Suppl., q. 22 a. 1
Ob jeder Priester exkommunizieren kann?
Quaestio 22 · Von denen, die exkommunizieren oder exkommuniziert werden können.
Einwand 1: Es scheint, dass jeder Priester exkommunizieren kann. Denn die Exkommunikation ist ein Akt der Schlüsselgewalt. Jeder Priester aber besitzt die Schlüssel. Also kann jeder Priester exkommunizieren.
Einwand 2: Ferner ist das Lösen und Binden im Bußgericht etwas Größeres als im gerichtlichen Tribunal. Jeder Priester kann aber seine Untergebenen im Bußgericht lösen und binden. Also kann jeder Priester seine Untergebenen exkommunizieren.
Dagegen spricht, dass Dinge, die mit Gefahr verbunden sind, der Entscheidung der Oberen überlassen bleiben sollten. Die Strafe der Exkommunikation ist nun aber mit vielen Gefahren verbunden, wenn sie nicht mit Mäßigung verhängt wird. Daher sollte sie nicht jedem Priester anvertraut werden.
Ich antworte darauf, dass im Gewissensforum der Rechtsstreit zwischen dem Menschen und Gott stattfindet, im äußeren Gerichtshof hingegen zwischen Mensch und Mensch. Daher gehört das Lösen oder Binden eines Menschen in Bezug auf Gott allein zum Bußgericht, während das Binden oder Lösen eines Menschen in Bezug auf andere Menschen zum öffentlichen Gerichtshof des äußeren Urteils gehört. Und da die Exkommunikation einen Menschen von der Gemeinschaft der Gläubigen trennt, gehört sie zum äußeren Gerichtshof. Folglich können nur jene exkommunizieren, die eine Gerichtsbarkeit im richterlichen Tribunal besitzen. Daher können aus eigener Autorität nur Bischöfe und höhere Prälaten nach der allgemeineren Meinung exkommunizieren, während Pfarrer dies nur durch Beauftragung oder in bestimmten Fällen tun können, wie etwa bei Diebstahl, Raub und dergleichen, in denen das Recht ihnen erlaubt zu exkommunizieren. Andere haben jedoch behauptet, dass auch Pfarrer exkommunizieren können; aber die erstere Meinung ist vernünftiger.
Antwort auf Einwand 1: Die Exkommunikation ist ein Akt der Schlüsselgewalt nicht direkt, sondern in Bezug auf das äußere Gericht. Das Urteil der Exkommunikation jedoch, obwohl es durch einen äußeren Spruch verkündet wird, gehört dennoch gewissermaßen zum Eingang in das Himmelreich, insofern die streitende Kirche der Weg zur triumphierenden Kirche ist; daher kann diese Gerichtsbarkeit, durch die jemand kompetent ist zu exkommunizieren, ein Schlüssel genannt werden. In diesem Sinne unterscheiden einige zwischen dem Schlüssel der Weihegewalt, den alle Priester haben, und dem Schlüssel der Jurisdiktion im gerichtlichen Tribunal, den niemand außer den Richtern des äußeren Forums besitzt. Dennoch verlieh Gott beide dem Petrus (Mt 16,19), von dem sie auf andere abgeleitet werden, welchen von beiden sie auch immer besitzen.
Antwort auf Einwand 2: Pfarrer haben zwar Jurisdiktion über ihre Untergebenen im Gewissensforum, aber nicht im gerichtlichen Tribunal, denn sie können sie nicht in strittigen Fällen vorladen. Daher können sie nicht exkommunizieren, aber sie können sie im Bußgericht absolvieren. Und obwohl das Bußgericht höher ist, so ist doch im gerichtlichen Tribunal mehr Feierlichkeit erforderlich, weil darin nicht nur Gott, sondern auch dem Menschen Genugtuung geleistet werden muss.