III, q. 59 a. 1
Ob die richterliche Gewalt Christus in besonderer Weise zuzuschreiben ist?
Quaestio 59 · Vom richterlichen Gebet Christi
Einwand 1: Es scheint, dass die richterliche Gewalt Christus nicht in besonderer Weise zuzuschreiben ist. Denn das Gericht über andere scheint ihrem Herrn zuzukommen; daher steht geschrieben (Röm 14,4): „Wer bist du, dass du den Knecht eines anderen richtest?“ Es kommt aber der gesamten Dreifaltigkeit zu, Herr über die Geschöpfe zu sein. Deshalb sollte die richterliche Gewalt nicht Christus in besonderer Weise zugeschrieben werden.
Einwand 2: Ferner steht geschrieben (Dan 7,9): „Der Alte an Tagen setzte sich“; und weiter (Dan 7,10): „Das Gericht setzte sich, und die Bücher wurden aufgetan.“ Unter dem Alten an Tagen aber wird der Vater verstanden, weil, wie Hilarius sagt (De Trin. ii): „Die Ewigkeit ist im Vater.“ Folglich sollte die richterliche Gewalt eher dem Vater als Christus zugeschrieben werden.
Einwand 3: Ferner scheint es derselben Person zuzukommen zu richten, der es zukommt zu überführen. Es kommt aber dem Heiligen Geist zu, zu überführen; denn der Herr sagt (Joh 16,8): „Und wenn er kommt“, d.h. der Heilige Geist, „wird er die Welt überführen von Sünde und von Gerechtigkeit und von Gericht.“ Deshalb sollte die richterliche Gewalt eher dem Heiligen Geist als Christus zugeschrieben werden.
Dagegen spricht, dass von Christus gesagt wird (Apg 10,42): „Er ist es, der von Gott zum Richter über die Lebenden und die Toten bestellt ist.“
Ich antworte darauf, dass drei Dinge für das Fällen eines Urteils erforderlich sind: erstens die Macht, die Untergebenen zu zwingen; daher steht geschrieben (Sir 7,6): „Suche nicht, Richter zu werden, wenn du nicht die Kraft hast, das Unrecht auszurotten.“ Das Zweite, was erforderlich ist, ist der rechte Eifer, um das Urteil nicht aus Hass oder Bosheit zu fällen, sondern aus Liebe zur Gerechtigkeit, gemäß Spr 3,12: „Wen der Herr liebt, den züchtigt er, und wie ein Vater am Sohn hat er Wohlgefallen.“ Drittens ist Weisheit nötig, auf die sich das Urteil stützt, gemäß Sir 10,1: „Ein weiser Richter wird sein Volk richten.“ Die ersten beiden sind Bedingungen für das Richten; auf dem dritten aber beruht die Regel des Richtens selbst, weil der Maßstab des Urteils das Gesetz der Weisheit oder der Wahrheit ist, nach dem das Urteil gefällt wird.
Weil nun der Sohn die gezeugte Weisheit ist und die Wahrheit, die vom Vater ausgeht, und sein vollkommenes Abbild, wird folglich die richterliche Gewalt eigentümlich dem Sohn Gottes zugeschrieben. Dementsprechend sagt Augustinus (De Vera Relig. xxxi): „Dies ist jene unwandelbare Wahrheit, die zu Recht das Gesetz aller Künste und die Kunst des allmächtigen Künstlers genannt wird. Wie aber wir und alle vernunftbegabten Seelen über die Dinge unter uns richtig urteilen, so fällt Er, der allein die Wahrheit selbst ist, das Urteil über uns, wenn wir ihm anhängen. Der Vater aber richtet ihn nicht, denn Er ist die Wahrheit nicht weniger als Er selbst. Folglich, was immer der Vater richtet, das richtet Er durch Sie.“ Weiter unten schließt er mit den Worten: „Deshalb richtet der Vater niemanden, sondern hat das ganze Gericht dem Sohn gegeben.“
Zu Einwand 1 ist zu sagen: Dieses Argument beweist, dass die richterliche Gewalt der gesamten Dreifaltigkeit gemeinsam ist, was ganz wahr ist: dennoch wird diese Gewalt durch besondere Appropriation dem Sohn zugeschrieben, wie oben dargelegt.
Zu Einwand 2 ist zu sagen: Wie Augustinus sagt (De Trin. vi), wird die Ewigkeit dem Vater zugeschrieben, weil Er das Prinzip ist, was im Begriff der Ewigkeit impliziert ist. Und an derselben Stelle sagt Augustinus, dass der Sohn die Kunst des Vaters ist. So wird also die richterliche Autorität dem Vater zugeschrieben, insofern Er das Prinzip des Sohnes ist, aber die eigentliche Regel des Urteils wird dem Sohn zugeschrieben, der die Kunst und Weisheit des Vaters ist, so dass, wie der Vater alle Dinge durch den Sohn tut, insofern der Sohn seine Kunst ist, Er so auch alle Dinge durch den Sohn richtet, insofern der Sohn seine Weisheit und Wahrheit ist. Und dies wird von Daniel angedeutet, wenn er in der ersten Stelle sagt, dass „der Alte an Tagen sich setzte“, und wenn er daraufhin hinzufügt, dass der Menschensohn „bis zu dem Alten an Tagen kam, der Ihm Macht und Ehre und ein Reich gab“: und dadurch wird uns zu verstehen gegeben, dass die Autorität zum Richten beim Vater liegt, von dem der Sohn die Macht zu richten empfangen hat.
Zu Einwand 3 ist zu sagen: Wie Augustinus sagt (Tract. xcv in Joan.): „Christus sagte, dass der Heilige Geist die Welt der Sünde überführen werde, als ob er sagen wollte: ‚Er wird die Liebe in eure Herzen ausgießen.‘ Denn so werdet ihr, wenn die Furcht vertrieben ist, die Freiheit zum Überführen haben.“ Folglich wird also das Gericht dem Heiligen Geist zugeschrieben, nicht hinsichtlich der Regel des Urteils, sondern hinsichtlich des Verlangens des Menschen, andere richtig zu beurteilen.