Suppl., q. 58 a. 3
Ob Wahnsinn ein Ehehindernis ist?
Quaestio 58 · Von den Hindernissen der Impotenz, der Behexung, der Tobsucht oder des Wahnsinns, der Blutschande und des mangelnden Alters.
Einwand 1: Es scheint, dass Wahnsinn (amentia) kein Ehehindernis ist. Denn die geistliche Ehe, die in der Taufe geschlossen wird, ist vorzüglicher als die fleischliche Ehe. Aber wahnsinnige Personen können getauft werden. Daher können sie auch heiraten.
Einwand 2: Ferner, Frigidität ist ein Ehehindernis, weil sie den fleischlichen Verkehr hindert, der durch Wahnsinn nicht gehindert wird. Daher wird die Ehe dadurch auch nicht gehindert.
Einwand 3: Ferner, die Ehe wird nur durch ein dauerndes Hindernis nichtig gemacht. Aber man kann nicht sagen, ob Wahnsinn ein dauerndes Hindernis ist. Daher macht er die Ehe nicht nichtig.
Einwand 4: Ferner, die Hindernisse, welche die Ehe hindern, sind in den oben angegebenen Versen hinreichend enthalten (Frage [50]). Aber sie enthalten keine Erwähnung von Wahnsinn. Also usw.
Dagegen spricht, dass Wahnsinn den Gebrauch der Vernunft mehr aufhebt als Irrtum. Aber Irrtum ist ein Ehehindernis. Daher ist es auch der Wahnsinn.
Ferner, wahnsinnige Personen sind nicht geeignet, Verträge zu schließen. Aber die Ehe ist ein Vertrag. Also usw.
Ich antworte darauf, dass der Wahnsinn entweder der Ehe vorausgeht oder ihr nachfolgt. Wenn er nachfolgt, macht er die Ehe keineswegs nichtig, aber wenn er vorausgeht, dann hat die wahnsinnige Person entweder lichte Momente oder nicht. Wenn sie solche hat, dann ist die Ehe gültig, wenn sie heiratet, obgleich es für sie nicht sicher ist, während dieses Intervalls zu heiraten, da sie nicht wüsste, wie sie ihre Kinder erziehen soll. Aber wenn sie keine lichten Momente hat oder außerhalb eines lichten Moments heiratet, dann wird die Ehe ungültig sein, da es keine Zustimmung ohne Gebrauch der Vernunft geben kann.
Antwort auf Einwand 1: Der Gebrauch der Vernunft ist für die Taufe nicht als ihre Ursache notwendig, in welcher Weise er für die Ehe notwendig ist. Daher hinkt der Vergleich. Wir haben jedoch über die Taufe von Wahnsinnigen gesprochen (TP, Frage [68], Artikel [12]).
Antwort auf Einwand 2: Wahnsinn hindert die Ehe auf Seiten ihrer Ursache, welche die Zustimmung ist, obgleich nicht auf Seiten des Aktes, wie es die Frigidität tut. Doch behandelt der Magister ihn zusammen mit der Frigidität, weil beide Defekte der Natur sind (Sent. iv, D, 34).
Antwort auf Einwand 3: Ein vorübergehendes Hindernis, das die Ursache der Ehe hindert, nämlich die Zustimmung, macht die Ehe gänzlich nichtig. Aber ein Hindernis, das den Akt hindert, muss notwendigerweise dauernd sein, um die Ehe nichtig zu machen.
Antwort auf Einwand 4: Dieses Hindernis ist auf Irrtum zurückführbar, da in beiden Fällen ein Mangel an Zustimmung auf Seiten der Vernunft vorliegt.