Suppl., q. 88 a. 1
Ob es ein allgemeines Gericht geben wird?
Quaestio 88 · Vom allgemeinen Gericht, hinsichtlich der Zeit und des Ortes, an dem es stattfinden wird.
Einwand 1: Es scheint, dass es kein allgemeines Gericht geben wird. Denn gemäß Nahum 1,9 (nach der Septuaginta) wird „Gott nicht zweimal über dieselbe Sache richten“. Gott richtet aber jetzt über jedes Werk des Menschen, indem er jedem nach dem Tod Strafen und Belohnungen zuteilt und auch indem er bestimmte Menschen in diesem Leben für ihre guten oder bösen Taten belohnt und bestraft. Daher scheint es, dass es kein weiteres Gericht geben wird.
Einwand 2: Ferner wird bei keiner gerichtlichen Untersuchung das Urteil vollstreckt, bevor es verkündet ist. Aber der Urteilsspruch des göttlichen Gerichts über den Menschen betrifft die Erlangung des Reiches oder den Ausschluss aus dem Reich (Mt 25,34.41). Da nun einige den Besitz des Reiches schon jetzt erlangen und einige für immer davon ausgeschlossen sind, scheint es, dass es kein weiteres Gericht geben wird.
Einwand 3: Ferner werden bestimmte Dinge deshalb einem Gericht unterworfen, damit wir zu einer Entscheidung über sie kommen. Nun ist vor dem Ende der Welt jedem Verdammten seine Verdammnis und jedem Seligen seine Seligkeit zugesprochen. Daher usw.
Dagegen spricht: Es steht geschrieben (Mt 12,41): „Die Männer von Ninive werden im Gericht mit dieser Generation aufstehen und sie verurteilen.“ Daher wird es ein Gericht nach der Auferstehung geben.
Ferner steht geschrieben (Joh 5,29): „Die das Gute getan haben, werden hervorgehen zur Auferstehung des Lebens, die aber das Böse getan haben, zur Auferstehung des Gerichts.“ Daher scheint es, dass nach der Auferstehung ein Gericht stattfinden wird.
Ich antworte darauf: Wie sich das Wirken auf den Anfang bezieht, von dem die Dinge ihr Sein empfangen, so gehört das Gericht zum Ende, worin sie zu ihrem Ziel gebracht werden. Nun unterscheiden wir ein zweifaches Wirken in Gott. Eines ist jenes, wodurch Er den Dingen zuerst ihr Sein gab, indem Er ihre Natur bildete und die Unterscheidungen festlegte, die zu deren Vollkommenheit beitragen: von diesem Werk wird gesagt, Gott habe geruht (Gen 2,2). Sein anderes Wirken ist jenes, wodurch Er in der Regierung der Geschöpfe wirkt; und davon steht geschrieben (Joh 5,17): „Mein Vater wirkt bis jetzt; und ich wirke.“ Daher unterscheiden wir in Ihm ein zweifaches Gericht, jedoch in umgekehrter Ordnung. Eines entspricht dem Werk der Regierung, welches nicht ohne Gericht sein kann: und durch dieses Gericht wird jeder einzeln gemäß seinen Werken gerichtet, nicht nur wie sie auf ihn selbst bezogen sind, sondern auch wie sie auf die Regierung des Universums bezogen sind. Daher wird der Lohn des einen zum Wohle der anderen aufgeschoben (Hebr 11,13.39.40), und die Bestrafung des einen trägt zum Nutzen eines anderen bei. Folglich ist es notwendig, dass es ein anderes, und zwar ein allgemeines Gericht gibt, das andererseits der ersten Formung der Dinge im Sein entspricht, damit nämlich, so wie damals alle Dinge unmittelbar von Gott ausgingen, so schließlich die Welt ihre letzte Vollendung erhält, indem jeder endgültig das empfängt, was ihm persönlich gebührt. Daher wird bei diesem Gericht die göttliche Gerechtigkeit in allen Dingen offenbar werden, während sie jetzt verborgen bleibt, insofern zuweilen einige Personen zum Nutzen anderer anders behandelt werden, als es ihre offenkundigen Werke zu erfordern scheinen. Aus demselben Grund wird es dann eine allgemeine Trennung der Guten von den Bösen geben, weil es für die Guten keinen weiteren Grund geben wird, von den Bösen zu profitieren, oder für die Bösen von den Guten: um dieses Nutzens willen sind die Guten einstweilen mit den Bösen vermischt, solange dieser Zustand des Lebens durch die göttliche Vorsehung regiert wird.
Antwort auf Einwand 1: Jeder Mensch ist sowohl eine einzelne Person als auch ein Teil des ganzen Menschengeschlechts: weshalb ihm ein zweifaches Gericht gebührt. Eines, das besondere Gericht, ist jenes, dem er nach dem Tod unterworfen sein wird, wenn er empfangen wird, je nachdem er im Leibe gehandelt hat [vgl. 2 Kor 5,10], zwar nicht gänzlich, sondern nur zum Teil, da er nicht im Leibe, sondern nur in der Seele empfangen wird. Das andere Gericht wird über ihn als Teil des Menschengeschlechts ergehen: so sagt man, ein Mensch werde nach menschlicher Gerechtigkeit gerichtet, auch wenn das Urteil über die Gemeinschaft gesprochen wird, deren Teil er ist. Daher folgt beim allgemeinen Gericht über das ganze Menschengeschlecht durch die allgemeine Trennung der Guten von den Bösen, dass jeder Einzelne gerichtet wird. Und doch wird Gott nicht „zweimal über dieselbe Sache richten“, da Er nicht zwei Strafen für eine Sünde verhängen wird, und die Strafe, die vor dem Gericht nicht vollständig verhängt wurde, wird beim letzten Gericht vervollständigt werden, nach welchem die Bösen zugleich an Leib und Seele gepeinigt werden.
Antwort auf Einwand 2: Der eigentliche Urteilsspruch dieses allgemeinen Gerichts ist die allgemeine Trennung der Guten von den Bösen, welche diesem Gericht nicht vorausgehen wird. Doch selbst jetzt, was das besondere Urteil über jeden Einzelnen betrifft, tritt das Gericht nicht sofort voll in Kraft, da selbst die Guten nach dem Gericht einen Zuwachs an Lohn erhalten werden, sowohl durch die hinzugefügte Herrlichkeit des Leibes als auch durch die Vervollständigung der Zahl der Heiligen. Auch die Bösen werden einen Zuwachs an Qual erhalten durch die hinzugefügte Strafe des Leibes und durch die Vervollständigung der Zahl der zu bestrafenden Verdammten, denn je zahlreicher jene sind, mit denen sie brennen werden, desto mehr werden sie selbst brennen.
Antwort auf Einwand 3: Das allgemeine Gericht wird direkter die Allgemeinheit der Menschen betreffen als jeden einzelnen zu Richtenden, wie oben dargelegt. Weshalb, obwohl vor jenem Gericht jeder seiner Verurteilung oder Belohnung sicher sein wird, er doch keine Kenntnis von der Verurteilung oder Belohnung jedes anderen haben wird. Daher die Notwendigkeit des allgemeinen Gerichts.