Suppl., q. 88 a. 3
Ob die Zeit des zukünftigen Gerichts unbekannt ist?
Quaestio 88 · Vom allgemeinen Gericht, hinsichtlich der Zeit und des Ortes, an dem es stattfinden wird.
Einwand 1: Es scheint, dass die Zeit des zukünftigen Gerichts nicht unbekannt ist. Denn so wie die heiligen Väter der ersten Ankunft entgegensahen, so sehen wir der zweiten entgegen. Aber die heiligen Väter kannten die Zeit der ersten Ankunft, wie durch die Anzahl der Wochen in Daniel 9 bewiesen wird: weshalb den Juden vorgeworfen wird, die Zeit der Ankunft Christi nicht zu kennen (Lk 12,56): „Ihr Heuchler, das Aussehen des Himmels und der Erde wisst ihr zu prüfen; wie kommt es aber, dass ihr diese Zeit nicht prüft?“ Daher scheint es, dass uns auch die Zeit der zweiten Ankunft, wenn Gott zum Gericht kommen wird, gewiss gemacht werden sollte.
Einwand 2: Ferner gelangen wir durch Zeichen zur Kenntnis der bezeichneten Dinge. Nun werden uns viele Zeichen des kommenden Gerichts in der Schrift verkündet (Mt 24, Mk 13, Lk 21). Daher können wir zur Kenntnis jener Zeit gelangen.
Einwand 3: Ferner sagt der Apostel (1 Kor 10,11): „Auf uns [‚Dies alles ... ist zur Warnung für uns aufgeschrieben, auf die das Ende der Zeiten gekommen ist‘] ist das Ende der Zeiten gekommen“, und (1 Joh 2,18): „Kinder, es ist die letzte Stunde“, usw. Da es nun lange her ist, dass diese Dinge gesagt wurden, scheint es, dass wir jetzt zumindest wissen können, dass das letzte Gericht nahe ist.
Einwand 4: Ferner gibt es keinen Grund, warum die Zeit des Gerichts verborgen sein sollte, außer damit jeder darauf bedacht sei, sich auf das Gericht vorzubereiten, da er die festgesetzte Zeit nicht kennt. Doch wäre dieselbe Sorgfalt auch dann notwendig, wenn die Zeit mit Gewissheit bekannt wäre, weil jeder ungewiss über die Zeit seines Todes ist, wovon Augustinus sagt (Ep. ad Hesych. cxcix), dass „wie der letzte Tag einen jeden findet, so wird ihn der letzte Tag der Welt finden“. Daher besteht keine Notwendigkeit, dass die Zeit des Gerichts ungewiss ist.
Dagegen spricht: Es steht geschrieben (Mk 13,32): „Von jenem Tag aber oder der Stunde weiß niemand, weder die Engel im Himmel noch der Sohn, sondern nur der Vater.“ Vom Sohn wird jedoch gesagt, dass Er es insofern nicht weiß, als Er uns das Wissen nicht mitteilt.
Ferner steht geschrieben (1 Thess 5,2): „Der Tag des Herrn wird so kommen wie ein Dieb in der Nacht.“ Da also das Kommen eines Diebes in der Nacht gänzlich ungewiss ist, scheint der Tag des letzten Gerichts gänzlich ungewiss zu sein.
Ich antworte darauf: Gott ist die Ursache der Dinge durch sein Wissen [vgl. FP, Frage [14], Artikel [8]]. Nun teilt Er beides seinen Geschöpfen mit, da Er einige mit der Kraft zum Handeln auf andere ausstattet, wovon sie die Ursache sind, und einigen das Wissen um die Dinge verleiht. Aber in beiden Fällen behält Er sich etwas vor, denn Er wirkt bestimmte Dinge, bei denen kein Geschöpf mit Ihm zusammenwirkt, und wiederum weiß Er bestimmte Dinge, die keinem bloßen Geschöpf bekannt sind. Dies sollte nun auf nichts mehr zutreffen als auf jene Dinge, die allein der göttlichen Macht unterliegen und bei denen kein Geschöpf mit Ihm zusammenwirkt. Ein solches ist das Ende der Welt, wenn der Tag des Gerichts kommen wird. Denn die Welt wird durch keine geschaffene Ursache zu einem Ende kommen, so wie sie ihre Existenz unmittelbar von Gott herleitete. Weshalb das Wissen um das Ende der Welt passenderweise Gott vorbehalten ist. Tatsächlich scheint unser Herr genau diesen Grund anzugeben, als Er sagte (Apg 1,7): „Es gebührt euch nicht, Zeiten oder Augenblicke zu kennen, die der Vater in seiner eigenen Macht festgesetzt hat“, als ob Er sagen wollte: „die seiner Macht allein vorbehalten sind.“
Antwort auf Einwand 1: Bei seiner ersten Ankunft kam Christus verborgen gemäß Jes 45,15: „Wahrlich, Du bist ein verborgener Gott, der Gott Israels, der Heiland.“ Damit Er also von den Gläubigen erkannt würde, war es notwendig, dass die Zeit vorher mit Gewissheit festgesetzt wurde. Andererseits wird Er bei der zweiten Ankunft offen kommen, gemäß Ps 49,3: „Gott wird offenbar kommen.“ Folglich kann es keinen Irrtum hinsichtlich der Kenntnis seiner Ankunft geben. Daher hinkt der Vergleich.
Antwort auf Einwand 2: Wie Augustinus in seinem Brief an Hesychius über den Tag des Gerichts sagt (Ep. cxcix), „beziehen sich die in den Evangelien erwähnten Zeichen nicht alle auf die zweite Ankunft, die am Ende der Welt geschehen wird, sondern einige von ihnen gehören zur Zeit der Zerstörung Jerusalems, die nun eine Sache der Vergangenheit ist, während einige, tatsächlich viele von ihnen, sich auf die Ankunft beziehen, wodurch Er täglich zur Kirche kommt, die Er geistig besucht, wenn Er durch Glauben und Liebe in uns wohnt.“ Überdies reichen die in den Evangelien und Briefen in Verbindung mit der letzten Ankunft erwähnten Einzelheiten nicht aus, um uns zu ermöglichen, die Zeit des Gerichts zu bestimmen, denn die Prüfungen, die als Ankündigung der Nähe von Christi Kommen vorhergesagt sind, traten schon zur Zeit der frühen Kirche auf, in einem Grad mal mehr, mal weniger ausgeprägt; so dass sogar die Tage der Apostel die letzten Tage genannt wurden (Apg 2,17), als Petrus den Ausspruch von Joel 2,28 auslegte: „Es wird geschehen in den letzten Tagen“, usw., als auf jene Zeit bezogen. Doch war es schon eine lange Zeit seitdem: und manchmal gab es mehr und manchmal weniger Bedrängnisse in der Kirche. Folglich ist es unmöglich zu entscheiden, nach wie langer Zeit es stattfinden wird, noch den Monat, das Jahr, das Jahrhundert oder das Jahrtausend festzulegen, wie Augustinus im selben Buch sagt (Ep. ad Hesych. cxcix). Und selbst wenn wir glauben sollen, dass am Ende diese Katastrophen häufiger sein werden, ist es unmöglich festzulegen, welches Ausmaß solcher Katastrophen dem Gerichtstag oder dem Kommen des Antichrist unmittelbar vorausgehen wird, da schon zur Zeit der frühen Kirche die Verfolgungen so bitter und die Verderbnisse des Irrtums so zahlreich waren, dass einige dem Kommen des Antichrist als nahe oder unmittelbar bevorstehend entgegensahen; wie in Eusebius' Kirchengeschichte (vi, 7) und in Hieronymus' Buch De Viris Illustribus lii berichtet wird.
Antwort auf Einwand 3: Die Aussage „Es ist die letzte Stunde“ und ähnliche Ausdrücke, die in der Schrift zu finden sind, ermöglichen uns nicht, die genaue Zeitdauer zu kennen. Denn sie sollen nicht eine kurze Zeitspanne anzeigen, sondern den letzten Zustand der Welt bezeichnen, welcher das allerletzte Zeitalter ist, und es ist nicht definitiv gesagt, wie lange dieses dauern wird. So ist auch dem Greisenalter, welches das letzte Alter des Menschen ist, keine feste Dauer bestimmt, da man zuweilen sieht, dass es so lange oder sogar länger dauert als alle vorherigen Lebensalter, wie Augustinus bemerkt (Qq. 83, qu. lviii). Daher weist auch der Apostel (2 Thess 2,2) die falsche Bedeutung zurück, die einige seinen Worten gegeben hatten, indem sie glaubten, der Tag des Herrn sei schon nahe.
Antwort auf Einwand 4: Ungeachtet der Ungewissheit des Todes trägt die Ungewissheit des Gerichts auf zwei Weisen zur Wachsamkeit bei. Erstens hinsichtlich der unbekannten Sache, da ihr Aufschub gleich der Länge des menschlichen Lebens ist, so dass auf beiden Seiten Ungewissheit ihn zu größerer Sorgfalt anspornt. Zweitens aus dem Grund, dass ein Mensch nicht nur für seine eigene Person Sorge trägt, sondern auch für seine Familie oder für seine Stadt oder sein Königreich oder für die ganze Kirche, deren Dauer nicht von der Länge des menschlichen Lebens abhängt. Und doch geziemt es sich, dass jedes von diesen so geordnet sei, dass der Tag des Herrn uns nicht unvorbereitet finde.