Suppl., q. 41 a. 2
Ob die Ehe noch unter einem Gebot steht?
Quaestio 41 · Vom Sakrament der Ehe, insofern es auf das Amt der Natur hingeordnet ist.
Einwand 1: Es scheint, dass die Ehe noch unter einem Gebot steht. Denn ein Gebot ist bindend, solange es nicht widerrufen wird. Die ursprüngliche Einsetzung der Ehe stand aber unter einem Gebot, wie im Text dargelegt (Sent. IV, D. 26); noch lesen wir irgendwo, dass dieses Gebot widerrufen wurde, sondern vielmehr, dass es bestätigt wurde (Mt 19,6): „Was ... Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ Also steht die Ehe noch unter einem Gebot.
Einwand 2: Ferner sind die Gebote des Naturgesetzes für alle Zeiten bindend. Nun gehört die Ehe zum Naturgesetz, wie oben dargelegt (Artikel 1). Also usw.
Einwand 3: Ferner ist das Wohl der Art besser als das Wohl des Einzelnen, „denn das Wohl des Staates ist göttlicher als das Wohl eines einzelnen Menschen“ (Ethik I, 2). Nun ist das dem ersten Menschen gegebene Gebot bezüglich der Erhaltung des Wohls des Einzelnen durch den Akt der Ernährungskraft noch in Kraft. Umso mehr gilt daher das Gebot bezüglich der Ehe noch, da es sich auf die Erhaltung der Art bezieht.
Einwand 4: Ferner, wo der Grund einer Verpflichtung derselbe bleibt, muss die Verpflichtung dieselbe bleiben. Nun war der Grund, warum die Menschen in alten Zeiten zu heiraten verpflichtet waren, damit das Menschengeschlecht nicht aufhöre, sich zu vermehren. Da nun das Ergebnis dasselbe wäre, wenn es jedem freistünde, sich der Ehe zu enthalten, scheint es, dass die Ehe unter einem Gebot steht.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (1 Kor 7,38): „Wer seine Jungfrau nicht verheiratet, tut besser“ [*Vulg.: ‚Wer seine Jungfrau verheiratet, tut gut, und wer sie nicht verheiratet, tut besser‘], nämlich als derjenige, der sie verheiratet. Also ist der Ehevertrag jetzt keine Sache des Gebotes mehr.
Ferner verdient niemand einen Lohn für das Brechen eines Gebotes. Nun gebührt den Jungfrauen ein besonderer Lohn, nämlich die Aureole [*Vgl. Frage 96, Artikel 5]. Also steht die Ehe nicht unter einem Gebot.
Ich antworte darauf, dass die Natur auf zweifache Weise zu einer Sache hinneigt. Auf eine Weise hinsichtlich dessen, was für die Vollkommenheit des Individuums notwendig ist, und eine solche Verpflichtung ist für jeden bindend, da natürliche Vollkommenheiten allen gemeinsam sind. Auf eine andere Weise neigt sie zu dem hin, was für die Vollkommenheit der Gemeinschaft notwendig ist; und da es viele Dinge dieser Art gibt, von denen eines das andere hindert, bindet eine solche Neigung nicht jeden Menschen im Sinne eines Gebotes; sonst wäre jeder Mensch zum Ackerbau und zum Bauwesen und zu solchen Ämtern verpflichtet, die für die menschliche Gemeinschaft notwendig sind; sondern der Neigung der Natur wird durch die Erfüllung jener verschiedenen Ämter durch verschiedene Individuen Genüge getan. Dementsprechend, da die Vollkommenheit der menschlichen Gemeinschaft erfordert, dass einige sich dem kontemplativen Leben widmen, wofür die Ehe ein sehr großes Hindernis ist, ist die natürliche Neigung zur Ehe selbst nach den Philosophen nicht im Sinne eines Gebotes bindend. Daher beweist Theophrast, dass es für einen weisen Mann nicht ratsam ist zu heiraten, wie Hieronymus berichtet (Contra Jovin. I).
Antwort auf Einwand 1: Dieses Gebot ist nicht widerrufen worden, und doch ist es nicht für jeden Einzelnen bindend, aus dem oben genannten Grund, außer zu jener Zeit, als die geringe Zahl der Menschen es erforderte, dass sich jeder der Zeugung von Kindern widmete.
Die Antworten auf die Einwände 2 und 3 ergeben sich aus dem Gesagten.
Antwort auf Einwand 4: Die menschliche Natur hat eine allgemeine Neigung zu verschiedenen Ämtern und Handlungen, wie bereits gesagt. Aber da sie in verschiedenen Subjekten verschieden ist, wie sie in diesem oder jenem individualisiert ist, neigt sie ein Subjekt mehr zu einem jener Ämter und ein anderes Subjekt mehr zu einem anderen, gemäß dem Unterschied des Temperaments der verschiedenen Individuen. Und diesem Unterschied sowie der göttlichen Vorsehung, die alles regiert, ist es zu verdanken, dass eine Person ein Amt wie den Ackerbau wählt und eine andere Person ein anderes. Und so kommt es auch, dass einige das Eheleben wählen und einige das kontemplative. Weshalb keine Gefahr droht.