App. I, q. 2 a. 2
Ob dieses Strafleiden freiwillig ist?
Quaestio 2 · Von der Beschaffenheit der Seelen, welche die Tatsünde oder deren Strafe im Fegefeuer abbüßen.
1. Einwand: Es scheint, dass dieses Strafleiden freiwillig ist. Denn jene, die im Fegefeuer sind, sind rechten Herzens. Nun bedeutet Geradheit des Herzens, den eigenen Willen dem Willen Gottes anzugleichen, wie Augustinus sagt (Serm. i in Ps. 32). Da es also Gottes Wille ist, dass sie bestraft werden, werden sie jene Strafe freiwillig erleiden.
2. Einwand: Ferner will jeder weise Mann das, ohne das er das Ziel, das er im Auge hat, nicht erreichen kann. Nun wissen jene, die im Fegefeuer sind, dass sie die Herrlichkeit nicht erlangen können, wenn sie nicht zuerst bestraft werden. Daher werden sie willentlich bestraft.
Dagegen spricht, dass niemand bittet, von einer Strafe befreit zu werden, die er willentlich erleidet. Nun bitten jene, die im Fegefeuer sind, befreit zu werden, wie aus vielen Begebenheiten hervorgeht, die im Dialog Gregors (iv, 40, 65) berichtet werden. Daher werden sie jene Strafe nicht freiwillig auf sich nehmen.
Ich antworte darauf, dass eine Sache auf zwei Arten als freiwillig bezeichnet wird. Erstens durch einen absoluten Akt des Willens; und so ist keine Strafe freiwillig, weil der Begriff der Strafe selbst beinhaltet, dass sie dem Willen zuwider ist. Zweitens wird eine Sache als freiwillig bezeichnet durch einen bedingten Akt des Willens: so ist das Brennen [Kauterisation] freiwillig um der Wiedererlangung der Gesundheit willen. Daher kann eine Strafe auf zwei Arten freiwillig sein. Erstens, weil wir dadurch, dass wir bestraft werden, ein Gut erlangen, und so übernimmt der Wille selbst eine Strafe, wie zum Beispiel bei der Genugtuung, oder wenn ein Mensch eine Strafe freudig annimmt und nicht wollte, dass sie nicht sei, wie im Falle des Martyriums. Zweitens, wenn wir, obwohl wir durch die Strafe kein Gut gewinnen, ein Gut nicht erlangen können, ohne bestraft zu werden, wie im Falle des natürlichen Todes: und dann übernimmt der Wille die Strafe nicht und würde von ihr befreit werden wollen; aber er unterwirft sich ihr, und in dieser Hinsicht wird die Strafe als freiwillig bezeichnet. In diesem letzteren Sinne wird die Strafe des Fegefeuers als freiwillig bezeichnet.
Einige sagen jedoch, dass sie in keiner Weise freiwillig ist, weil die Seelen im Fegefeuer so sehr mit Leiden erfüllt sind, dass sie nicht wissen, dass sie durch ihre Peinen gereinigt werden, und sich selbst für verdammt halten. Aber dies ist falsch, denn wüssten sie nicht, dass sie befreit werden, würden sie nicht um Gebete bitten, wie sie es oft tun.
Dies genügt für die Antworten auf die Einwände.