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Wer darf zur heiligen Kommunion gehen?

Veröffentlicht07. Januar 2026

a) Nur getaufte Katholiken

„Die Sakramente der Kirche stehen nur den Gläubigen offen, die die Taufe empfangen haben.“ (Kodex des Kirchenrechts CIC can. 912)

b) Gläubiger muss im Stand der Gnade sein

Das bedeutet: Keine schwere Sünde.

„Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die heilige Kommunion nicht empfangen.“ (CIC can. 916; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche KKK 1385)

Dies ist eine absolute Norm.

Ein vorsätzlicher Kommunionempfang im Zustand schwerer Sünde wäre selbst ein Sakrileg (vgl. 1 Kor 11,27–29).

c) Glaube an die reale Gegenwart Christi

Der Empfang setzt den Glauben an die wirkliche Gegenwart des Herrn in den eucharistischen Gestalten voraus (vgl. KKK 1374–1381).

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