Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene
Die Kirche lehrt klar: Wer objektiv in einer fortdauernden, irregulären Verbindung lebt und nicht enthaltsam lebt, kann nicht zur Kommunion gehen, solange der Zustand andauert.
Grundlagen:
Johannes Paul II., Familiaris Consortio 84,
Benedikt XVI., Sacramentum Caritatis 29
CIC can. 915 (Personen, die hartnäckig in offenkundiger schwerer Sünde verharren, sind nicht zur Kommunion zuzulassen)
Dies ist unverändert, gilt universalkirchlich und ist Ausdruck der sakramentalen Ordnung.
Johannes Paul II., Familiaris Consortio (1981), Nr. 84
Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf der Heiligen Schrift beruhende Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zur eucharistischen Kommunion zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden: Sie befinden sich in einer Situation, die objektiv derjenigen Liebe widerspricht, die Christus seiner Kirche bezeichnet. Außerdem gibt es einen weiteren spezifischen pastoralen Grund: Wenn man diese Menschen zur Eucharistie zuließe, würde bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Verwirrung und Irrtum entstehen.
Die Versöhnung im Sakrament der Buße – die den Weg zur Eucharistie öffnet – kann nur denen gewährt werden, die bereut haben, die Norm Christi treu werden zu wollen, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben, das heißt sich der Akte zu enthalten, die Ehegatten vorbehalten sind.
Dies gilt nicht nur für die Kirche, sondern findet seine innere Begründung in der Beziehung zwischen der Eucharistie und der Ehe. Die Eucharistie ist das Sakrament der Einheit der Kirche, und die Ehe bildet – als Abbild dieser Einheit – eine unauflösliche Gemeinschaft.
(Familiaris Consortio, Nr. 84)
Benedikt XVI., Sacramentum Caritatis (2007), Nr. 29
Die Synodenväter haben die Aufmerksamkeit auf die pastorale Problematik jener Gläubigen gelenkt, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind. Die Kirche trägt ihnen gegenüber eine liebevolle Sorge und ermuntert sie, am kirchlichen Leben teilzunehmen: Sie sollen die heilige Messe hören, das Wort Gottes betrachten, an der Eucharistischen Anbetung teilnehmen, im Gebet verharren und Werke der Nächstenliebe tun.
Dennoch hat die Synode die Praxis der Kirche bestätigt, die in der Heiligen Schrift (vgl. Mk 10,2–12) gegründete Lehre über die Unauflöslichkeit der Ehe zu bewahren.
Geschiedene, die eine neue Verbindung eingegangen sind, können nicht die Sakramente empfangen, solange diese Situation fortdauert und solange sie nicht leben wie Bruder und Schwester, also in völliger Enthaltsamkeit.
Dies ist nicht eine Strafe oder Ausgrenzung, sondern Ausdruck der objektiven Situation, die im Widerspruch zum Sakrament der Ehe steht. Zugleich sollen die Hirten mit besonderer Liebe Sorge tragen, dass diese Gläubigen sich nicht von der Kirche getrennt fühlen, sondern — soweit möglich — in das Leben der Gemeinschaft integriert bleiben.
Die Kirche ist aufgerufen, alles zu tun, um diese Menschen zu begleiten, ihnen zu dienen und ihnen zu helfen, den Weg der Wahrheit und der Versöhnung zu suchen.
(Sacramentum Caritatis, Nr. 29)
CIC can. 915 – Wortlaut
Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden: Personen, die exkommuniziert oder interdiziert sind, nachdem die Verhängung oder Feststellung der Strafe erfolgt ist, und andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.
