Suppl., q. 41 a. 1
Ob die Ehe zum Naturgesetz gehört?
Quaestio 41 · Vom Sakrament der Ehe, insofern es auf das Amt der Natur hingeordnet ist.
Einwand 1: Es scheint, dass die Ehe nicht natürlich ist. Denn „das Naturgesetz ist das, was die Natur alle Tiere gelehrt hat“ (Digesten I, 1, de justitia et jure, 1). Bei anderen Tieren aber werden die Geschlechter ohne Ehe vereinigt. Also gehört die Ehe nicht zum Naturgesetz.
Einwand 2: Ferner findet sich das, was zum Naturgesetz gehört, bei allen Menschen in jedem ihrer Zustände. Die Ehe aber gab es nicht in jedem Zustand des Menschen; denn wie Tullius sagt (De Inv. Rhet.), „waren die Menschen am Anfang wilde Wesen, und damals kannte kein Mann seine eigenen Kinder, noch war er durch irgendein Eheband gebunden“, worin die Ehe besteht. Also ist sie nicht natürlich.
Einwand 3: Ferner sind die natürlichen Dinge bei allen gleich. Die Ehe aber ist nicht bei allen auf die gleiche Weise vorhanden, da ihre Ausübung gemäß den verschiedenen Gesetzen variiert. Also ist sie nicht natürlich.
Einwand 4: Ferner scheinen jene Dinge nicht natürlich zu sein, ohne welche die Absicht der Natur aufrechterhalten werden kann. Die Natur beabsichtigt aber die Erhaltung der Art durch die Zeugung, welche auch ohne Ehe möglich ist, wie im Falle der Unzüchtigen. Also ist die Ehe nicht natürlich.
Dagegen spricht, dass zu Beginn der Digesten gesagt wird: „Die Verbindung von Mann und Frau, die wir Ehe nennen, gehört zum Naturgesetz.“
Ferner sagt der Philosoph (Ethik VIII, 12), dass „der Mensch von Natur aus ein eher für die eheliche als für die politische Gemeinschaft bestimmtes Lebewesen ist“. Aber „der Mensch ist von Natur aus ein politisches und geselliges Lebewesen“, wie derselbe Autor versichert (Politik I, 2). Also ist er von Natur aus zur ehelichen Verbindung geneigt, und somit ist die eheliche Verbindung oder die Ehe natürlich.
Ich antworte darauf, dass etwas auf zweifache Weise natürlich genannt wird. Erstens, als etwas, das mit Notwendigkeit aus den Prinzipien der Natur folgt; so ist die Aufwärtsbewegung für das Feuer natürlich. Auf diese Weise ist die Ehe nicht natürlich, noch irgendeines jener Dinge, die durch das Dazwischentreten oder die Bewegung des freien Willens geschehen. Zweitens wird das natürlich genannt, wozu die Natur hinneigt, obwohl es durch das Dazwischentreten des freien Willens geschieht; so werden die Akte der Tugend und die Tugenden selbst natürlich genannt; und auf diese Weise ist die Ehe natürlich, weil die natürliche Vernunft auf zweifache Weise dazu hinneigt. Erstens in Bezug auf den Hauptzweck der Ehe, nämlich das Wohl der Nachkommenschaft. Denn die Natur beabsichtigt nicht nur die Zeugung der Nachkommenschaft, sondern auch deren Erziehung und Entwicklung, bis sie den vollkommenen Zustand des Menschen als Mensch erreicht, und das ist der Zustand der Tugend. Daher empfangen wir nach dem Philosophen (Ethik VIII, 11.12) drei Dinge von unseren Eltern, nämlich „Dasein“, „Nahrung“ und „Erziehung“. Nun kann ein Kind nicht aufgezogen und unterwiesen werden, wenn es nicht bestimmte und feste Eltern hat, und dies wäre nicht der Fall, wenn es nicht ein Band zwischen dem Mann und einer bestimmten Frau gäbe; und genau darin besteht die Ehe. Zweitens in Bezug auf den sekundären Zweck der Ehe, welcher in den gegenseitigen Diensten besteht, die sich Eheleute in häuslichen Angelegenheiten erweisen. Denn so wie die natürliche Vernunft diktiert, dass Menschen zusammenleben sollen, da einer allein sich in den Dingen des Lebens nicht genügt – weshalb der Mensch als von Natur aus zur politischen Gemeinschaft geneigt beschrieben wird –, so geziemen auch unter jenen Arbeiten, die für das menschliche Leben notwendig sind, einige dem Mann, andere der Frau. Daher schreibt die Natur jene Gemeinschaft von Mann und Frau vor, die in der Ehe besteht. Diese zwei Gründe werden vom Philosophen angegeben (Ethik VIII, 11.12).
Antwort auf Einwand 1: Die Natur des Menschen neigt auf zweifache Weise zu einer Sache. Auf eine Weise, weil diese Sache der Gattungsnatur angemessen ist, und dies ist allen Tieren gemeinsam; auf eine andere Weise, weil sie der Natur des Artunterschieds angemessen ist, wodurch die menschliche Spezies, insofern sie vernunftbegabt ist, über die Gattung hinausragt; so ist es bei einem Akt der Klugheit oder Mäßigung. Und so wie die Gattungsnatur, obwohl sie in allen Tieren eins ist, doch nicht in allen auf die gleiche Weise ist, so neigt sie auch nicht in allen auf die gleiche Weise, sondern auf eine jedem einzelnen angemessene Weise. Dementsprechend neigt die Natur des Menschen zur Ehe aufgrund des Artunterschieds, was den zweiten oben genannten Grund betrifft; weshalb der Philosoph (Ethik VIII, 11.12; Politik I) diesen Grund bei den Menschen im Gegensatz zu anderen Tieren angibt. Was aber den ersten Grund betrifft, so neigt sie aufgrund der Gattung dazu; weshalb er sagt, dass die Zeugung von Nachkommen allen Tieren gemeinsam ist. Doch neigt die Natur nicht bei allen Tieren auf die gleiche Weise dazu; denn es gibt Tiere, deren Nachkommen fähig sind, unmittelbar nach der Geburt Nahrung zu suchen, oder die von ihrer Mutter ausreichend ernährt werden; und bei diesen gibt es kein Band zwischen Männchen und Weibchen. Bei jenen hingegen, deren Nachkommen der Unterstützung beider Eltern bedürfen, wenn auch nur für kurze Zeit, gibt es ein gewisses Band, wie man bei bestimmten Vögeln sehen kann. Beim Menschen jedoch, da das Kind der Sorge der Eltern für eine lange Zeit bedarf, gibt es ein sehr starkes Band zwischen Mann und Frau, zu welchem Band sogar die Gattungsnatur hinneigt.
Antwort auf Einwand 2: Die Behauptung des Tullius mag für irgendein bestimmtes Volk wahr sein, vorausgesetzt wir verstehen sie als Bezugnahme auf den unmittelbaren Anfang jenes Volkes, als es ein von anderen unterschiedenes Volk wurde; denn das, wozu die natürliche Vernunft neigt, ist nicht in allen Dingen verwirklicht, und diese Aussage ist nicht allgemein wahr, da die Heilige Schrift feststellt, dass es die Ehe seit dem Anfang des Menschengeschlechts gegeben hat.
Antwort auf Einwand 3: Nach dem Philosophen (Ethik VII) „ist die menschliche Natur nicht unveränderlich wie die göttliche Natur“. Daher variieren Dinge, die zum Naturgesetz gehören, gemäß den verschiedenen Zuständen und Bedingungen der Menschen; obwohl jene Dinge, die von Natur aus zu den göttlichen Dingen gehören, in keiner Weise variieren.
Antwort auf Einwand 4: Die Natur beabsichtigt nicht nur das Sein in der Nachkommenschaft, sondern auch das vollkommene Sein, wofür die Ehe notwendig ist, wie oben gezeigt wurde.