Suppl., q. 27 a. 1
Ob ein Ablass jenen nützt, die in Todsünde sind?
Quaestio 27 · Von denen, denen die Ablässe nützen.
Einwand 1: Es scheint, dass ein Ablass jenen nützt, die in Todsünde sind. Denn einer kann für einen anderen Gnade und viele andere gute Dinge verdienen, auch wenn er selbst in Todsünde ist. Nun leiten Ablässe ihre Wirksamkeit aus der Zuwendung der Verdienste der Heiligen auf einen Einzelnen ab. Deshalb sind sie wirksam bei einem, der in Todsünde ist.
Einwand 2: Ferner, je größer die Not, desto mehr Raum ist für Erbarmen. Nun ist ein Mensch, der in Todsünde ist, in sehr großer Not. Deshalb sollte ihm umso mehr Erbarmen durch Ablass gewährt werden.
Dagegen spricht: Ein totes Glied empfängt keinen Zufluss von den anderen Gliedern, die leben. Wer aber in Todsünde ist, ist wie ein totes Glied. Deshalb empfängt er durch Ablässe keinen Zufluss aus den Verdiensten der lebenden Glieder.
Ich antworte darauf: Einige behaupten, dass Ablässe sogar jenen nützen, die in Todsünde sind, und zwar zur Erlangung der Gnade, aber nicht zum Erlass ihrer Strafe, da niemand von der Strafe befreit werden kann, der noch nicht von der Schuld befreit ist. Denn wen Gottes Wirken noch nicht zum Erlass der Schuld erreicht hat, der kann den Erlass seiner Strafe durch den Diener der Kirche weder durch Ablässe noch im Bußgericht empfangen.
Aber diese Meinung scheint unwahr zu sein. Denn obwohl jene Verdienste, die mittels eines Ablasses zugewendet werden, einem Menschen möglicherweise so nützen könnten, dass er Gnade verdiente (auf dem Wege der Angemessenheit und der Erbitterung), werden sie doch nicht aus diesem Grund zugewendet, sondern zum Erlass der Strafe. Daher nützen sie jenen nicht, die in Todsünde sind, und folglich werden wahre Reue und Beichte als Bedingungen für die Gewinnung aller Ablässe gefordert. Würden die Verdienste jedoch durch eine Form wie diese zugewendet: „Ich gewähre dir Anteil an den Verdiensten der ganzen Kirche – oder einer Kongregation, oder einer bestimmten Person“, dann könnten sie einer Person in Todsünde nützen, sodass sie etwas verdienen könnte, wie die vorangehende Meinung behauptet.
Dies genügt als Antwort auf den ersten Einwand.
Antwort auf Einwand 2: Obwohl derjenige, der in Todsünde ist, größerer Hilfe bedarf, ist er doch weniger fähig, sie zu empfangen.