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Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf die Messe nicht feiern und auch nicht den Leib des Herrn empfangen, ohne vorher die sakramentale Absolution erlangt zu haben; ist jedoch ein schwerwiegender Grund vorhanden und besteht keine Gelegenheit, einen Beichtvater zu finden, so soll er bedenken, daß er verpflichtet ist, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz einschließt, sobald wie möglich zu beichten.
Can. 916
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Was man erlaubterweise wünschen darf, um das darf man auch bitten. Das beweist die inhaltsschwere Verheißung des Herrn: »Was ihr immer wünschet, darum möget ihr bitten, und es wird euch zuteil werden« (Joh. 15, 7).
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Arten und Stufen des Gebetes
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Bischof Pius, Diener der Diener Gottes zum ewigen Gedächtnis.
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Alle Ketzer dieser Zeit leugnen dies. Nun will ich das Gegenteil beweisen. Dazu bediene ich mich der Typologien des Alten Testaments, des göttlichen Rechtes und der Heiligen Schrift. Ich will anfangen mit 1 Makkabäer 14,41-48 darin heißt es: „Darum beschlossen die Juden und ihre Priester, Simeon…
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Der dritte Gewissensbiß des Verdammten wird die Erkenntnis des großen Gutes sein, das er verloren hat. Johannes Chrysostomus sagt, die Verdammten werden mehr wegen des Verlustes des Himmels gequält, als selbst durch die ärgsten Peinen der Hölle.
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Er wird sagen: O hätte ich mir doch jene Mühe für Gott gegeben, welche ich anwendete, um verdammt zu werden! Ich wäre ein großer Heiliger geworden; jetzt aber habe ich davon nichts als Gewissensbisse und eine ewige Pein die niemals aufhört.