Suppl., q. 35 a. 4
Ob der Weihecharakter notwendigerweise den Firmcharakter voraussetzt?
Quaestio 35 · Von der Wirkung dieses Sakraments
Einwand 1: Es scheint, dass der Weihecharakter notwendigerweise den Firmcharakter voraussetzt. Denn bei Dingen, die einander untergeordnet sind, setzt das Letzte das Mittlere voraus, so wie das Mittlere das Erste voraussetzt. Nun setzt der Firmcharakter jenen der Taufe als den ersten voraus. Also setzt der Weihecharakter jenen der Firmung als den mittleren voraus.
Einwand 2: Ferner sollten diejenigen, die bestellt sind zu stärken (firmare), selbst höchst fest sein. Nun sind jene, die das Sakrament der Weihe empfangen, dazu bestellt, andere zu stärken. Daher sollten sie besonders das Sakrament der Firmung empfangen haben.
Dagegen spricht: Die Apostel empfingen die Weihegewalt vor der Himmelfahrt (Joh 20,22), wo es heißt: „Empfangt den Heiligen Geist.“ Aber sie wurden nach der Himmelfahrt durch das Kommen des Heiligen Geistes gefirmt. Also setzt die Weihe die Firmung nicht voraus.
Ich antworte darauf: Für den Empfang der Weihen ist etwas als Vorbedingung für die Gültigkeit des Sakraments erforderlich, und etwas als dem Sakrament angemessen. Für die Gültigkeit des Sakraments ist erforderlich, dass derjenige, der sich zu den Weihen präsentiert, fähig sei, sie zu empfangen, und dies kommt ihm durch die Taufe zu; daher ist der Taufcharakter Vorbedingung für die Gültigkeit des Sakraments, so dass das Sakrament der Weihe ohne ihn nicht gespendet werden kann. Andererseits ist es dem Sakrament angemessen, dass ein Mensch jede Vollkommenheit besitze, durch die er für die Ausübung der Weihen geeignet wird, und eine davon ist, dass er gefirmt sei. Daher setzt der Weihecharakter den Firmcharakter als angemessen, aber nicht als notwendig voraus.
Antwort auf Einwand 1: In diesem Fall steht das Mittlere nicht in derselben Beziehung zum Letzten wie das Erste zum Mittleren, weil der Taufcharakter einen Menschen befähigt, das Sakrament der Firmung zu empfangen, wohingegen der Firmcharakter einen Menschen nicht befähigt, das Sakrament der Weihe zu empfangen. Daher hinkt der Vergleich.
Antwort auf Einwand 2: Dieses Argument betrachtet die Eignung im Sinne der Angemessenheit.