III, q. 59 a. 4
Ob die richterliche Gewalt Christi sich auf alle menschlichen Angelegenheiten erstreckt?
Quaestio 59 · Vom richterlichen Gebet Christi
Einwand 1: Es scheint, dass die richterliche Gewalt bezüglich aller menschlichen Angelegenheiten Christus nicht zukommt. Denn wie wir in Lk 12,13.14 lesen, sagte Christus, als einer aus der Menge zu ihm sprach: „Sag meinem Bruder, er soll das Erbe mit mir teilen“, zu ihm: „Mensch, wer hat mich zum Richter oder Erbteiler über euch bestellt?“ Folglich übt Er das Gericht nicht über alle menschlichen Angelegenheiten aus.
Einwand 2: Ferner übt niemand das Gericht aus, außer über seine eigenen Untertanen. Aber gemäß Hebr 2,8 „sehen wir noch nicht alles“ Christus „unterworfen“. Deshalb scheint es, dass Christus nicht das Gericht über alle menschlichen Angelegenheiten hat.
Einwand 3: Ferner sagt Augustinus (De Civ. Dei xx), dass es Teil des göttlichen Gerichts ist, dass die Guten in dieser Welt manchmal bedrängt werden und manchmal gedeihen, und ebenso die Bösen. Aber dasselbe war auch vor der Menschwerdung der Fall. Folglich sind nicht alle Urteile Gottes bezüglich menschlicher Angelegenheiten in der richterlichen Gewalt Christi eingeschlossen.
Dagegen spricht, dass gesagt wird (Joh 5,22): „Der Vater hat das ganze Gericht dem Sohn gegeben.“
Ich antworte darauf, dass, wenn wir von Christus gemäß seiner göttlichen Natur sprechen, es offensichtlich ist, dass jedes Gericht des Vaters dem Sohn zukommt; denn wie der Vater alles durch sein Wort tut, so richtet Er alles durch sein Wort.
Wenn wir aber von Christus in seiner menschlichen Natur sprechen, so ist wiederum offensichtlich, dass alle Dinge seinem Gericht unterworfen sind. Dies wird klar, wenn wir zuallererst die Beziehung betrachten, die zwischen der Seele Christi und dem Wort Gottes besteht; denn wenn „der geistliche Mensch alles beurteilt“, wie in 1 Kor 2,15 gesagt wird, insofern seine Seele dem Wort Gottes anhängt, wie viel mehr fällt die Seele Christi, die von der Wahrheit des Wortes Gottes erfüllt ist, das Urteil über alle Dinge.
Zweitens erhellt dasselbe aus dem Verdienst seines Todes; denn gemäß Röm 14,9: „Dazu ist Christus gestorben und wieder auferstanden, damit er Herr sei über Tote und Lebende.“ Und deshalb hat Er das Gericht über alle Menschen; und aus diesem Grund fügt der Apostel hinzu (Röm 14,10): „Wir werden alle vor dem Richterstuhl Christi stehen“: und (Dan 7,14) steht geschrieben, dass „er ihm Macht und Ehre und ein Reich gab; und alle Völker, Stämme und Zungen sollen ihm dienen.“
Drittens ist dasselbe offensichtlich aus dem Vergleich der menschlichen Angelegenheiten mit dem Ziel des menschlichen Heils. Denn wem die Substanz anvertraut ist, dem ist auch das Akzidentelle übertragen. Nun sind alle menschlichen Angelegenheiten auf das Ziel der Seligkeit hingeordnet, welches das ewige Heil ist, zu dem die Menschen durch das Urteil Christi zugelassen oder von dem sie ausgeschlossen werden, wie aus Mt 25,31.40 ersichtlich ist. Folglich ist es offenkundig, dass alle menschlichen Angelegenheiten in der richterlichen Gewalt Christi eingeschlossen sind.
Zu Einwand 1 ist zu sagen: Wie oben gesagt wurde (Artikel [3], Einwand [1]), geht die richterliche Gewalt mit der königlichen Würde einher. Nun wollte Christus, obwohl von Gott zum König bestellt, während seines Lebens auf Erden nicht zeitweilig ein irdisches Königreich regieren; folglich sagte Er (Joh 18,36): „Mein Königtum ist nicht von dieser Welt.“ In gleicher Weise wollte Er keine richterliche Gewalt über zeitliche Belange ausüben, da Er kam, um die Menschen zu göttlichen Dingen zu erheben. Daher bemerkt Ambrosius zu dieser Stelle bei Lukas: „Es ist gut, dass Er, der mit einer göttlichen Absicht herabkam, sich von zeitlichen Belangen fernhielt; noch würdigt Er es sich, Richter über Streitigkeiten und Schiedsrichter über Eigentum zu sein, da Er der Richter der Lebenden und der Toten und der Schiedsrichter der Verdienste ist.“
Zu Einwand 2 ist zu sagen: Alle Dinge sind Christus unterworfen hinsichtlich jener Macht, die Er vom Vater über alle Dinge empfangen hat, gemäß Mt 28,18: „Mir ist alle Macht gegeben im Himmel und auf Erden.“ Aber was die Ausübung dieser Macht betrifft, sind Ihm noch nicht alle Dinge unterworfen: dies wird in der Zukunft geschehen, wenn Er seinen Willen bezüglich aller Dinge erfüllen wird, indem Er einige rettet und andere bestraft.
Zu Einwand 3 ist zu sagen: Urteile dieser Art wurden von Christus vor seiner Menschwerdung ausgeübt, insofern Er das Wort Gottes ist: und die persönlich mit Ihm vereinte Seele wurde durch die Menschwerdung dieser Macht teilhaftig.