Suppl., q. 27 a. 3
Ob ein Ablass jemals einem gewährt werden kann, der die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt?
Quaestio 27 · Von denen, denen die Ablässe nützen.
Einwand 1: Es scheint, dass ein Ablass manchmal einem gewährt werden kann, der die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt. Denn wenn eine Person unfähig ist, eine bestimmte Handlung auszuführen, wird der Wille für die Tat genommen. Nun ist ein Ablass manchmal durch das Geben eines Almosens zu gewinnen, was ein armer Mann nicht tun kann, obwohl er es bereitwillig tun würde. Deshalb kann er den Ablass gewinnen.
Einwand 2: Ferner kann ein Mensch für einen anderen Genugtuung leisten. Nun ist ein Ablass auf den Erlass der Strafe gerichtet, ebenso wie die Genugtuung. Deshalb kann ein Mensch einen Ablass für einen anderen gewinnen; und so kann ein Mensch einen Ablass gewinnen, ohne das zu tun, wofür der Ablass gegeben wird.
Dagegen spricht: Wenn die Ursache entfernt wird, wird die Wirkung entfernt. Wenn daher eine Person es versäumt, das zu tun, wofür ein Ablass gewährt wird und was die Ursache des Ablasses ist, gewinnt sie den Ablass nicht.
Ich antworte darauf: Wenn die Bedingung einer Gewährung fehlt, erfolgt keine Gewährung. Da also ein Ablass unter der Bedingung gewährt wird, dass eine Person eine bestimmte Sache tut oder gibt, gewinnt sie den Ablass nicht, wenn sie dies versäumt.
Antwort auf Einwand 1: Dies gilt für den wesentlichen Lohn, aber nicht für gewisse akzidentelle Belohnungen, wie den Erlass der Strafe und dergleichen.
Antwort auf Einwand 2: Eine Person kann durch ihre Intention ihre eigene Handlung zuwenden, wem es ihr beliebt, und so kann sie für jeden Genugtuung leisten, den sie wählt. Andererseits kann ein Ablass niemandem zugewendet werden, außer in Übereinstimmung mit der Intention des Gewährers. Da er ihn also dem Täter oder Geber einer bestimmten Handlung oder Sache zuwendet, kann der Täter diese Intention nicht auf einen anderen übertragen. Würde der Ablass jedoch so ausgedrückt: „Wer auch immer dies tut, oder für wen auch immer dies getan wird, soll so viel Ablass gewinnen“, dann würde er der Person nützen, für die es getan wird. Doch würde nicht die Person, die diese Handlung ausführt, den Ablass einem anderen geben, sondern derjenige, der den Ablass in dieser Form gewährt.