Suppl., q. 34 a. 2
Ob der Ordo richtig definiert ist?
Quaestio 34 · Vom Sakrament der Weihe hinsichtlich seines Wesens und seiner Teile.
Einwand 1: Es scheint, dass der Ordo vom Magister (Sent. IV, D. 53) unpassend definiert wird, wo es heißt: „Der Ordo ist ein Siegel der Kirche, durch das dem Geweihten geistliche Vollmacht verliehen wird.“ Denn ein Teil sollte nicht als die Gattung des Ganzen bezeichnet werden. Nun ist das Merkmal (character), das durch das Siegel in einer nachfolgenden Definition bezeichnet wird, ein Teil des Ordo, da es im Gegensatz zu dem steht, was entweder nur Realität (res) oder nur Sakrament ist, da es sowohl Realität als auch Sakrament ist. Daher sollte das Siegel nicht als die Gattung des Ordo genannt werden.
Einwand 2: Ferner wird, so wie im Sakrament des Ordo ein Merkmal (character) eingeprägt wird, dies auch im Sakrament der Taufe getan. Nun wurde das Merkmal nicht in der Definition der Taufe erwähnt. Daher sollte es auch nicht in der Definition des Ordo erwähnt werden.
Einwand 3: Ferner wird in der Taufe auch eine gewisse geistliche Vollmacht gegeben, zu den Sakramenten hinzuzutreten; und wiederum ist sie ein Siegel, da sie ein Sakrament ist. Daher ist diese Definition auf die Taufe anwendbar; und folglich wird sie unpassend auf den Ordo angewandt.
Einwand 4: Ferner ist der Ordo eine Art Relation, und eine Relation wird in ihren beiden Gliedern verwirklicht. Nun sind die Glieder der Relation des Ordo der Vorgesetzte und der Untergebene. Daher haben die Untergebenen ebenso einen Ordo wie die Vorgesetzten. Doch gibt es in ihnen keine Vollmacht des Vorrangs, wie sie hier in der Definition des Ordo erwähnt wird, was aus der nachfolgenden Erklärung (Sent. IV, D. 53) hervorgeht, wo die Beförderung zur Macht erwähnt wird. Daher ist der Ordo dort unpassend definiert.
Ich antworte darauf, dass die Definition des Magisters auf den Ordo als Sakrament der Kirche zutrifft. Daher erwähnt er zwei Dinge, nämlich das äußere Zeichen, eine „Art Siegel“, d.h. eine Art Zeichen, und die innere Wirkung, „wodurch geistliche Vollmacht“ usw.
Antwort auf Einwand 1: Siegel steht hier nicht für das innere Merkmal (character), sondern für die äußere Handlung, die Zeichen und Ursache der inneren Vollmacht ist; und dies ist auch der Sinn von „Merkmal“ in der anderen Definition. Wenn es jedoch für das innere Merkmal genommen würde, wäre die Definition nicht unpassend; weil die Einteilung eines Sakraments in jene drei Dinge keine Einteilung in integrale Teile ist, eigentlich gesprochen; da das, was nur Realität ist, nicht wesentlich für das Sakrament ist, und das, was das Sakrament ist, vergänglich ist; während das, was Sakrament und Realität ist, als bleibend bezeichnet wird. Daher folgt, dass das innere Merkmal selbst wesentlich und prinzipiell das Sakrament des Ordo ist.
Antwort auf Einwand 2: Obwohl in der Taufe eine geistliche Vollmacht verliehen wird, die anderen Sakramente zu empfangen, weshalb sie ein Merkmal einprägt, ist dies dennoch nicht ihre Hauptwirkung, sondern die innere Reinigung; weshalb die Taufe auch dann gegeben würde, wenn das erstere Motiv nicht existierte. Hingegen bezeichnet der Ordo prinzipiell Vollmacht. Daher ist das Merkmal, das eine geistliche Vollmacht ist, in der Definition des Ordo enthalten, aber nicht in der der Taufe.
Antwort auf Einwand 3: In der Taufe wird eine gewisse geistliche Potenz zum Empfangen gegeben, und folglich eine gewissermaßen passive Potenz. Vollmacht aber bezeichnet eigentlich eine aktive Potenz, zusammen mit einer Art von Vorrang. Daher ist diese Definition nicht auf die Taufe anwendbar.
Antwort auf Einwand 4: Das Wort „Ordo“ wird auf zwei Arten verwendet. Denn manchmal bezeichnet es die Relation selbst, und so ist es sowohl im Untergebenen als auch im Vorgesetzten, wie der Einwand besagt; aber so verwenden wir das Wort hier nicht. Hingegen bezeichnet es den Grad, der aus der im ersten Sinne genommenen Ordnung resultiert. Und da der Begriff der Ordnung als Relation dort beobachtet wird, wo wir zuerst auf etwas treffen, das höher ist als ein anderes, folgt daraus, dass dieser Grad des Vorrangs durch geistliche Vollmacht Ordo genannt wird.