App. I, q. 2 a. 5
Ob das Feuer des Fegefeuers von der Strafschuld befreit?
Quaestio 2 · Von der Beschaffenheit der Seelen, welche die Tatsünde oder deren Strafe im Fegefeuer abbüßen.
1. Einwand: Es scheint, dass das Feuer des Fegefeuers nicht von der Strafschuld befreit. Denn jede Reinigung geschieht hinsichtlich irgendeiner Unreinheit. Aber Strafe impliziert keine Unreinheit. Daher befreit das Feuer des Fegefeuers nicht von der Strafe.
2. Einwand: Ferner wird ein Gegenteil nur durch sein Gegenteil gereinigt. Aber Strafe ist nicht das Gegenteil von Strafe. Daher wird man nicht von der Strafschuld durch die Strafe des Fegefeuers gereinigt.
3. Einwand: Ferner sagt eine Glosse zu 1 Kor 3,15, „Er wird gerettet werden, doch so“, etc.: „Dieses Feuer ist die Prüfung der Trübsal, von der geschrieben steht (Sir 27,6): Der Ofen prüft die Gefäße des Töpfers“, etc. Daher sühnt der Mensch jede Strafe durch die Peinen dieser Welt, zumindest durch den Tod, der die größte Strafe von allen ist, und nicht durch das Feuer des Fegefeuers.
Dagegen spricht, dass die Peinen des Fegefeuers schwerer sind als alle Peinen dieser Welt, wie oben dargelegt (Artikel [3]). Nun sühnt die genugtuende Strafe, die man in diesem Leben erleidet, für die Strafschuld. Viel mehr wird dies daher durch die Strafe des Fegefeuers bewirkt.
Ich antworte darauf, dass, wer immer eines anderen Schuldner ist, von seiner Verschuldung befreit wird, indem er die Schuld bezahlt. Und da die Verpflichtung, die durch die Schuld entsteht, nichts anderes ist als die Strafschuld, wird eine Person von jener Verpflichtung befreit, indem sie die Strafe erleidet, die sie schuldet. Dementsprechend reinigt die Strafe des Fegefeuers von der Strafschuld.
Antwort auf den 1. Einwand: Obwohl die Strafschuld an sich keine Unreinheit impliziert, steht sie aufgrund ihrer Ursache in einer Beziehung zur Unreinheit.
Antwort auf den 2. Einwand: Obwohl Strafe nicht das Gegenteil von Strafe ist, steht sie der Strafschuld entgegen, weil die Verpflichtung zur Strafe aus der Tatsache verbleibt, dass man die Strafe, die geschuldet war, nicht erlitten hat.
Antwort auf den 3. Einwand: Viele Bedeutungen liegen denselben Worten der Heiligen Schrift zugrunde. Daher kann dieses Feuer sowohl die gegenwärtige Trübsal als auch die kommende Strafe bezeichnen, und lässliche Sünden können von beiden gereinigt werden. Dass der natürliche Tod hierfür nicht ausreicht, wurde oben dargelegt (Sent. iv, D, 20).