinsichtlich des Erlasses der lässlichen Sünde geben.
Antwort auf den 5. Einwand: Obwohl die lässliche Sünde aus der Neigung des Zunders [fomes] entsteht, resultiert die Sünde im Geist; weshalb, selbst wenn der Zunder nicht mehr ist, die Sünde noch verbleiben kann.