Suppl., q. 27 a. 2
Ob Ablässe den Ordensleuten nützen?
Quaestio 27 · Von denen, denen die Ablässe nützen.
Einwand 1: Es scheint, dass Ablässe den Ordensleuten nicht nützen. Denn es gibt keinen Grund, jenen Vorräte zu bringen, die andere aus ihrem eigenen Überfluss versorgen. Nun leiten sich Ablässe aus dem Überfluss der Genugtuungswerke ab, die bei den Ordensleuten zu finden sind. Deshalb ist es unvernünftig, dass sie durch Ablässe profitieren.
Einwand 2: Ferner sollte in der Kirche nichts getan werden, was dem Ordensleben abträglich ist. Wenn aber Ablässe den Ordensleuten nützen würden, wäre dies der regulären Disziplin abträglich, weil die Ordensleute wegen der Ablässe nachlässig würden und die im Kapitel auferlegten Bußen vernachlässigen würden. Deshalb nützen Ablässe den Ordensleuten nicht.
Dagegen spricht: Das Gute bringt keinem Menschen Schaden. Das Ordensleben aber ist etwas Gutes. Deshalb nimmt es den Ordensleuten nicht den Nutzen, der aus Ablässen zu ziehen ist.
Ich antworte darauf: Ablässe nützen sowohl Weltleuten als auch Ordensleuten, vorausgesetzt sie haben die Liebe und erfüllen die Bedingungen für die Gewinnung der Ablässe: denn Ordensleuten kann durch Ablässe nicht weniger geholfen werden als Personen, die in der Welt leben.
Antwort auf Einwand 1: Obwohl Ordensleute im Stand der Vollkommenheit sind, können sie doch nicht ohne Sünde leben: und wenn sie daher zuweilen wegen irgendeiner Sünde straffällig sind, können sie diese Schuld mittels Ablässen sühnen. Denn es ist nicht unvernünftig, dass jemand, der absolut gesehen wohlhabend ist, zuweilen und in gewisser Hinsicht Mangel leidet und daher mit dem versorgt werden muss, was ihm fehlt. Daher steht geschrieben (Gal 6,2): „Einer trage des anderen Last.“
Antwort auf Einwand 2: Es gibt keinen Grund, warum Ablässe der Ordensobservanz abträglich sein sollten, weil Ordensleute hinsichtlich des Lohnes des ewigen Lebens mehr verdienen, indem sie ihre Regel befolgen, als indem sie Ablässe gewinnen; obwohl sie hinsichtlich des Erlasses der Strafe, was ein geringeres Gut ist, weniger verdienen. Auch erlassen Ablässe nicht die im Kapitel auferlegte Strafe, weil das Kapitel eher ein gerichtliches als ein bußfertiges Tribunal ist. Daher halten auch jene Kapitel ab, die keine Priester sind. Die Lossprechung von der auferlegten oder für die Sünde geschuldeten Strafe wird im Bußgericht erteilt.