Suppl., q. 22 a. 2
Ob jene, die keine Priester sind, exkommunizieren können?
Quaestio 22 · Von denen, die exkommunizieren oder exkommuniziert werden können.
Einwand 1: Es scheint, dass jene, die keine Priester sind, nicht exkommunizieren können. Denn die Exkommunikation ist ein Akt der Schlüsselgewalt, wie in Sent. iv, D, 18 dargelegt wird. Aber jene, die keine Priester sind, haben die Schlüssel nicht. Also können sie nicht exkommunizieren.
Einwand 2: Ferner ist für die Exkommunikation mehr erforderlich als für die Absolution im Bußgericht. Wer aber kein Priester ist, kann im Bußgericht nicht absolvieren. Also kann er auch nicht exkommunizieren.
Dagegen spricht, dass Archidiakone, Legaten und erwählte Bischöfe exkommunizieren, und doch sind sie manchmal keine Priester. Also können nicht nur Priester exkommunizieren.
Ich antworte darauf, dass Priester allein kompetent sind, die Sakramente zu spenden, in denen Gnade gegeben wird: daher können sie allein im Bußgericht lösen und binden. Andererseits betrifft die Exkommunikation die Gnade nicht direkt, sondern als Folge, insofern sie einen Menschen der Gebete der Kirche beraubt, durch die er für die Gnade disponiert oder in ihr bewahrt wird. Folglich können auch jene, die keine Priester sind, exkommunizieren, vorausgesetzt sie haben Jurisdiktion in einem strittigen Gerichtshof.
Antwort auf Einwand 1: Obwohl sie nicht den Schlüssel der Weihegewalt haben, haben sie den Schlüssel der Jurisdiktion.
Antwort auf Einwand 2: Diese beiden verhalten sich zueinander wie etwas Übertreffendes und etwas Übertroffenes, und folglich kann eines von ihnen in der Kompetenz von jemandem liegen, während das andere es nicht ist.